Hauskauf: Gutachtertermin auch noch nach einer Kaufabsichtserklärung möglich/sinnvoll?
Hallo!
Meine Frau und ich beabsichtigen bald ein Haus zu kaufen und haben auch schon ein konkretes Objekt im Auge. Nach unserer Laieneinschätzung ist das Haus gut in Schuss, ist auch erst 15 Jahre alt, so dass ich eigentlich keine bösen Überraschungen erwarte. Da es sich ja doch um eine ganz erhebliche Investition handelt möchte ich gern ganz auf Nummer Sicher gehen und noch mal einen Gutachter hinzu ziehen. Beim letzten Termin mit Verkäufer/Makler haben wir aber schon eine Kaufabsichtserklärung abgegeben, weil man uns mit dem Preis noch mal ein gutes Stück entgegen gekommen ist und wir uns diese Konditionen sichern wollten. (Ich vermute da läuft im Hintergrund die Scheidung und die möchten das Thema Hausverkauf jetzt schnell abhaken). Trotzdem würde ich gern noch mal mit dem Gutachter durchlaufen. Nicht weil ich noch mal versuchen möchte den Preis zu drücken, sondern weil ich sicher gehen möchte, dass auch ein Fachmann der Meinung ist, dass keine aufwändigen Reparaturen in nächster Zeit anstehen die unser Budget sprengen würden. In dem Fall würde ich wohl von der Kaufabsichtserklärung zurücktreten und dem Makler die entstandenen Kosten erstatten.
Seht Ihr eine Möglichkeit den Makler/Hausbesitzer noch mal zu einem solchen Termin zu bekommen? Im Prinzip ist mit der Kaufabsichtserklärung ja der Preis verhandelt und der Makler kennt sein Honorar. Da wird er wenig Lust haben noch mal einen extra Termin zu machen der Ihm im schlimmsten Fall noch das Geschäft versaut. Oder gibt es ggf. irgendetwas auf das man sich berufen kann, dass er so einem Termin zustimmen muss?
Danke für die Hilfe und viele Grüße!
4 Antworten
Wurde da irgendetwas notariell beurkundet?
Falls nicht, ist die Erklärung völlig wertlos. Alles was nicht beurkundet wird, ist nicht wirksam vereinbart. Wahrscheinlich würde nicht einmal der Makler etwas bekommen.
Eine Kaufabsichtserklärung ist kein Kaufvertrag !
Du bist gut beraten, einen Gutachter einzuschalten.
Sollte der Makler / Verkäufer einer Besichtigung durch einen Gutachter nicht zustimmen, oder der Gutachter findet erhebliche Mängel, kannst Du von Deiner Kaufabsicht zurücktreten.
Ich würde den Makler nochmal anrufen und Ihm die sache schildern wie Ihr das seht. Das ist sicher auch in seinem Sinne den lieber noch eine Besichtigung und das Haus ist an zufriedene Kunden verkauft als das die Kunden abspringe wegen Unsicherheit oder sich im nachhinein beschweren da dies und das unnötige Kosten verursacht.
Natürlich können Sie noch einen Sachverständigentermin ansetzen. Sie kaufen eine gebrauchte Immobilie normal "gekauft wie gesehen" und es ist völlig legitim, die nochmal sachverständig ansehen zu lassen, wenn Sie unsicher sind. Insbesondere, wenn es nicht dazu dienen soll, den Preis zu drücken. Wenn sich jedoch gravierende Dinge herausstellen, von denen Sie nichts wussten, können Sie Ihre Kaufentscheidung noch einmal überdenken. Sollte der Verkäufer - trotz Ihrer nachvollziehbaren Erklärung des Sachverhalts - nicht zustimmen, hätte ich tatsächlich Bedenken bei der Immobilie. Wer nichts zu verstecken hat, wird zustimmen.
Alles Gute für den Immobilienkauf!