Hausarbeit Jura vorgehen, was ist Eigenleistung?
Mich würde mal interessieren, wie andere das gehandhabt haben. Ich schreibe eine Hausarbeit im StR, habe zum Sachverhalt Quellen gesucht und einiges exakt zu dem Fall gefunden. Urteile, selbes Bundesland vom LG OLG; BGH - haufenweise Aufsätze und Besprechungen und Bearbeitung (Klausur) in JuS und JA.
Was ist dann eigentlich genau mein Eigenanteil an der Bearbeitung? Grundsätzlich alles was ich argumentieren würde steht in einem der Aufsätze, natürlich gebe ich dann ein Vgl. xyz an. Aber dann ist ja praktisch alles mit Fußnoten versetzt.
Dazu kommt dann ja bei Unklarheiten Meinungsstreit dann Kommentar und Lehrbuch.
Dem Sachverhaltssteller sind ja alle Aufsätze bekannt, natürlich wollen die sehen, dass ich die gefunden und bearbeitet habe. Aber irgendwie fehlt mir da bisschen mehr an Eigenleistung so wie in der Klausur.
2 Antworten
Ich glaube da besteht ein Missverständnis dahingehend, was eine Hausarbeit an Eigenleistung voraussetzt. Von dir wird nicht erwartet, das Rad neu zu erfinden, bisher unerkannte Probleme neu aufzurollen oder die jahrelang herrschende Meinung bzw. Rspr. in Zweifel zu ziehen.
Ich hatte selbst mal Anfängerhausarbeiten korrigiert, in der ein Aufgabenteil eins zu eins einem Urteil entnommen worden ist. Wenn es wirklich auf deinen Fall passt, dann wäre es fatal, die einschlägigen Fundstellen nicht aufzugreifen. Erwartet wird dann, dass du die im Urteil angesprochene Problematik an der richtigen Stelle im Gutachten verortest und deine Bearbeitung erkennen lässt, warum etwas problematisch ist und die dogmatische Grundlage dafür benennst und diese darstellst. Anschließend kannst du die Besonderheiten des Einzelfalls einarbeiten, auch unter Zuhilfenahme der einschlägigen Rechtsprechung.
Deine Fußnoten sollen erkennen lassen, dass du in der Lage bist, die wichtigsten Quellen aufzufinden und richtig zu zitieren. Positiv zu bewerten ist es, wenn du die Primärquelle auffindest und dieser besondere Aufmerksamkeit widmest. Abweichenden Meinungen können dort dann eingearbeitet werden. Ggf. können auch gegenläufige, frühere Urteile einbezogen werden. Dadurch zeigst du, dass eine intensive Auseinandersetzung stattgefunden hat.
Und noch ein kleiner Tipp: Die scheinbar einfachen Aufgaben fallen immer am schlechtesten aus :) In diesen Fällen ist konsequentes systematisches Arbeiten geboten.
Und wenn dann jeder Satz ne Fußnote hat ist das irrelevant?
Es wird keine wissenschaftliche Fundamentalanalyse, sondern eine Lösung des Falles erwartet. Die Argumentation sollte stringent und möglichst zielführend zum Problem führen, unter das anschließend subsumiert werden kann. Es ist jedenfalls völlig normal, dass manche Seiten mehr Belege haben als andere. Das zeigt auch die Schwerpunktsetzung. Entscheidend ist auch nicht die Masse, sondern die Sinnhaftigkeit.
Kann ich nicht bestätigen. Ich fand die Probeklausur auch super easy im Strafrecht und hatte dann 16 Punkte. Also immerstimmt wohl nicht ;)
Was einfach ist, ist immer relativ. Es kommt aber nicht selten vor, dass Grundlagen nicht beherrscht werden und Sonderprobleme vertieft gelernt worden. Wenn ein Student bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrages nach erfolgtem Rücktritt die §§ 812 ff. BGB anspricht und bejaht (!), ist das einfach nicht mehr ausreichend. Dagegen wird die Kenntnis von Sonderproblemen nicht vorausgesetzt. In besonders problemreichen Klausuren genügt es, die Schwerpunkte zu erkennen und irgendwie zu einer vertretbaren Lösung zu kommen.
Um es anders zu formulieren: Du kannst mit fehlenden Grundlagen mehr verlieren, als du mit Spezialwissen gewinnen kannst.
