Hausüberschreibung von Hartz-IV-Empfänger
Hallo zusammen,
ich hab da mal eine Frage.
Mein Vater hat vor einigen Jahren ein kleines Häuschen gekauft. Da es ursprünglich mal für meinen Bruder hätte sein sollen, steht er und mein Vater gemeinsam und gleichberechtigt im Grundbuch. Mein Vater hat alle angefallenen Kosten bisher alleine gezahlt und zusätzlich das Haus auch renoviert und ausgebaut. Mein Bruder lebt mittlerweile in einer anderen Stadt, hat dort ein Kind und möchte dort auch nicht weg. Nun ist es so, dass ich und meine Freundin das Haus gerne übernehmen wollen. Allen Beteiligten ist das recht. Mein Vater würde uns das Haus zu einem günstigen Preis oder evtl. sogar umsonst überlassen. Das wird sich noch entscheiden. Mein Bruder will unseren Plänen nicht im Wege stehen und ist bereit einen Schenkungsvertrag zu unterschreiben oder auch einen Kaufvertrag. In letzterem Fall würde mein Vater das Geld alleine bekommen, schließlich hatte er ja alles gezahlt.
So weit so gut also. Nun zum Problem. Wie ich kürzlich erfahren habe, bezieht mein Bruder seit ca. 9 Monaten Hartz-IV, hat aber das Haus bei seinem Antrag nicht angegeben, weil er seiner Meinung nach damit ja nichts mehr zu tun hat, schließlich hat mein Vater ja alles gezahlt. Aber mein Bruder steht nun mal im Grundbuch und ich bin der Meinung, er wird richtig Ärger bekommen, wenn das herauskommt. Aber das muss er selbst wissen.
Da ich aber kürzlich gelesen, dass das Jobcenter noch 10 Jahre lang Schenkungen rückgängig machen kann, sind wir momentan dann doch etwas verunsichert und wissen nicht recht, wie wir uns verhalten sollen.
Was können wir tun, damit uns das Haus, in das wir Zeit und Geld investieren wollen, nicht wieder streitig gemacht werden kann? Wäre z.B. ein Kaufvertrag mit einer niedrigen Summe eine Lösung?
Vielen Dank für eure kompetenten Antworten.
Grüße aus Darmstadt, Manfred
7 Antworten
Das Verhalten Deines Bruders nennt man Sozialleistungsbetrug, in solchen Fällen verteidige ich mehrmals im Jahr. Falls die Arbeitsagentur oder das Jobcenter oder der Zoll oder wer auch immer dahinterkommt, wird die Angelegenheit für Deinen Bruder möglicherweise sehr unangenehm und teuer.
Ich rate daher zu einem Kaufvertrag zu einem realistischen Verkehrswert. Das Geld sollte entsprechend des Eigentumsanteils des Bruders auch an diesen fließen, da Du und Dein Vater sich sonst möglicherweise ebenfalls strafbar machen.
Wen n ihr hier z.B. den Kaufpreis zu niedrig ansetzt, leistet ihr Beihilfe zu seinem Betrug. Das geht dann sehr schnell auch für euch nach hinten los.
Datenschützer empfehlen immer wieder, nicht mit Klarnamen ins Netz zu gehen, sondern sich einen Codenamen / Nicknamen zuzulegen.
Denk Dir solch einen Codenamen aus. Dann kontakte das Gutefrage-Team (info@gutefrage.net) und bitte darum, Deinen Nutzernamen entsprechend zu ändern. Als Begründung gib an, dass es für Dich um persönlichen Datenschutz geht.
Falls Du Freunde in Deinem Profil hast, kannst Du die ja dann entsprechend benachrichtigen.
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Deine Frage ist ziemlich komplex und problemebeladen. - Hole Dir unbedingt auch Rat bei einer guten behördenunabhängigen (!!!) Beratungsstelle wie dieser Hamburger
Arbeitslosen Telefonhilfe
0800 111 0 444 - wenn Du in Hamburg / Umgebung wohnst oder
040 22 75 74 73 - wenn Du in einem anderen Bundesland wohnst.
Dort ist man zum Thema Hartz IV sehr erfahren.
