PC wegnehmen 18 Jahre?
Kurze Frage Leute...
Wenn ich 18 Jahre alt bin und meinen PC komplett selber bezahlt habe, können meine Eltern den wegnehmen oder nicht?
Weil ich z.B. schlecht in der Berufsschule bin oder so
18 Antworten
Dürfen ist so eine Sache. Wenn sie ihn weg stellen und einschließen was möchtest du dann großartig tun? Eigentlich sollte das in deinem Alter aber auch nicht mehr notwendig sein, weil man ab einem gewissen Alter selber sein Zeug auf Kette kriegen sollte.
Na gut, eine Sache habe ich natürlich bei der Antwort nicht bedacht. Es kommt natürlich auch auf dein Verhältnis zwischen dir und deinen Eltern an. Wenn es kaputt kaputt ist und du unfair behandelt wirst etc. Würde ich mir natürlich auch nichts weg nehmen lassen, was ich selber bezahlt habe.
Nein, sie dürfen ihn Dir tatsächlich nicht wegnehmen. Allerdings dürfen sie Dich rausschmeißen. Du bist volljährig und damit haben sie keine Verpflichtung mehr, Dich weiter zu beherbergen.
Nein es ist dein Eigentum und du bist volljährig. Da du wohl noch bei deinen Eltern wohnst solltet ihr einen Kompromiß finden um Ärger aus dem Weg zu gehen.
klar können sie das
was willst denn machen, wenn ich als vater das zb einfach mache
ich nehme ihn dir weg und schließe ihn zb in den raum unter der treppe ein
was machst du dann wirksames?
oder ich nehme die sicherung für dein zimmer einfach raus
z.B. bei der Polizei anrufen?
Zivilrechtlich die Rückgabe fordern?
ja, ichbitte darum
dann sollte dir aber klar sein, dass du gar nichts mehr bekommst
dann hast du deinen pc, alles was ich bezahlt habe, nehme ich dir weg, bis auf möbel, die darfst du haben
strom hast du allerdings nicht mehr
und kleidung bekommst du dann von kik
Naja, man kann immer noch ausziehen und verlangen dass die Eltern für die neue Wohnung zahlen. Immerhin sind die Eltern unterhaltspflichtig während der ersten Ausbildung.
Und Unterhalt geht vor etwa dem abzahlen von Immobilien. Also wenn du dann die Hypothek nicht mehr bezahlen kannst, Pech.
du kannst aber keine wohnung verlangen, die eltern sind nicht barunterhaltspflichtig
du kannst doch bei uns wohnen bleiben, wenn du eine eigene wohnung willst, verdiene sie dir
Klar sind die Eltern unterhaltspflichtig, egal wo man wohnt.
nein, sind sie nicht
du kannst nicht einfach ausziehen und eine wohnung verlangen
ich muss dir nur kost und logis bieten, wenn du das nicht willst, ist halt dein problem
ich muss dir auch kein studium in stadt xy ermöglichen, du kannst eine lehre beim fleischer am ort machen
https://www.erstewohnung-ratgeber.de/einnahmen-kosten/unterhalt-ein-heikles-thema/
Wann besteht nun grundsätzlich Barunterhaltsanspruch für eine eigene Wohnung?
Ab dem 18. Lebensjahr während einer Ausbildung (Schule, duale Ausbildung oder Studium)
Ich könnte ihm klarmachen dass er das Gesetzlich nicht darf. Oder ich könnte eine Anzeige oder Herausgabe fordern
ja, ich bitte darum, der rechtsweg steht dir offen
du hast dann aber immer noch keinen strom
Im Prinzip können sie Dir verbieten diesen, in ihren Räumlichkeiten, unter Nutzung des von ihnen bezahlten Stroms, zu nutzen.
Hier langt schon der Rauswurf aus dem Internetzugang.
Ich könnte Sie Anzeigen oder die Herausgabe fordern