Bist du dir sicher das es 1 zu 1 der selbe Sachverhalt ist ? Außerdem musst du das jetzt gutachterlich aufbereiten
Außerdem musst du das jetzt gutachterlich aufbereiten
Schon klar. Aber genau das hat z.B. auch schon jemand in der JuS gemacht oder der JA. Was dann die Probleme und Argumente angeht, es haben drei Gerichte den Sachverhalt bearbeitet, alle Gerichte waren sich einig. Nur die StA nicht. Man kann also aus den Urteilen zum Teil herauslesen was die StA bemängelt hat und worauf sich ihre Berufung und Revision stützte.
Jedes der Urteile wurde von einem Professor besprochen. Zum eigentlichen Knackpunkt in dem Fall gibt es dann im speziellen Aufsätze. Gefunden habe ich bisher sieben Stück.
Ich mein da ist wirklich alles schon besprochen was besprochen werden kann. Ich kann das einfach nur zusammentragen.
Bist du dir sicher das es 1 zu 1 der selbe Sachverhalt ist ?
Nicht 1 zu 1 es sind paar unrelevante Änderungen drin. Sei es Täterschaft (im Original zwei Täter in der Hausarbeit einer); Im Original klappt der Einbruch ohne Beschädigungen, im Sachverhalt ist die Tür nur angelehnt. Alles keine wirklich problemrelevanten Änderungen.
Also das wo man eigentlich in der Klausur Punkte sammelt, das ist alles schon in Aufsätzen, Besprechungen und den Urteilen selber besprochen. Teilweise mit so guten Argumenten, dass die mir gar nicht eingefallen wären.
Was ich meine ist, mit dem Material kann das jemand lösen der nie Jura studiert hat.
Natürlich ist das eine wichtige Änderung ob die Tür angelehnt ist oder sie geöffnet wird ohne Beschädigung ! Da kann man disktutieren, da muss man sogar. Ist das deine erste HA?
Und klar kann das jeder lösen, ist wie mit allem, ich kann auch Krankheiten heilen wenn ich weiß wo die Therapiemöglichkeiten stehen
Natürlich ist das eine wichtige Änderung ob die Tür angelehnt ist oder sie geöffnet wird ohne Beschädigung !
Ne das ist nicht sonderlich relevant. Das sind zwei drei Sätze. Das kannste schon fast im Urteilsstil abhandeln. Und SB fällt bei beiden raus.
Die wirklich interessanten Probleme sind an anderer Stelle. Das mit der Tür ist einfach nix. § 123 - gegen den Willen. Liegt bei beidem vor. § 242 braucht es nicht weil gar nichts geklaut wurde.
Du musst halt die Argumente sammeln, bewerten und dann auf den Fall anwenden🤷♂️ Das ist die Kunst, das abstrakte Wissen den konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände anwenden oder wie der BGH sagt :,, es verbietet sich eine schematische Lösung“
Das ist mir schon klar. Nur hätte ich schlecht recherchiert oder gar nicht. Dann hätte ich selber ähnliches geschrieben. Nun weiß ich aber das z.B. Argument xyz auch in dem Aufsatz von Mustermann steht. Natürlich gebe ich das dann an. Ich sehe nur keine wirkliche Eigenleistung, was ich in der Klausur schon geleistet hätte. Weil ich dann die Argumente nicht vorher kannte, sondern mir überlegt habe. Obwohl die da auch schon jemand im Kommentar gebracht hat. Nur den habe ich in der Klausur nicht.
Verstehst du das Problem? Ich finde das irgendwie im Gegensatz zu einer Klausur nicht besonders anspruchsvoll.
übrigens das mit der Tür einbrechen ohne Schaden oder durch die offene Tür gehen ist sehr wohl ein Problem 🤷♂️
die Argumente finden ist ja auch nicht schwer, nur das richtige anwenden. Die subsumtion ist das schwere
Wolltest du dann mit deiner Frage eigentlich nur mitteilen, dass du es gar nicht so anspruchsvoll findest?^^ Oder denkst du, es gibt doch noch ein Geheimnis beim Hausarbeitenschreiben, das man dir an der Uni nur noch nicht verraten hat, hier bei gf.net aber schon? :D
Stell es dir vor, als würdest du deine Hausaufgaben von jemand anderem abschreiben. Das muss man doch ebenso anpassen und gelingt auch, wenn man will^^ Und jetzt stell dir vor, du schreibst die Hausaufgaben von deiner ganzen Klasse ab und darfst (musst :D) sogar offen zugeben, dass du sie abgeschrieben hast. Das ist dann auch schon wissenschaftliches Arbeiten. Und wenn dir selbst noch ein eigener Gedanke einfällt, ist das ein schöner Bonus.
