Hausratversicherung: welcher Fläche soll ich eingeben damit alles (auch im Keller) versichert wird: Nutzungsfläche ist 165m2, Wohnfläche ist 130m2?
8 Antworten
Hallo,
es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die qm-Angabe zur Wohnungsgröße dafür entscheidend wäre, ob nun alles der Höhe nach versichert ist oder nicht.
Grundsätzlich ist vielmehr entscheidend, dass die VersicherungsSUMME dem VersicherungsWERT entspricht.
Nun machen es sich die Versicherer aus Gründen der Praktikabilität einfach und bringen aber doch die Größe der Wohnung wie folgt ins Spiel: "Wenn Du, lieber Versicherungsnehmer, mindestens xxx € pro qm Wohnfläche versicherst, dann gewähre ich, die Versicherung, Dir den sog. Unterversicherungsverzicht und ziehe Dir - bis zur Höhe der Versicherungssumme - im Schadenfall nix wegen einer möglichen Unterversicherung ab."
Das hört sich im ersten Moment gut an: Jeder Teilschaden wird in der Folge ersetzt - sogar wenn der Gesamt-Versicherungswert eigentlich höher liegt.
Bsp: Ein Kunde hat eine Wohnung von 100 qm Größe. Sein Versicherer gewährt ihm bei einer Absicherung von 700,- €/qm den Unterversicherungsverzicht. Demnach wird jeder Schaden bis zu einer Höhe von 70.000,- € (700 € * 100 qm) voll ersetzt.
Was ist aber mit Kunden, die dieser - von der jeweiligen Versicherung frei und nicht nachvollziehbaren - Faustformel nicht entsprechen, die also entweder wesentlich weniger oder wesentlich mehr Wert in Ihrem Hausrat haben?
Nun, der Student im Erstsemester mit erster eigener Bude und den berühmten "Java-Möbeln" zahlt teuere Prämien für eine Absicherung, die er in dieser Höhe gar nicht braucht (weil er - um beim o.g. Beispiel zu bleiben - vielleicht nur 10 oder 20.000 € (Neu-)Wert in seiner Wohnung hat).
Und der gut situierte Mittfünfziger mit Jugendstilmöbel und Massivholzeinrichtung? Der hat zwar in seinem 100-qm Loft bis 70.000 € den Unterversicherungsverzicht, schön und gut. Aber sobald der Schaden darüber hinaus geht (und für etwaige Klugsch... auch noch die Vorsorge von i.d.R. 10% überschreitet), wird er doch wieder nicht voll entschädigt, da der Unterversicherungsverzicht - anders als in der Wohngebäudeversicherung - eben nach oben "gedeckelt" ist.
Man kann also nur jedem Versicherungsnehmer raten, seinen Hausrat wertmäßig korrekt zu ermitteln - ruhig großzügig, um eventuelle Lücken in der Zukunft zu vermeiden und nicht alle drei Monate neu rechnen zu müssen.
Und dann möge er diesen WERT - und nicht irgendwelche qm-Angaben - absichern.
Viele Grüße
Loroth
Genau genommen, verzichtet der Versicherer auf die "Einrede der Unterversicherung", wenn die qm der Wohnfläche korrekt angegeben ist. Das heißt noch lange nicht, dass es nicht trotzdem eine Unterversicherung geben könnte.
Wenn man es ganz genau wissen möchte, macht man eine Einzelaufstellung allen Hausrats. Dafür gibt es von der jeweiligen Versicherung in der Regel ein Formular. Die damit ermittelte Summe ist ja zwangsläufig korrekt und damit hat man auch keine Unterversicherung. Alle Quadratmetermethoden sind nur pauschale und auf allgemeinen Erfahrungswerten beruhende Schätzungen.
Hallo basily,
für die Hausratversicherung wird die Wohnfläche benötigt.
Die Wohnfläche berechnet sich laut DEVK, als Grundfläche aller Räume, auch Hobbyräume, Wintergärten und Kellerräume die zu Wohnzwecken dienen, ohne Treppen, Balkone, Terrassen, ohne nicht ausgebaute Keller- und Speicherräume.
Ist dein Keller also nicht zu Wohnzwecken ausgebaut und genutzt, zählt er nicht als Wohnfläche.
Wir empfehlen unseren Kunden eine Versicherungssumme von 700 Euro pro qm-Wohnfläche zu versichern, damit sie von uns den Unterversicherungsverzicht erhalten. Dieser Wert ist bei den Versicherungen abweichend.
Der Unterversicherungsverzicht garantiert im Schadenfall die volle Entschädigung bis zur Versicherungssumme ohne Abzüge, auch wenn der tatsächliche Hausratwert oberhalb der vereinbarten Versicherungssumme liegt.
Schöne Grüße
Sandra vom Social Media-Team
Die Wohnfläche lt. Mietvertrag ist ausreichend. Nebenräume sind dann mit berücksichtigt um die "Einrede der Unterversicherung" auszuschließen.
Auch eine Garage auf einem anderen Grundstück gehört sogar noch zum Versicherungsort.
Wie hast du die Wohnfläche ermittelt?
Nach Miet.- oder Versicherungstechnischer Methode?