Dachfenster undicht. Von wo darf/kann repariert werden
Hallo zusammen,
Ich vermute stark das mein Dachfenster undicht ist. Auf jeden Fall ist die Wand feucht, es fängt schon an zu schimmeln. Lassen wir mal außer acht das es auch ein Lüftungsproblem sein könnte.
Ok, der Hausmeister will sich das ansehen. Der gute Mann wird entscheiden ob was undicht ist oder ich falsch lüfte. Da wird es einen Termin geben und gut.
Wenn dann das Dach, das Fenster ne Macke hat.
Muss die Reparatur dann zwingend über/durch meine Wohnung gemacht werden?? Mein wenn es das Dach ist. Es gibt im Treppenhaus noch ein Dachfenster. Gut wäre da umständlich, Gerüst usw. ran zu kommen. Aber machbar ist es.
Ich hab gerade nen Job angefangen kann da nicht frei machen. Möchte auch die Handwerker nicht allein hier lassen. Und wenn es doch nicht meine Wohnung ist die defekt ist. Sondern das Dach, warum muss ich dann frei machen? Wer zahlt mir das denn?
Danke für eure Antworten
5 Antworten
Ok, der Hausmeister will sich das ansehen. Der gute Mann wird entscheiden ob was undicht ist oder ich falsch lüfte. Da wird es einen Termin geben und gut.
Ich glaube nicht,das ein normaler Hausmeister das beurteilen kann.Außerdem wird er im Sinne des Vermieters handeln bzw, aussagen.
Letztendlich kann das nur ein Gutachter machen.
Feuchtigkeit & Schimmel: Vermieter muss beweisen, nicht verantwortlich zu sein
Ein Mieter ist zur Minderung berechtigt, wenn Schimmel nicht ausschließlich auf falsches Lüftungsverhalten zurückzuführen ist, sondern auch baulich bedingt ist, entschied das Landgericht Frankfurt/Oder in einem wichtigen Urteil.
Ein Vermieter hatte einen Mieter auf Zahlung rückständiger Mieten verklagt. Der Mieter berief sich jedoch darauf, dass er die Miete wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung gemindert hatte. Er war der Ansicht, dass dies auf Baumängel zurückzuführen sei. Der Vermieter hingegen führte falsches Lüftungsverhalten des Mieters als Ursache an. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kam zwar zu dem Ergebnis, dass das Lüftungsverhalten des Mieters ursächlich für die Mängel war. Allerdings ermittelte der Sachverständige auch bauliche Mängel in Form von Wärmebrücken, die möglicherweise mitursächlich waren.
Das Landgericht wies die Klage des Vermieters deshalb ab. Ist streitig, ob Feuchtigkeitsschäden dem Vermieter oder dem Mieter zuzurechnen sind, muss zunächst der Vermieter beweisen, dass er nicht verantwortlich ist. Erst dann, wenn ihm dieser Beweis gelungen ist, muss der Mieter beweisen, dass die Feuchtigkeitsschäden nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammen. Nachdem der Vermieter in diesem Rechtsstreit die vom Sachverständigen geforderten Bauteilöffnungen verweigert hatte, war er den Beweis, dass die Feuchtigkeit nicht aus seinem Verantwortungsbereich herrührt, schuldig geblieben (LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 14.09.10, Az. 19 S 22/09).
Muss die Reparatur dann zwingend über/durch meine Wohnung gemacht werden??
Das werden die Handwerker mit dem Vermieter entscheiden
warum muss ich dann frei machen?
Weil Sie dazu verpflichtet sind,wenn das Dach undicht ist!
die Art des und Weise der Reparatur der Zugang zur Reparaturstelle wird von der Handwerksfirma festgelegt. Es können wieder Sie noch der Vermieter tun. sie sind verpflichtet, dem Handwerker nach vor Ankündigung gegebenenfalls Zugang zu ihrer Wohnung zu gewähren. Wenn sie das nicht selbst tun können, können Sie auch jemanden mieten, der für diese Zeit zur Verfügung steht. Die Kosten dafür können sie Selbstverständlich dem Vermieter in Rechnung stellen.
Angenommen die Reparatur müsste innerhalb deiner Wohnung erfolgen, dann musst du diese auch dulden und kannst nicht verlangen, dass diese mit viel Gedöns von außen gemacht wird, Gerüstkosten sind teuer.
Du musst dann eben sehen wie du das hin bekommst, vielleicht gibt es einen netten Nachbarn, der die Handwerker rein lässt (alle anderen Zimmer kann man abschließen) oder du hast Angehörige....
Soll er sich das Dachfenster von außen ansehen und von außen reparieren lassen? Wie denkst du dir das denn?. Da wirst du schon irgendwie organisieren müssen, dass jemand in deiner Wohnung ist. Dazu bist du sogar nach dem Mietvertrag verpflichtet. "Gefahr im Verzug". Sonst können dir daraus resultierende MEHRKOSTEN IN RECHNUNG GESTELLT WERDEN:
Ist der Schaden in meiner Wohnung, dann ist ja klar das ich jemand rein lassen muss. Mach ich auch. Darum geht es nicht.
Wenn aber das Dach undicht ist, also da Ziegel defekt sind. Oder so was in der Art. Wenn also der Schaden am Dach ist. Irgendein Schaden der nur zufällig irgendwie oberhalb meiner Wohnung ist.
Das Dach hat nebeneinander zwei Fenster. Eines im Flur und eines in meiner Wohnung. Muss ich dann wenn der Schaden außerhalb meiner Wohnung besteht, Kosten auf mich nehmen nur weil der Vermieter damit Geld für den höheren Aufwand der durch den Zugang über den Flur entstehen würde sparen will.
Also warum soll ich zahlen was der Vermieter sparen will.
Und wenn wir dabei sind. Ich wohn hier gerade ein Jahr, heisst es ist gerade relativ frisch renoviert. Muss ich mit dem versauten Bad leben, oder auf meine Kosten wieder alles machen lassen?
Alles unter der Prämisse das der Schaden nicht auf Lüftungsfehlern basiert.