Wolltest du dann mit deiner Frage eigentlich nur mitteilen, dass du es gar nicht so anspruchsvoll findest?^^
Ne ich bin davon irritiert und vermute, dass ich irgendwie einen Denkfehler habe. Darum frage ich. Mir ist schon klar das eine Klausur etwas andere abfragt als eine Hausarbeit. Sonst gäbe es ja nur das eine oder das andere.
Oder denkst du, es gibt doch noch ein Geheimnis beim Hausarbeitenschreiben, das man dir an der Uni nur noch nicht verraten hat, hier bei gf.net aber schon?
Nun ja, in einer Hausarbeit in BWL habe ich schon deutlich Eigenleistung. Die Unterscheiden sich da schon ziemlich in den Geisteswissenschaften.
Stell es dir vor, als würdest du deine Hausaufgaben von jemand anderem abschreiben. Das muss man doch ebenso anpassen und gelingt auch, wenn man will^^ Und jetzt stell dir vor, du schreibst die Hausaufgaben von deiner ganzen Klasse ab und darfst (musst :D) sogar offen zugeben, dass du sie abgeschrieben hast. Das ist dann auch schon wissenschaftliches Arbeiten. Und wenn dir selbst noch ein eigener Gedanke einfällt, ist das ein schöner Bonus.
Ja ich verstehe schon was du mir sagen willst und so sehe ich das auch, ich konnte mir nur nicht vorstellen, das es echt das sein soll. Das ist irgendwie enttäuschend. Da find ich ne Klausur doch cooler.
Dein "Problem", das du die anderen hier erkennen lassen willst, scheint darin zu bestehen, dass du herausgefunden hast, dass die ganzen tollen Gedanken, auf die auch allein gekommen wärst und vielleicht sogar gekommen bist, schon jemand anderes hatte und du nun irgendwie verärgert sein magst, dass du schlecht beweisen kannst, dass du auch allein darauf gekommen wärst/bist. Und ja, auch das ist wohl wissenschaftliches Arbeiten :D
Es steht dir frei, so lange zu forschen, bis du einen eigenen Gedanken gefunden hast, auf den noch kein anderer gekommen ist ;)
Zumal die kleinen Scheine ja nun nicht einen dazu bringen wissenschaftliche Erkenntnisse zu bringen, sondern einfach mal das arbeiten lernen. Wie zitiert man und so ...
übrigens das mit der Tür einbrechen ohne Schaden oder durch die offene Tür gehen ist sehr wohl ein Problem 🤷♂️
Das ist ein unwichtiges Detail. Ja natürlich scheibe ich nicht die Lösung aus der JA einfach ab. Natürlich muss ich da keinigkeiten anpassen. Aber bei der Tür gibt es absulut gar kein juristisch relevantes Problem das wirklich mehr bedacht als einer kleinen Anpassung. Selbst wenn was geklaut wird, das wäre dann eine kleine Anpassung aber nichts wofür ich nun mehrere Meinungen aufzeigen müsste.
Das ist ein unwichtiges Detail.
Es steht dir frei, so lange zu forschen, bis du einen eigenen Gedanken gefunden hast, auf den noch kein anderer gekommen ist ;)
Schon klar, aber ich halte mich nicht für klüger als die Autoren und Richter.
Welche JA ist denn das Urteil ? Ich wette in der HA ist irgendwas drin was du noch garnicht gesehen hast.
Ich wette in der HA ist irgendwas drin was du noch garnicht gesehen hast.
Ja, die besteht auch aus mehreren Teilen. In der JA ist kein Urteil abgedruckt nur eine Bearbeitung. Die Bearbeitung entspricht dem Tatkomplex A aus der Hausarbeit. Die anderen Tatkomplexe der Hausarbeit sind dort natürlich nicht dabei. Es geht mir aber genau um diese Bearbeitung. Da wäre jeder Satz außer der Obersatz mit einer Fußnote versehbar.