Das muss dein Bruder schleunigst berichtigen. Den Ärger hat er bereits. Er muss ja schon mindestens einmal eine Verlängerung beantragt habven. Dann nennt man das fortgesetzten Betrug. Wenn er mit 50 % im Grundbuch steht, gehört ihm das Haus auch zu 50 %. Egal, wer da was hinein gesteckt hat.
Kaufvertrag mit einer zu niedrigen Summe, wäre ein weuiterer Betrugsversuch. Das JobCenter würde in dem Fall eine Schätzung des aktuellen Wertes veranlassen. Auf eure Kosten natürlich.
Die Argumentation "dass er mit dem Haus nichts zu tun hat" wird allein schon dadurch genullt, dass im H4 Antrag explizit nach Immobilienbesitz gefragt wird. Er hatte jedoch bisher und wohl auch jetzt keine finanziellen Vorteile von dem Besitz und der JC hätte nicht verlangen können, dass ein Haus verkauft wird, das mehreren Personen gehört. Das hätte dann höchstens zu einem Streitfall H4 oder H4 als Darlehen führen können.
Das ganze ist dennoch sehr heikel, das Kind liegt im Brunnen. Mir fällt hier nur erstmal ein, dass ihr nur den Teil eures Vaters kauft und dein Bruder weiterhin im GB stehen bleibt. Oder aber er sich einen Job sucht und genau in der Zeit der Hausverkauf über die Bühne läuft und er dann, falls wieder H4 beantragt werden muss, erst mal das dadurch erworbene Vermögen aufbraucht. Das geht letztlich den JC auch nix an, wenn man denen nicht gerade auf die Nase bindet, wo das Geld herkam. Den Antrag stellt man dann auch besser, wenn man schon wieder bedürftig ist.
Weiter kann man hier keine Tipps geben, das ist eine Sache für Anwälte. Momentan besser Finger weg.
Au Schei*e. Also, Deinem Bruder droht böser Ärger wenn das auffliegt, das ist klar. Wenn Du meine ehrliche Meinung hören willst: lass bloß die Finger davon. Schlimm genug, dass Dein Vater so viel für ein halbes Haus zahlt, denn mehr gehört ihm nicht.
Falls Ihr ernsthaft versuchen wollt, das Haus noch zu retten, dann würde ich dringend den Gang zu einem Notar empfehlen. Sicherlich ist das teuer - aber alles andere kann Euch dann erst wirklich teuer zu stehen kommen...
Vielen Dank. Ein Notar ist bei einer Grundbucheintragsänderung ohnehin notwendig.
Was meinst du mit "das Haus retten"? Im schlimmsten Fall kann das Jobcenter ja nur versuchen die Haushälfte meines Bruder zu Geld zu machen. Aber wer kauft schon ein halbes Haus? Man kann es nicht in zwei Wohneinheiten teilen. Mein Vater kann ja nicht gezwungen werden seine Haushälfte zu verkaufen. Was kann mit dem Haus deiner Meinung nach im schlimmsten Fall passieren?
Im schlimmsten Fall kann das Jobcenter ja nur versuchen die Haushälfte meines Bruder zu Geld zu machen.
Der JC darf zwar viel (viel zu viel), jedoch spätestens hier ist eine Grenze. Das ist mMn nicht zumutbar.
Wieso? Er ist Immobilenbesitzer und hat es mindestens zwei mal unterlassen, die richtigen Angaben zu machen. Soll der Staat jemanden unterstützen, der es eigentlich nicht nötigt hat?
Ok, vielen Dank. Inwiefern machen sich mein Vater und ich ggf. strafbar?
Angenommen das Jobcenter kommt meinem Bruder auf die Schliche, bevor wir irgendeinen Kauf- oder Schenkungsvertrag gemacht haben oder er meldet das Haus im Nachhinein noch selbst beim Jobcenter nach, was könnte dann im schlimmsten Fall mit dem Haus passieren? Die Hälfte des Hauses gehört ja meinem Vater. Das Jobcenter kann ja nur versuchen die Hälfte meines Bruder zu Geld zu machen und nicht die meines Vaters. Oder? Aber wer kauft schon ein halbes Haus, mit dem er nichts anfangen kann? Was kann UNS also im schlimmsten Fall passieren?