Einarbeitung unbezahlt, ist das legal?
Hallo,
Ich arbeite seit einer Woche bei einer Shell Tankstelle.
Ich habe letzte Woche Sonntag einen Tag probegearbeitet, um zu gucken ob das was für mich ist ( Nebenjob).
Soweit finde ich alles noch nachvollziehbar, denn es kann ja sein dass der Job mir nicht liegt.
Allerdings bin ich gestern wieder da gewesen zu der einarbeitungsphase.
Wird diese bezahlt? Ich arbeite von 21:40-7:00 Uhr und kann mir nicht vorstellen dies kostenlos zu machen.
Mir wurde gesagt dass ich etwa 4 einarbeitungs Schichten brauche, sprich 4x 9 std. = 36 std
Das ist fast eine Arbeitswoche umsonst ? Ist das legal ?
Eh ich weiß noch nicht ob es tatsächlich bezahlt wird oder nicht, ich möchte meinen Chef gerne heute anrufen und ihn darauf ansprechen, wollte gerne aber im Voraus wissen, ob das halt legal ist und wie ich mich dagegen wehren könnte im Falle des Falles.
Danke !
5 Antworten
Wenn es nicht als Probemonat - oder so etwas ähnliches - vereinbart wurde, dann wird die Einarbeitungszeit auch bezahlt. Frag Deinen Chef bei nächster Gelegenheit diesbezüglich. Frag doch auch mal Deine Kollegen, wie das bei denen gehandhabt wird. Allerdings wäre es auch O.K. wenn ein Probemonat (war bei mir so) nicht bezahlt wird.
Es kommt auch drauf an, wie viele hinter Dir in der Tür stehen und den Job haben wollen ...
Lieber Markoxx,
in einigen Branchen ist es üblich, dass man eine "kostenlose Einarbeitungsphase" in Kauf nehmen muss. Dabei handelt es sich aber lediglich um den Probetag. Ich habe schon in vielen Aushilfsjobs gearbeitet und habe so etwas noch nicht erlebt. Gibt es einen Arbeitsvertrag, den Du unterschrieben hast? Und handelt es sich dabei um eine Festanstellung? Normalerweise müßte bei Shell die Tarifmantelvertragsrechte gelten.
Natürlich ist es ein Risiko, wenn man jemanden neu einarbeitet. Das ist letztlich aber die Sache des Chefs und nicht Deine.
Herzlich
Natürlich wird das bezahlt. Wie kommst Du denn darauf. Du hast ja einen Arbeitsvertrag, in dem der Beginn der Arbeitszeit steht und was Du im Monat /Woche, Stunde) verdienst.
Einarbeitung heißt eher, dass da immer noch jemand ist, der Dich anleitet und den Du fragen kannst.
Ich habe allerdings noch keinen Vertrag unterzeichnet, er hat mir gesagt dass er den Vertrag nächstes mal mitbringen wird
Oha, Du arbeitest schon eine Woche und hast noch keinen Vertrag? Dann schleunigst nachholen. Trotzdem gilt auch hier: Probetag ist ok, Einarbeitung wird bezahlt.
Du hast einen Vertrag, denn auch mündlich vereinbarte Arbeitsverträge sind gültig. Dadurch, dass du hingehst, man dir Arbeit zuteilt und du diese Arbeit annimmst, ist ein Vertrag zustande gekommen.
Und da nirgends vorab schriftlich vereinbart wurde, dass dieses Arbeitsverhältnis befristet ist, hast du quasi schon einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorliegen. Und es ist auch nicht schrifltich vereinbart worden, dass diese Zeit unbezahlt ist, also musst du auch deinen Lohn kriegen.
Sobald man in einem Betrieb unter einer Anwesenheitspflicht steht und Weisungen erteilt bekommt, kann es nicht mehr als unverbindliches und unbezahltes Einfühlungsverhältnis betrachtet werden. Somit muss die Zeit auch bezahlt werden. Dass man zu Beginn eingearbeitet werden muss, ist normal und das muss der Betrieb in Kauf nehmen. Und er muss auch diese Zeit als Arbeit vergüten, denn du wirst sicher auch produktive Arbeit leisten wenn auch vielleicht etwas weniger als eine eingearbeitete Kraft.
Zudem hätte dein Chef dir vorab einen Vertrag vorlegen müssen, in dem eine mögliche unbezahlte Testphase schriftlich festgelegt ist. Da dies nicht geschehen ist, und da auch mündliche Arbeitsverträge voll gültig sind, hast du bereits jetzt, da du dort schon gearbeitet hast, einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Du hast also allen Grund, die Bezahlung für diese Zeit zu fordern. Wobei es allerdings passieren kann, dass man dir den Job dann plötzlich nicht mehr geben will. Wenn du es auf die Spitze treiben willst, kannst du dann sogar noch drauf bestehen, dass dazu eine schrlftliche Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist nötig ist.
Wenn du dort beschäftigt wirst, hast du nach § 612 BGB Anspruch auf entsprechende Bezahlung.
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist dazu nicht nötig.
Probemonat... was soll denn das sein?
Einen Monat ohne Bezahlung arbeiten?
Wer mir das vorschlägt, kann damit rechnen das ich ihn auslache und dann gehe.
Eine Einarbeitungsphase ist immer nötig, das bedeutet aber nicht gleichzeitig, das man keine Arbeit leistet.
Je nach komplexität der Arbeit ist die länger oder kürzer.
Von einer guten Einabeitung profitiert der Chef.
Also muss er die auch bezahlen.