Beitragsanpassung bei hausratversicherungen
werden auch bei hausratversicherungen ständig diese lästigen Beitragsanpassungen erhoben?
6 Antworten
Hallo, bei der Hausrat gibt es zwei mögliche Anpassungen.
- eine vertraglich vereinbarte dynamische Anpassung. Dieser kann man widersprechen!
- eine Summenanpassung aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung. Dieser kann man in diesem Sinne nicht widersprechen.
Hiergegen würde nur helfen den Vertrag ggf. auf eine andere Bezugsgröße zu verändern, verbunden mit dem Risiko der Unterversicherung. Ein sriöser Vermittler/Berater wird Dir dabei sicherlich helfen können. Eine echte Beratung ist halt durch nichts zu ersetzen.
- ist richtig
- ist falsch. Natürlich kan man dieser Anpassung widersprechen.
Ist der V ertrag richtig abgeschlossen und es wurde z.B. Unterversicherungsverzicht vereinbart, sollte man in den Bedingungen nachlesen, welcher Summe pro m² Wohnfläche vom Versicherer angesetzt wird. Bei aktuellen Policen sind es vorwiegend 650 EUR/m². Ältere Policen und niedrigere Vers.-Summen verdienen es, überprüft zu werden.
Die bisherigen Antworten haben allesamt den Fehler, dass hier eher vermutet, als wissend beantwortet wird. Halbwissen ist nun mal kein guter Ratgeber: Die meist jährlich zugeschickte Anpassung von Versicherungssummen und Beitrag binden den Versicherungsnehmer nicht daran, diese Anpassung annehmen zu müssen. Man hat das Recht, innerhalb von 6 Woche dieser Dynamik zu widersprechen. Dann bleiben Vers.-Summen uznd Beitrag wie gehabt. Allerdings sollte man beachten, dass man nicht aus dem so genannten Unterversicherungsverzicht rutscht. Die meisten Versicherer gehen pauschal dvon aus, dass sie mit einer Summe von 650 EUR pro m² Wohnfläche ausreichd versichert sind. Es erfolgt im Schadenfall keine Prüfung, ob der Vers.-Schutz ausreicht. Liegt die Vers.-Summe unter 650 EUR/m" prüft im Schadenfall die Versicherungsgesellschaft, ob Sie nicht zu niedrig versichert sind. Dann wird nur der Schaden gegerell in der Höhe reguliert, die sich aus dem Verhältnis tasächlicher Wert zum versicherten Wert ergibt. Man kann also empfindliche Kürzungen erleiden! Man ist dennoch gut beraten, selbst den Wert des Hausrates zu schätzen (Neuwert/Wiederbeschaffung) beginnend bei Plastiklöffel bis zum Nobel- Maßanzug oder das Ballkleid im Schrank. Die angebotene Anpassung ist also nicht unbedingt nur lästig, sondern u.U. auch sinnvoll.
Sollte hingegen der Beitrag angepasst werden, ohne dass sich Vers.-Summe erhöht, dann hilft nur die Kündigung. Ein Widerspruch ist in dem Fall nicht möglich. Der Hinweis auf unabhängige Gremien, die allgemein erhöhte Kosten feststellen und aufgrund deren Berechnung Policen teurer werden (besonders oft betroffen sind Haftpflichtversicherungen hat mit der Hausratversicherung meist nichts zu tun. Wie gesagt: Steigt der Beitrag um auch nur 1 Cent, ohne dass sich die Leistung erhöht, kann innerhalb einer 4 Wochenfrist gekündigt werden. Bei Beitragsanstieg wegen geändertem Steuersatz gilt das allerdings nicht, denn dafür kann der Versicherer nix....
Hallo,
es stimmt schon, einmal im Jahr erhöht sich in der Regel der Beitrag der Versicherung um die Inflation auszugleichen. Das sind aber aufs Jahr gesehen nur wenige Euro. Da kannst du sogar noch widersprechen (ich glaub innerhalb eines Monates nach inkrafttreten). Sollte sich noch eine allgemeine Erhöhung mit drin befinden, dann solltest du dir mal die Beitragsabrechnung durchlesen, dies muss dort drin stehen.
Zur Not wechsel den Versicherer, die Hausratversicherung sollte sich eigentlich nicht stark vom Beitrag erhöhen.
Viele Grüße!
Richtige Antwort weiter unten bitte nachlesen. Der Hinweis auf den Wechesl des Versichers ist nur zum Teil richtig. Der Beitrag lässt in keiner Weis einen Schluss zu, wie gut der Versicherer im Schadenfall reguliert. Da liegen oft "Welten" dazwischen.
Auch sollten die Klauseln des jeweiligen Versicherungsschutzes beachtet werden, die nicht selten riesige Unterschiede im tatsächlichen Versicherungsschutz machen...
So wie bei anderen Versicherungen auch, stellen "Unabhängige" jährlich fest, ob die Beiträge noch passend sind. Das richtet sich auch nach den Schadensfällen welche die Versicherungen zahlen müssen. Auch die Inflationsrate spielt bei der Beitragsanpassung eine Rolle. Ob diese Beitragsanpassungen wirklich nötig und in der Höhe passend sind, können wir als Versicherte nicht überprüfen.
Diese Antwort ist für die hier angefragte Dynamik in der Hausratversicherungen nicht zutreffen. Diese Antwort trifft auf eine Erhöhung des Beitrages ohne gleichzeitige Erhöhung der Vers.-Summe zu. Diese muss man nicht hinnehmen. Einen Widerspruch gibt es allerdings nicht, wohl aber das recht zur Vertragskündigung zur nächsten Hauptfälligkeit, ungeachtet der vereinbarten Laufzeit. Das wäre nämlich eine echte Beitragserhöhung (Prämienerhöhung gem. § 40 VVG) . Der § 40 des VVG regelt auch das Recht, einer Dynamik (Anpassung von Leistung und Prämie) in einer festgelegten Frist widersprechen zu können.
Das kommt drauf an, wie sich die Schadenquote entwickelt. Mussten in einem Jahr außergewöhnlich viele Hausratschäden reguliert werden, kann der Beitrag angepasst werden.
Das ist so nicht zutreffend!