Haus wurde zu Lebzeiten an mich übertragen wer muss sich um den Hausrat kümmern

2 Antworten

Dein Bruder kann ja gerne viel von dir verlangen, aber müssen tust du nichts. Das Nachlassgericht möchte nur einen groben Überblick haben, wie viel der Nachlass in etwa an Wert haben. Die Gebühren errechnen sich nach dem Gebührensatz und dem Gebührenwert. Der Gebührenwert wird anhand der Tabelle zur Kostenordnung (KostO) festgelegt. Dabei kommt es nicht unbedingt auf jeden Cent an, da bspw. bei einem Nachlasswert von insgesamt EUR 23.000,00 die gleiche Gebühr anfällt wie bei einem Nachlasswert von EUR 25.999,99.

Du kannst ja selbst mal zum Nachlassgericht gehen und denen mitteilen, was die Erbschaft so in etwa insgesamt an Wert hat. Dabei musst du alle aktiva (Sparkonten, Aktien, Grundstücke, etc.) und alle passiva (Schulden deiner Mutter; auch die, die mit dem Erbfall zusammenhängen wie zB. Beerdigungskosten) auflisten. Es ist aber keine Pflicht einen Erbschein zu beantragen! Erbe wirst du nämlich nach 6 Wochen automatisch nach dem Anfall und der Kenntnis vom Grund der Erbschaft, auch ohne Erbschein. Ein Erbschein wird nur benötigt, wenn man seine Erbenstellung beweisen muss (zB. bei Banken).

elmundoesloco  22.09.2012, 08:24

RAAAAAHHHHH.. guten morgen.. :)

*wie viel der Nachlass in etwa an Wert hat :D

Du bist keinesfalls zum Verkauf des Hausrats verpflichtet, nur zu seiner Wertermittlung :-O

Sofern du ihn behalten willst, stünde deinem Bruder als Miterbe der anteilige Verkehrswert zu - das NLG interessiert sich nur im Kosteninteresse für den Hausratwert als eine Position des Nachlasswertes (Testamentseröffnung, Erbscheinskosten).

Also mal Marktpreis bei ebay-Auktionen vergleichen, bei Gemälden, Schmuck, Kleidung einen Aufkäufer oder Fachmann befragen.

G imager761