Als Aushilfe Hausvrbot aussprechen
Hallo ich bin Aushilfe in einem Supermarkt und bin gestern aufs derbste beleidigt worden. Sogar Morddrohungen habe ich bekommen. Darf ich in einem solchen Fall dem Kunden Hausverbot erteilen?
6 Antworten
Als Aushilfe hast du dieses Recht nicht. Du hättest den Chef oder die Chefin holen können. Dann wäre die Situation geklärt worden. Vielleicht sogar mit Hausverbot. Aber so hört sich das nur nach einer streiterei mit einem Kunden an, worauf man sich als Angestellte/r im Einzehlhandel ohnehin nicht einlassen sollte.
Manchmal kann man auch nichts dafür, manche Leute sind schlecht aufgelegt und legen einfach los mit einer "Kanonade" von Beschimpfungen und Drohungen, insbesondere wenn sie betrunken sind oder gekifft haben!!!
Wenn es dazu keine Anweisung gibt, bist Du dazu nicht berechtigt.
Du bist nicht befugt ein Hausverbot auszusprechen nur der Leiter des Marktes.
Nein, du als Aushilfe darfst das nicht machen, aber du kannst es übergehen, oder deinem Chef sagen und der kann dann das Hausverbot aussprechen.
Ein Hausverbot müßte ja folglich für die Zukunft (auf Einhaltung) kontrolliert werden. Wie sollte dies denn in der Praxis funktionieren, wenn Du nur als Aushilfe beschäftigt und nur immer für einige Stunden in der Woche anwesend bist? Wenn schon, dann bitte den Chef bzw. Marktleiter benachrichtigen, damit dies in die Praxis umgesetzt werden kann.