Hat wer ahnung über des ausnutzung von "probearbeit"?
Hallo zusammen,
Ich habe eben erfahren das mein Jüngerer Bruder (17) sich vor 6 Wochen bei einer Bäckerei beworben um in Minijob dort zu arbeiten. Vor 5 Wochen hat er nun angefangen und arbeitet seit diesem zeitraum dort. Allerdings hat er bisher noch keinen Cent bezahlt bekommen da der Cheff meint, er sei noch nicht ganz gut und ist daher noch in "probearbeit".
Das er momentan nur ausgenutz wird ist offensichtlich, und auch rechtlich glaube ich nicht das so etwas nicht möglich ist. Ich habe gegooglet und anscheinent ist es nicht festgelegt wie lange die probearbeitszeit seien darf. Empfohlen wird nur maximal eine Woche.
Meine frage wäre, könnte ich irgendwie dagegen vorgehen? Arbeiten wird mein Bruder nicht mehr dort. Allerdings soll er auch das bezahlt bekommen was er geleistet hat.
Mfg.
2 Antworten
Probearbeit in diesem Sinn ist totaler Unsinn. Eine unbezahlte Schnupperphase ist allenfalls zulässig, wenn sie ohne Anwesenheitspflicht und ohne Weisungsgebundenheit erfolgt. Also wenn dein Bruder jederzeit sagen könnte "Danke, ich hab genug gesehen, ich geh wieder." Ist das nicht der Fall, dann wäre schon ein einziger Tag zu bezahlen. Und gerade über 6 Wochen ist sowas eine absolute Dreistigkeit.
Im Grunde könnte dein Bruder dem Bäcker erhebliche Schwierigkeiten machen. Denn rechtlich gesehen ist ein müdlicher unbefristeter Arbeitsvertrag entstanden, sofern nicht vorher schriftlich eine Befristung vereinbart wurde. Und in der Regel wäre, wenn keine Gehaltszahlung vereinbart wurde, nach dem Mindestlohn zu bezahlen.
Zitat: "Vom Abschluss eines Arbeitsvertrages gehen die Arbeitsgerichte dagegen immer dann aus, wenn der Arbeitgeber bereits berechtigt ist, Direktionsrecht auszuüben. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber den Bewerber anweist, bestimmte Arbeitszeiten einzuhalten, konkrete Tätigkeiten auszuüben oder bestimmte Arbeitsorte aufzusuchen. Indizien für den Abschluss eines Arbeitsvertrages sind auch z.B. die Verpflichtung zum Tragen einer Dienstkleidung, zur Einhaltung von Pausenzeiten oder die Vereinbarung einer Vergütung."
Dein Bruder hat die Möglichkeit, den Lohn für diese Zeit nachzufordern. Er muss allenfalls beweisen, dass und wie lange er dort gearbeitet hat. Das wäre zum Beispiel schon durch Kunden möglich, die ihn kennen und dort gesehen haben. Zudem wäre zu beachten, dass der Chef ihn genau genommen nur mit einer Kündigungsfrist kündigen kann, sofern kein Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt.
👍👍👍
Es gibt verschieden dauer von probearbeiten zb 1 woche oder zb 4 woche sonst wäre das bei längr zeit nur als praktiklum möglich! Aber das ist im vorgeld abzuklären und nicht im nachhineneindendas wäre dan betrug bzw ausbeutung wender chef das einseitiegh entscheidet!
Informiere einfach das jugendamt bzw das Ordnungsamt!
Da hat weder das Ordnungs- noch das Jugendamt etwas mit zu tun!!
Erstaml wäre wichtieger mit deinem Btuder darüber zureden was ausgemacht war!
Schuldiegung hatte wohl ein Konzentratieonsproblem beim tippen!
Hate mal was änliches da war mit einer Firma 4 wochen Abgemahct und das Arbeistamt hat das auf 6 Woche geändert War aber ein Praktikum und habe das nicht gemacht weil der Chf sich schon so Mokierte weil ich nicht so schnell mit einer Fusckssäge die Schraeuben Absägen konnte! Da war klar das das nicht wird da! Ausbildungstand Eigentlich 6 Monate vor der Gessleneprüfung und Keinen der firmen vorher hat so eine schwachsin ständieg gefordert!
Alles was normal gwesen wäre konnte er nicht mockieren!Da die zeiten dafür normal waren!
Wichtieg ist immer das man alles Vertraglich regelt oder vorher Abklärt das kann auch wichtieg sein zb bei einem Arbeistvertrag zb wen da Steht der Abeistort ist der Ort x darf man nichtmal auf Anweisung am Ort y Arbeiten!
Das steht immer dan im Kleingdruckten auf der Rückseite des Arbeistvertrages!
Abgemacht war eine Woche, aber der Cheff hat es die ganze zeit verlängert mit der begründung "du bist noch nicht gut genug". Wobei ich mir das als grund nicht vorstellen kann. Da die einarbeitung auch zur arbeit gehört. Einen Arbeitsvertrag hat er natürlich nicht bei der Probearbeit.
Kann es nicht auch sein, dass dabei die Probezeit gemeint ist? Das ist etwas anderes als ein Probearbeiten.
Werde ich morgen machen, vielen Dank.