Hat jemand Erfahrungen mit der Inkasso Firma Legial?
Meine Tochter hat durch eine Trennung einige finanzielle Probleme. Nun habe ich mich einmal in ihre Unterlagen eingelesen und festgestellt, dass sie von einem inkasso Unternehmen (Legial) verschiedene Forderungen erhalten hat. Im Grunde sind die Forderungen berechtigt, nur die Anwalts- bzw Inkassogebühren sind meiner Meinung nach unverschämt. Außerdem wird eine hohe Ratenzahlungsgebühr erhoben. Was ich noch merkwürdiger finde, ist die Tatsache, dass parallel bei den gleichen Angelegenheiten, sowohl das Inkassounternehmen sowei eine Anwaltskanzlei anmahnt. Sie hat einen Teil der Beträge an die Anwälte überwiesen und einen anderen Teil an das InkassoUnternehmen. Bei meiner Überprüfung stellte ich fest, dass das Inkasso Unternehmen und die Anwälte ein und dieselbe Bankverbindung haben. ist das alles rechtens, zumal dort ja doppelt Gebühren berechnet werden, ein Mal für den Anwalt und ein weiteres Mal für das Inkasso Büro?
3 Antworten
Hier wird das gut erklärt (rechts eine Gebührenliste)
https://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
Vorgerichtliche Inkassogebühren UND RA Gebühren (beides zusammen) sind grundsätzlich nicht zu zahlen (es gibt ein BGH urteil : https://www.test.de/Inkasso-Mahnen-gleich-mit-Anwalt-1356230-0/
Forderungen tituliert ?
Wie ist der score der Tochter ?
Ich würde damit mal zu einem Anwalt gehen, das wirkt schon sehr dubios.
Legial ist die ausgelagerte Mahnabteilung der ehem. DAS Rechtsschutzversicherung. Das übliche Geschreibsel kann getrost ignoriert werden; handelt es sich jedoch um titulierte Forderungen respektive wurden Ratenzahlungsvereinbarungen mit Legial getroffen (warum macht man sowas nur??), dann ist hier der Gang zum RA anzuraten.
Was ich noch merkwürdiger finde, ist die Tatsache, dass parallel bei den gleichen Angelegenheiten, sowohl das Inkassounternehmen sowei eine Anwaltskanzlei anmahnt. Sie hat einen Teil der Beträge an die Anwälte überwiesen und einen anderen Teil an das InkassoUnternehmen.
Das ist nicht nur nicht statthaft, sondern grundsätzlich unzulässig. In diesem Fall ist die Rechtsberatung dringend zu empfehlen, ggfs. verbunden mit einer Beschwerde an die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit der Empfehlung, dem Unternehmen die Inkassolizenz wegen nachgewiesener Unzuverlässigkeit gänzlich zu entziehen.