Haus von der Oma kaufen?
Hallo, Ich habe eine Frage Ich hoffe mir kann dabei jemand eine richtige Antwort geben... Und zwar, ich würde gerne das Haus von meiner Oma kaufen, wert ca. 100.000 € (es ist viel herzurichten). 1. Kann meine Oma mir das Haus verkaufen, ohne das Ich meine beiden Geschwistern, oder meine Mama auszahlen muss? 2. Für wie viel muss man das Haus verkaufen?
- Wenn ich das Haus kaufen würde, und meine Schwerstern trotzdem ausbezahlen müsste, wie währe es dann wenn mein Freund das Haus kaufen würde ??
12 Antworten
1. Kann meine Oma mir das Haus verkaufen, ohne das Ich meine beiden Geschwistern, oder meine Mama auszahlen muss?
Ja natürlich. Die Oma kann mit Ihren Vermögen machen was sie will.
2. Für wie viel muss man das Haus verkaufen?
Für so viel man will. Weicht der Wert zu stark ab, handelt es sich um eine gemischte Schenkung. Das heißt die Differenz wischen Kaufpreis und Verkehrswert wäre eine Schenkung.
Das spielt z.B. beim Pflichtteil eine Rolle, wenn die Oma innerhalb von 10 Jahren stirbt. Ob tatsächlich ein Pflichtteilergänzungsanspruch entsteht, hängt dann aber von der Zeit und der verbleibenden Erbmasse ab. Letztlich wird so gerechnet. Der Wert der Schenkung wird pro Jahr um 10% abgeschmolzen. Der Schenkungswert und Nachlasswert addiert durch 2 geteilt und der Nachlasswert wieder subtrahiert. Folglich spielt das mit den Pflichtteil nur eine Rolle wenn der abgeschmolzene Schenkungswert über den Nachlasswert liegt. Letztlich brauchen Sie sich da also wenige Gedanken machen.
Wenn ich das Haus kaufen würde, und meine Schwerstern trotzdem
ausbezahlen müsste, wie währe es dann wenn mein Freund das Haus kaufen würde ?
Disbezüglich ist es ist egal wer das Haus kauft.
Der Preis ist eine Frage der Verhandlung und sollte aus grunderwerbsteuerlich angemessen erscheinen, damit das Finanzamt keine verdeckte Schenkung vermuten kann.
Ansprüche Dritter, hier Ihres Vaters oder Ihrer Mutter als jeweils erb- oder pflichtteilsberechtigtes Kind nach der Großmutter verjähren nach 10 Jahren; also die Oma schön pflegen, damit sie noch die zehn Jahre durchhält!
Den einzigen Knackpunkt, den du hier hast ist deine Mutter (= Tochter der Oma). Solange die noch lebt und zB in dem Vertrag auf ihren Pflichtteil verzichtet, kann deine Oma dir das Haus bedenkenlos schenken. Da deine Mutter noch lebt, haben deine Geschwister keine Ansprüche gegen die Oma. Deine Schwestern musst du nur auszahlen, wenn deine Oma darauf- aus Gerechtigkeitsgründen- besteht. Wobei ich hier die moralische Verpflichtung zur Auszahlung nur bei deiner Mutter sehe.
Auf einen Erwerb durch den Freund würde ich dringend abraten! Wenn die Oma auf eine Bezahlung deiner Schwestern besteht, will sie auch, dass das Haus in der Familie bleibt. Mal abgesehen davon, dass du im Fall einer Trennung keine Ansprüche gegenüber dem Freund hast.
wenn sie es an dich zu ihren Lebzeiten verkauft, bekommen deine Geschwister nichts, dann ist es deins. egal wie hoch der preis ist, ihr legt es ja notariell fest
Wenn ein Preis (hier 100T) für das Haus bezahlt wurde, ist es keine Schenkung. Es empfiehlt sich, vorher das Geld zu investieren um einen (Bau)sachverständigen zu beauftragen, den Wert des Hauses zu bestimmen. Bei Kauf unter Familienmitgliedern zb kann dann zwar ein geringerer Kaufpreis veranschlagt werden, die Differenz zum Sachverständigenpreis allerdings wird dem Käufer dann zumindest anteilig an das Erbe angerechnet werden.
Eine Möglichkeit wäre, das Haus zu kaufen und der Oma ein lebenslanges Wohnrecht einzuräumen. Dann kann der Preis gemindert werden, ohne dadurch bei der Erbauszahlung Nachteile zu haben.
Lasst euch auf jeden Fall von einem Anwalt diesbezüglich beraten.
Ich hatte ein ähnliches Problem als Anfang vergangenes Jahr meine Mutter verstarb. Wir waren nicht beim Anwalt, ich habe meine Geschwister ausgezahlt und stand am Ende zwar -wie man in Bayern sagt- mit "Sachl" da (Haus), aber ohne Geld. Egal, ich kann wenigstens meinen Geschwistern in die Augen schauen. Jetzt weiß ich, wie es geht ;-)
Viel Erfolg und trotzdem gute Gesundheit euch und eurer Oma.
Wieso sollte sie das tun? Will Sie die anderen möglichen Erben veräppeln?
Weil Ich in diesem Haus aufgewachsen bin, und auch jetzt immer noch hier lebe, Schwestern 1 hat Ihr leben nichts so toll im Griff und würde dieses Haus niemals stand halten können, und Schwester 2 Hat Ihr leben im Griff und möchte hier nicht wohnen.
Das kommt aber dann einer Schenkung gleich. Und falls die innerhalb von 10 Jahren zum möglichen Ableben der OMA stattfand würde die auch noch unter das Erbrecht fallen. Ganz so simpel ist es vermutlich nicht.