hausratversicherung - Ablehnung - Fliesenbeschädigung durch Badreiniger

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das ist kein versicherter schaden, da auch keine versicherte gefahr berührt wurde, wenn du zur miete wohnst wäre es ein möglicher haftpflichtschaden, dafür müsstest du aber haftbar gemacht werden können...die fliessen würden eigentlich zur wohngebäudeversicherung gehören, falls das eigentum deines vermieters ist...aber dennoch wäre das dort auch nicht versichert, da auch dort keine versicherte gefahr berührt wurde! also ist die kulanz wirklich was positives!!! rechtlich kriegst nämlich NJENNTEEE ;)

huskycologne  31.10.2010, 19:38

möglich, wäre könnte,,,, sehr spekulativ, dabei ist der Sachverhalt eindeutig.

Generell hat der Wohnungs/Gebäudeeigentümer Anspruch auf Reparatur oder Instandsetzung der unstreitbar schuldhaft beschädigten Gebäudeteile durch den Mieter.

Besitzt der Mieter eine Private Haftpflichtversicherung, kann er diese Ansprüche an seine private Haftpflichtversicherung weiterleiten.

Diese private Haftpflichtversicherung dient der Regulierung begründeter oder der Ablehnung unbegründeter Ansprüche.

Im Rahmen der erweiterten Allgemeinen Haftpflichtbedingungen sind Mietsachschäden nicht ausgeschlossen sondern ausdrücklich Bestandteil des Versicherungsschutzes.

Die Versicherung wird den Anspruch regulieren.

Im übrigen ist alles versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

malli  11.09.2009, 12:10

so ähnlich wollte ich es auch gerade formulieren! DH @myanswer freu dich über die 100€ und über deine kulante versicherung

PlayaNr1  11.09.2009, 12:24
@malli

man dankt mali ;)

hängt von den Versicherungsbedingungen für DEINE Hausratsversicherung ab, die wir hier nicht kennen.

huskycologne  31.10.2010, 19:41

bitte nicht antworten, wenn Du von der Materie keine Ahnung hast. Die Hausratversicherung spielt hier überhaupt keine Rolle.

Schlimmer als etwas nicht zu wissen, ist Halbwissen.

paps1959  10.09.2009, 21:38

welche Hausratversicherungsbedingungen sollten dieses Mißgeschick übernehmen?

PlayaNr1  11.09.2009, 08:23
@paps1959

jupp richtig paps ;) DH das sind genau die leute, die dann schimpfen, dass die versicherung nichts zahlt und alle sind schwerverbrecher, wurden gar nicht oder mies beraten oder schliessen alles online ab weil es ja 30 euro im jahr weniger kostet ;)

Erläuterung:

Nimm ein Haus, nimm das Dach ab, stell es auf den Kopf. Alles was raus fällt ist Hausrat, der Rest ist Wohngebäude.

Allein daraus ergibt sich keine Leistungspflicht Deiner Hausratversicherung. Hast Du aus Kulanz einen Scheck erhalten, schätz Dich glücklich.

Wie schon richtig angesprochen ist in Deiner privaten Haftpflichtversicherung die Beschädigung des Hauses (mit Ausnahme der Fenster) mitversichert.

Für die Regulierung notwendiges schuldhaftes Handeln liegt vor. Sofern Du nicht Wohnungseigentümer bist, kann Ersatz verlangt werden.

Wichtig hierbei:

Im Unterschied zu Hausrat- und Wohngebäudeversicherung unterliegt die Haftpflichtversicherung keiner Neuwertregelung.

D.h. Sind die Fliesen schon 20 Jahre alt, erhält man einen entsprechend dem Alter und der Abnutzung berechneten Zeitwert.

Es ist evtl. möglich nicht die volle Summe bei Rep. durch neue Fliesen zu erhalten.

Durch die Hausratversicherung sind Schäden durch Feuer, Einbruch-Diebstahl, Sturm, Leitungswasser, Glasbruch versichert. Dein Schaden zählt also nicht dazu.

Wenn Du die Wohnung jedoch gemietet hast, kannst Du das aber vielleicht im Rahmen Deiner Privathaftpflichtversicherung regulieren lassen. jedoch auch nur, wenn Mietsachschäden mit versichert sind.

Die Hausratversicherung zahlt bei Sturm, Feuer, Leitungswasser... Chlorreiniger passt da irgendwie nicht hineien. Von daher ist eine Zahlung von 100€ schon als sehr kulant anzusehen. Handelt es sich hier um eine eigene Wohnung oder eine gemietete. Bei der gemieteten Wohnung kann man ggf. über die Haftpflichtversicherung und den Umstand des Mietsachschadens argumentieren.