Das spielt doch keine Rolle, ob du dich für klüger hältst. Entweder ist - wie hier - auf deine Ideen auch schon ein anderer gekommen und hat sie veröffentlicht oder eben nicht. Vielleicht lassen sich sogar solche Nischen finden, dass man nicht einmal klug sein muss, um "Eigenleistung" zeigen zu können.
"vermute, dass ich irgendwie einen Denkfehler habe." Das glaube ich dir irgendwie nicht. "Das ist irgendwie enttäuschend. Da find ich ne Klausur doch cooler." scheint es mir eher zu treffen. Aber sei es drum.
Es gab auch schon mal eine Hausarbeit, das hat der Ersteller direkt den passenden Artikel dazugeschrieben.
Das unterstreicht nochmal, dass es beim Hausarbeitenschreiben einfach nicht darum geht, die "richtige Antwort" oä zu kennen.
Das unterstreicht nochmal, dass es beim Hausarbeitenschreiben einfach nicht darum geht, die "richtige Antwort" oä zu kennen.
Das ist mir schon klar. Es geht mir um folgendes, ich drücke mich unverständlich aus. Jeden Satz den ich schreibe, da könnte ich am Ende eine Fußnote setzen und dann ein Vgl. Aufsatz, 1, 100 xyz...Urteil LG 10.10.10 etc pp.
Sätze ohne Fußnote wären dann nur Obersatz und Ergebnis. Definition, geschenkt hat immer eine Fußnote, aber hier wäre dann auch in der Subsumtion immer nach dem Argument ein Vgl. xyz.
z.B. ein Problem das in der Hausarbeit vorkommt ist genau im Buch 40 Probleme BT. Kann ich also praktisch abschreiben. Bei einem Argument beim Meinungsstreit, der ist genau in einem Aufsatz dargestellt. Kann ich auch nutzen. Was dann z.B. Möglichkeiten bzgl. der Rechtsanwendung angeht, da habe ich dann drei Urteile und aus den Urteilen kann ich sehen, das die StA dagagen war. Jedes Gericht aber der StA praktisch gesagt hat sie sei dumm.
Verstehst du, ich schreibe natürlich einen eigenen Satz. Aber die Essenz ist dann mit vgl. Aufsatz X.
Und mit "Artikel" meine ich natürlich "Aufsatz" :D sry
Wenn du es superduper anspruchsvoll magst, kannst du ja zB zu jeder Definition, die du im Buch "40 Probleme BT" rausschreibst, einmal das älteste und einmal das letzte Beispiel des BGH raussuchen, wo der das behandelt hat. Und vielleicht empfindest du es auch als Eigenleistung, wenn du "herausfindest", welche Quellen gut sind und welche nicht. Vielleicht findest du auch eine gute Quelle und stellst aber bei genauem Lesen fest, dass er da gar nicht selbst die Ansicht vertritt, die da geschrieben steht, sondern nur aus didaktischen Gründen (weil es zB ein Lehrbuch ist) eine fremde Meinung wiedergibt. Dann findest du heraus, wer diese Meinung das erste Mal geäußert hat und zitierst dann nicht aus dessen Buch, sondern vielleicht Aufsatz, in dem er das erste Mal darüber geschrieben hast. Oder du findest eine Ansicht in einem Kommentar und stellst fest, dass der jeweilige Kommentarbearbieter die Ansicht, die er ausdrücklich heranzieht, falsch deutet oder nicht differenziert genug betrachtet hat - dazu musst du natürlich dem Verweis folgen und auch das wieder lesen und darfst nicht dem Kommentar glauben -, und setzt dich dann wiederum damit auseinander.
Alles möglich ;D
"Verstehst du, ich schreibe natürlich einen eigenen Satz. Aber die Essenz ist dann mit vgl. Aufsatz X."
Ich hätte gedacht, dass gerade in Zeiten von Wikipedia die Leute gelernt haben, mit dieser "Schmach" zu leben: Dass jeder weiß, dass die Essenz Wikipedia (oder eben Aufsatz X) ist, man aber selbstredend die einzelnen dort genannten Verweise verfolgt :D
Es gibt übrigens sogar schon Juristen, die ausdrücklich Wikipediaartikel in ihren Werken zitieren.
