Haus gekauft und Garage ohne Baugenehmigung
Hallo... Ich will mir ein Haus kaufen und habe nun den vorläufigen Kaufvertrag bekommen und da steht nun drin das die beiden Garagen ohne Baugenehmigung gebaut wurden... Muss ich mit einer Strafe denn rechenen oder was kann ich da im Vorfeld noch machen? Möchte sie ungerne abreißen und sie stehen auch schon eine ganze zeit da... Gib's da irgendwelche Wege?
9 Antworten
Da würde ich beim Bauamt nachfragen ob für die Garagen nachträglich eine Genehmigung zu bekommen wäre. Außerdem müsste sich das doch mindernd im Kaufpreis niederschlagen.
Zu der immer wiederkehrenden laienhaften Antwort "Bauamt fragen" siehe meinen Tipp:
http://www.gutefrage.net/tipp/bei-fragen-zum-oeffentlichen-baurecht-bauamt-fragen
Im Kaufvertrag steht, dass die Garagen ohne Baugenehmigung gebaut wurden?
Also das finde ich schon mehr als frech. Hole Dir mal eine Kopie der Flurkarte vom
Katasteramt und schaue das genau nach.
Man muss ja auch sehen, stimmen Abstände zu den Grenzen etc.
Wenn Du Pech hast, mußt Du sie abreißen lassen.
Das dürfte unter Bestandsschutz fallen, solange kein laufendes Verfahren gegen den Schwarzbau anhängig ist. Der Notar sollte das aber wissen.
Und sehr wohl gibt es Bestandsschutz. Uns kann man auch nicht für die "Fehler" der Vorbesitzer verantwortlich machen. Das haben wir sogar in gutem Deutsch schriftlich vom Notar und bei unserer Garage ist es fast genauso wie im Beispiel beschrieben.
Geh mit deinem Entwurf zur Stadverwaltung/Bauamt und frage freundlich nach. Die reissen niemanden den Kopf ab und können vor dem Notartermin alles nötige veranlassen.
Zu der immer wiederkehrenden laienhaften Antwort "Bauamt fragen" siehe meinen Tipp:
http://www.gutefrage.net/tipp/bei-fragen-zum-oeffentlichen-baurecht-bauamt-frage...
Wie schön, dass du zu jeder Antwort deinen Senf dazu gibst und zusätzlich noch einen Link postest, der nicht funktioniert...das hilft weiter...
Ich gebe hier meine Erfahrungen weiter, nichts anderes! als ich damals ein Haus gekauft habe, hat der Notar in einem Vorgespräch auch alles mögliche erzählt....erst nach meinem Besuch im Bauamt war ich um etliche Erfahrungen reicher und wusste was ich tun musste.
Gerade beim ersten Haus ist man doch sehr auf einen Notar angewiesen, meist kennt man nicht einmal einen und nimmt dann den, den der Verkäufer vorschlägt...und dann hat man den Salat.
Es ist immer gut, direkt bei der Behörde nachzufragen, die es betrifft. Dann weiß man auch, was einen in Zukunft erwartet. Mag sein, dass die Antwort für DICH laienhaft ist, für mich war es Kaufentscheidend!
Keinesfalls kaufen. Denn immer der jeweilige Eigentümer ist verantwortlich für die Einhaltung der öffentllch-rechtlichen Bauvorschriften. Verstöße gegen öffentliches Baurecht verjähren nie, die Behörden können noch nach Jahrzehnten die Beseitigung der Garage verlangen.
Es ist vom Verkäufer eine Frechheit, sowas in den Kaufvertrag zu schreiben. Damit macht er Euch zusätzlich "bösgläubig", d.h. Ihr habt wissentlich und bewußt gegen öffentliches Recht verstoßen.
Wenn Ihr das Haus unbedingt kaufen wollt verlangt vom Verkäufer unter Festsetzung einer Frist die Vorlage der Baugenehmigung. Alles andere schadet Euch.
Kompletter Unsinn. Im öffentlichen Baurecht gibt es keine Verjährung und keinen Bestandsschutz für Schwarzbauten. Für den Fragesteller absolut schädliche Antwort!