Haus älter als angegebn, was kann ich machen ?
Ich habe anfang Dezember ein Haus gekauft. Dieses wurde im Exposeé und vom Makler mit BJ 1982 ausgegeben. Nun stellt sich beim renovieren und bei Gesprächen mit Nachbarn heraus dass das Haus schon 1963 Jahre gebaut worden ist.
Ich sehe mich durch den Makler getäuscht und fühle mich verascht.
Was kann ich da machen ?
LG Jan
9 Antworten
Hallo,
allein das Baujahr muss keine Wertminderung sein. Häuser aus den 60-er Jahren haben meist eine bessere Bausubstanz als die Häuser aus den 80-ern. Daher würde ich zunächst prüfen, ob ich mit dem Haus zufrieden bin (unabhängig vom Baujahr).
Recht Beratung machen und mit Anwalt der Preis verhandeln oder Rückgabe mit Schäden Ersatz
Ganz einfach: Frage einen Fachanwalt für Baurecht. Einige der Kommentatoren haben offensichtlich keine wirkliche Ahnung von der Sache.
Natürlich!! Als Eigentümer von mehreren Häusern habe ich die notwendige Erfahrung und kann mir eine entsprechene Meinung erlauben. Alles klar? Aber dir fehlt es offensichtlich am grundlegenden Wissen.
Hatten wir auch. Waren beim Anwalt.
Du hast das Exposee und aus dem Grundbuch erkennst Du das Baujahr. Insoweit handelt es sich um wenigstens den Verdacht des Betruges. Auch das ist strafbar nach dem StGB. Somit ist die Anfechtung des Kaufvertrages möglich und die Erstattung der damit verbundenen Kosten. Oder sollte es zu einem Vergleich kommen die Reduzierung des Kaufpreises.
Das Baujahr eines Hauses ist im Grundbuch nicht festgehalten. Und auf so manche Expertise kann man sich nicht uneingeschränkt verlassen. Da steht bisweilen der helle Blödsinn drin.
Das Baujahr des Gebäudes ist im Grundbuch nicht vermerkt.
Ein Verdacht ist nicht strafbar, aber der Versuch.
Strafgesetzbuch (StGB)§ 263 Betrug
(1) Wer in der
Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil
zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er
durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung
wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Es sind im Grundbuch die Einträge der Hypothekenbelastungen vermerkt die tragen ein Datum.
Stimmt, wenn das Grundbuchblatt gleich geblieben ist und das Geld für den Hausbau ausgegeben wurde. Ist ein Indiz aber ebend nicht das Baujahr.
ja, aber meist werden ja Hypotheken zum Hausbau benötigt und in den wenigstens Fällen erst Jahre nach der Errichtung aufgenommen.
Tja, eine Hypothek wird oft zum Bau eines Hauses aufgenommen, aber eben nicht immer. Der Grund für die Hypothek ist im Grundbuch leider nicht vermerkt. Der frühere Eigentümer hat sich für das Geld auch ein Luxusauto oder sonst was kaufen können. Vom Datum einer Hypothek auf das Baujahr zu schließen ist sehr bedenklich oder soll ich gleich sagen: unzulässig?
aber du