Hauseingang wird Tag und Nacht verschlossen, Kein Türöffner oder Sprechanlage vorhanden, 4 Stock?
Hallo Zusammen,
zu meinem Problem:
Ich wohne seit Januar 2015 in einem 4 stöckigen Altbau. Wir haben weder Türöffner noch eine Sprechanlage. Bislang waren die Zugänge zum Haus immer offen, sodass Boten, Besuch, Lieferdienste ohne weiteres bis zur Wohnungstür kamen.
Nun hat die Vermieterin die Schlösser zu den Wohnhaustüren auswechseln lassen und fordert das diese Tag und Nacht verschlossen sein müssen, zwecks Diebstahlschutz. Der Brandschutz soll durch den Hinterhof gewährleistet sein, welcher meiner Meinung jedoch viel zu klein ist und man dadurch auch nicht auf offene Straße fliehen könnte.
Problem für mich, ich muss nun jedesmal 4 Stockwerke runterlaufen ohne vorher zu wissen, wer sich da nun vor der Tür befindet. Ich muss auch jedesmal mit runterlaufen, um Besuch rauszulassen. Darüberhinaus kann ich auch keinen Besuch mehr bei mir nächtigen lassen ohne nen eigenen Schlüssel auszuhändigen.
Für mich sinkt die Wohnqualität dadurch enorm. Zugleich sehe ich keinen Brandschutz mehr gegeben.
Vertraglich ist dahingehend nichts geregelt, doch zählt das zugleich als Freifahrtsschein?
Könnte ich als Mieter nicht erwarten, dass statt Schlösser, die kompletten Türen ausgetauscht werden. Welche die sich von außen nicht öffnen lassen, jedoch von innen?
Oder gibt es noch Möglichkeiten bzw Paragraphen die sowas untersagen? Da zum Einzug vor 1 1/2 Jahren diese Barrikade noch nicht bestand.
Vielen Dank im Voraus,
Grüße, Timo
2 Antworten
welcher meiner Meinung jedoch viel zu klein ist
Leider zählt Deine Meinung nicht. Da müßtest Du jemand von der Feuerwehr holen, der das beurteilt und wenn der auch der Meinung ist, dass der Hinterhof zu klein ist, dann hat das durchaus Konsequenzen für die Haustür.
Hast Du schon geprüft, ob es sich um sogenannte Pannenschlösser handelt? Diese würden es erlauben, dass man die Türen ohne Schlösser einfach nur durch Betätigen eines gut erkennbaren und leicht handhabbaren Hebels öffnen kann. Wenn keine Panikschlösser verbaut wurden, würde ich die Hausverwaltung/Vermietung dringend darum ersuchen, dass zumindest die Haupteingangstür (zur Straße) mit einem solchen Schloß ausgestattet wird. Dann spielt es auch keine Rolle, ob der Hinterhof evtl. zu klein ist, denn dieser könnte tatsächlich auch zu einer Falle werden.
Ein Panikschloß würde zwar Dein zweites Hauptproblem nicht lösen, aber darauf hast Du auch keinen Anspruch. Es handelt sich um einen Altbau zu dessen Standard zur Zeit der Errichtung keine Sprechanlage gehörte.
Das war schon bei Deinem Einzug so und so mußt Du es hin nehmen.
es ist verboten die Eingangstür zu verschließen.
Artikel ausdrucken und dem Vermieter unter die Nase reiben.Viel Erfolg
Werde ich tun, danke für die schnelle Antwort :-)
Falsch, weil es noch einen Hinterausgang gibt, der nicht abgeschlossen wird.