Haus älter als angegebn, was kann ich machen ?

9 Antworten

Hallo,

allein das Baujahr muss keine Wertminderung sein. Häuser aus den 60-er Jahren haben meist eine bessere Bausubstanz als die Häuser aus den 80-ern. Daher würde ich zunächst prüfen, ob ich mit dem Haus zufrieden bin (unabhängig vom Baujahr).

Recht Beratung machen und mit Anwalt der Preis verhandeln oder Rückgabe mit Schäden Ersatz

Ganz einfach: Frage einen Fachanwalt für Baurecht. Einige der Kommentatoren haben offensichtlich keine wirkliche Ahnung von der Sache.

pilot350  30.12.2015, 15:21

aber du

gerd47  30.12.2015, 15:43
@pilot350

Natürlich!! Als Eigentümer von mehreren Häusern habe ich die notwendige Erfahrung und kann mir eine entsprechene Meinung erlauben. Alles klar? Aber dir fehlt es offensichtlich am grundlegenden Wissen.

Hatten wir auch. Waren beim Anwalt.

Du hast das Exposee und aus dem Grundbuch erkennst Du das Baujahr. Insoweit handelt es sich um wenigstens den Verdacht des Betruges. Auch das ist strafbar nach dem StGB. Somit ist die Anfechtung des Kaufvertrages möglich und die Erstattung der damit verbundenen Kosten. Oder sollte es zu einem Vergleich kommen die Reduzierung des Kaufpreises.

gerd47  30.12.2015, 14:23

Das Baujahr eines Hauses ist im Grundbuch nicht festgehalten. Und auf so manche Expertise kann man sich nicht uneingeschränkt verlassen. Da steht bisweilen der helle Blödsinn drin.

lesterb42  25.12.2015, 10:13

Das Baujahr des Gebäudes ist im Grundbuch nicht vermerkt.

Ein Verdacht ist nicht strafbar, aber der Versuch.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 263 Betrug

(1) Wer in der

Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil

zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er

durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung

wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

pilot350  25.12.2015, 10:14
@lesterb42

Es sind im Grundbuch die Einträge der Hypothekenbelastungen vermerkt die tragen ein Datum.

lesterb42  25.12.2015, 10:18
@pilot350

Stimmt, wenn das Grundbuchblatt gleich geblieben ist und das Geld für den Hausbau ausgegeben wurde. Ist ein Indiz aber ebend nicht das Baujahr.

pilot350  25.12.2015, 10:20
@lesterb42

ja, aber meist werden ja Hypotheken zum Hausbau benötigt und in den wenigstens Fällen erst Jahre nach der Errichtung aufgenommen.

gerd47  30.12.2015, 14:09
@pilot350

Tja, eine Hypothek wird oft zum Bau eines Hauses aufgenommen, aber eben nicht immer. Der Grund für die Hypothek ist im Grundbuch leider nicht vermerkt. Der frühere Eigentümer hat sich für das Geld auch ein Luxusauto oder sonst was kaufen können. Vom Datum einer Hypothek auf das Baujahr zu schließen ist sehr bedenklich oder soll ich gleich sagen: unzulässig?