Hausflurlicht?

10 Antworten

Blöde Sache... es wird wohl darauf hinauslaufen, dass Du eine durchschnittliche Brenndauer pro Abend annehmen / ermitteln mußt. Zusammen mit der durchschnittlichen Brenndauer und der Gesamtwattzahl der installierten Leuchtmittel rechnest Du dann den Verbrauch während der dreineinhalb Jahre aus und errechnest dann die Kosten, die Dir entstanden sind. Diese teilst Du dann dem Vermieter mit... und wie er es dann auf die anderen Parteien bzw. auf Deine Nebenkosten umlegt, ist seine Sache. Jedenfalls muß er, nachdem Du die Kosten ermittelt hast, für Abhilfe sorgen (separater Zähler entweder bei Dir oder er lässt die Beleuchtung dahin umverdrahten, wo dann der neue Hausstrom- Zähler ist bzw. er lässt die Beleuchtung auf einen ggf. vorhandenen Hausstromzähler laufen).

Je nach Vermieter gibt das mehr oder weniger Diskussion...

Mfg

du hast eine hand voll optionen

  • du ziehst aus, nicht dass du das jetzt unbedingt sollst, aber das wäre eben eine möglichkeit
  • du forderst den vermieter auf, das zu korregieren, davon kriegst du natürlich deine 3½ Jahre strom nicht wieder. du kannst aber ggf. rückwirkend was geltend machen.
  • du eingist dich mit dem vermieter, das auch weiter so zu belassen. dafür kann er dir ja finanziell entgegen kommen.

ein kleines rechenbeispiel: wir gehen mal davon aus, es sind 6 Lampen á 60 Watt. macht 360 Watt bzw. 0,36 kW. gehen wir weiter davon aus, dass es 3 Minuten also 0,05 Stunden sind, die das Licht nach jedem Drücken brennt.

macht für jedes mal licht andrücken 0,072 kWh, also Strom für nicht mal 2 Cent....

ich würde jetzt sagen, wenn das Licht übers jahr gesehen 1000 mal angedrückt wird, macht das übers jahr also 20 € ich würde aber, auch wegen der vergangenen zeiten etc. einfach mal 5 € monatlich ansetzen, die der vermieter dir entgegen kommt. damit bist du auf jeden fall gut bedient.

möglichkeiten für die korrektur wäre das installiren eines allgemeinstromzählers, falls noch nicht vorhanden, oder wenn eben keiner vorhanden, ein zwischenzähler, so dass du mit dem vermieter dann eben abrechnen kannst, er dir also den strom vergütet...

lg, Anna

Die Frage ist, zahlst Du das alleine, weil es über deinen Zähler läuft?

  • Dann Vermieter ansprechen, das der das ändert, oder über einen Zwischenzähler laufen lässt, der auf die Gemeinschaft verrechnet wird

Taucht es in den Nebenkosten mit auf, alles Ok. Das gehört sich so, da das Treppenhaus für die Gemeinschaft ist. Deshalb zahlt jeder anteilig...

Nichts - zum Glück. Das Licht dient der Sicherheit aller Mieter, daher müssen alle die Kosten teilen

Gar nichts. Das ist Teil der Nebenkosten, und völlig normal das das auf alle Mieter verteilt wird.