Nicht Obersatz, Definition oder Ergebnis ist das schwieriger sondern die Subsumtionen! Es geht auch darum das Problem schön einzuleiten
Ja also ich lerne auf jeden Fall einiges bei der Hausarbeit. So ist es ja nicht. Allein alles zu lesen. Nur in dem Sachverhalt steht auch:
Bitte beachten sie: Der Lehrstuhl verwendet eine juristische Plagiatssoftware zur Überprüfung aller Hausarbeiten.
Zwar habe ich nicht vor mir ein Plagiat vorwerfen zu lassen, aber die Chance ist ja äusserst hoch. Mir macht das einfach sorge, dass ich wirklich alles mit einem Aufsatz belegen kann und das ich eigentlich nur "umschreibe". Ich habe Tkpl A von Hand gelöst. Dann recherchiert und mit meiner Lösung verglichen, wirklich alles was ich geschrieben hatte steht in Aufsätzen, Kommentar, Urteil dazu drin. Nicht wortgleich, natürlich, aber sinngleich.
Nicht Obersatz, Definition oder Ergebnis ist das schwieriger sondern die Subsumtionen! Es geht auch darum das Problem schön einzuleiten
Bezweifelt doch auch gar keiner. Ich weiß wirklich nicht wie ich dir das Problem hier anders vermitteln soll. Es geht um die Überflutung von Fußnoten im Text. Ich habe Beispielhausarbeiten gelesen, die kommen nicht annähernd auf das was ich zitieren/belegen kann.
Solange du es belegst, ist das halt kein Problem, sondern absolut erwartbar :D Belegen und gut :)
Was nanfxD sagt, kann man übrigens nicht plagiieren. Versuch dich doch daran, die Problemaufrisse und Subsumtionen besonders schön zu gestalten.
Ansonsten wie du oben schon festgestellt hast: Dann sei ruhig enttäuscht, dass die Hausarbeit nicht so anspruchsvoll läuft, wie du es erwartet hast; das ist ja nicht unüblich, dass man vor dem Studium noch nicht alles bis ins Detail kennt, was einen erwartet.
Und wie sagte neulich eine tolle Juristin, war es Dauner-Lieb?, Jura ist das einzige Studium, bei dem das Berufsleben schöner wird als die Studienzeit :D Also in diesem Sinne, alles in Ordnung mit deiner Hausarbeit.
Was möchtest du noch vermitteln? Dein "Problem" hast du doch oben selbst schon gelöst? Es ist eben nicht das, was du erwartet hattest und fertig :D Wie kannst du noch glauben, das hätte jemand noch nicht verstanden, woran nichts missverständlich ist? Egal^^ Ich drück dir die Daumen ;D
Es geht übrigens beim Gutachten auch gerade darum, deinen Gedankengang transparent zu machen, damit den andere nachvollziehen und für sich somit überhaupt erst nutzbar machen können. Wenn du so ein Gutachten dann mal für jemanden "in echt" machst, wirst du verstehen, dass er - deine persönliche Erkenntniskraft in allen Ehren - einen Shyce darauf gibt, wenn du dir das aus den eigenen Fingern gesaugt hast, sondern er will natürlich einfach nur wissen, welche Ansichten von Superjurist X und von Superjurist Y und am besten noch von Superinstanzgericht V vertreten wird, damit er das für seine eigene Rechtsanwendung so berücksichtigen kann ;)
Es ist also prinzipiell genau richtig, das Zeug von anderen abzuschreiben. Und wenn in dem einen Aufsatz schon alles steht, dann verfolgst du von da aus eben die einzelnen Verweise jeweils bis an den Ursprung und dann bist du fertig :)
Schreib mal ne Antwort, dann bekommste einen Stern. Schreib einfach s. unten oder so.
Selbst wenn es nicht 1 zu 1 wäre, wäre es das, wenn die Argumentation bzw. Problem vergleichbar ist. Der BGH zitiert sich auch selber obwohl der Fall anders ist, das Argument aber gleich bzw. stRsp. etc. (mir ist klar das du das weißt ich will dir nur sagen das ich das auch weiß).
Und wenn dann jeder Satz ne Fußnote hat ist das irrelevant?
Kann ich nicht bestätigen. Ich fand die Probeklausur auch super easy im Strafrecht und hatte dann 16 Punkte. Also immer stimmt wohl nicht ;)