Hauskauf: Gutachtertermin auch noch nach einer Kaufabsichtserklärung möglich/sinnvoll?

4 Antworten

Wurde da irgendetwas notariell beurkundet?

Falls nicht, ist die Erklärung völlig wertlos. Alles was nicht beurkundet wird, ist nicht wirksam vereinbart. Wahrscheinlich würde nicht einmal der Makler etwas bekommen.

Eine Kaufabsichtserklärung ist kein Kaufvertrag !

Du bist gut beraten, einen Gutachter einzuschalten.

Sollte der Makler / Verkäufer einer Besichtigung durch einen Gutachter nicht zustimmen, oder der Gutachter findet erhebliche Mängel, kannst Du von Deiner Kaufabsicht zurücktreten.

Ich würde den Makler nochmal anrufen und Ihm die sache schildern wie Ihr das seht. Das ist sicher auch in seinem Sinne den lieber noch eine Besichtigung und das Haus ist an zufriedene Kunden verkauft als das die Kunden abspringe wegen Unsicherheit oder sich im nachhinein beschweren da dies und das unnötige Kosten verursacht.


Natürlich können Sie noch einen Sachverständigentermin ansetzen. Sie kaufen eine gebrauchte Immobilie normal "gekauft wie gesehen" und es ist völlig legitim, die nochmal sachverständig ansehen zu lassen, wenn Sie unsicher sind. Insbesondere, wenn es nicht dazu dienen soll, den Preis zu drücken. Wenn sich jedoch gravierende Dinge herausstellen,  von denen Sie nichts wussten, können Sie Ihre Kaufentscheidung noch einmal überdenken. Sollte der Verkäufer - trotz Ihrer nachvollziehbaren Erklärung des Sachverhalts - nicht zustimmen, hätte ich tatsächlich Bedenken bei der Immobilie. Wer nichts zu verstecken hat, wird zustimmen.

Alles Gute für den Immobilienkauf!