Hat jemand Erfahrungen mit Debcon Plus lnkasso - Willich.
Ich kann von dieser Inkasso Firma nur abraten. Es ging bei mir um einen klaren Fall der Rechnungsverschleppung. Im nachhinein hätte jemand mit Kompetenz mir sofort sagen können das meine Forderung (3 Jahre nach Leistungserbringung) verjährt ist. Stattdessen wurden mir Hoffnungen gemacht das ich noch an mein Geld komme. Die Arbeitsweise war schlampig und ich musste immer wieder nachrufen um dann mails die ich 2-3 Wochen vorher geschickt hatte zuordnen zu lassen die einfach falsch abgelegt wurden und deshalb im Nichts verschwanden. Unterm Strich hat mich die Zusammenarbeit ca. 4 Monate und zusätzlich 310 Euro gekostet. Noch dazu habe ich mich blamiert, da mein Schuldner Schriftverkehr mit dem Inkassounternehmen hatte (möchtegern Druck ausüben) und dann doch nicht zahlen musste. Hände weg von Debcon Plus lnkasso kann ich nur raten.
Es geht um die Firma http://www.debkonplus-inkasso.de/. - ich schreib das nur dazu, da es einige mit ähnlichem Namen gibt.
3 Antworten
Tach,
das betrifft nicht nur den von dir genannten Inkassodienstleister.
Das ist schlicht und ergreifend eine Nutzlosbranche.
Inkassos verlangen Geld ohne Berechtigung und ohne Gegenleistung.
Wer dafür bezahlt ist doof. - sei es als Schuldner oder als Gläubiger.
Eben grade weil es für jeden Gläubiger kein Problem ist, seine Forderung per richtigem gerichtlichen Mahnbescheid einzufordern, ist die Einschaltung eines Inkassos immer völliger Blödsinn.
Es ist auch so, dass nur der gerichtliche Mahnbescheid die Verjährung hemmt.
Lustigerweise fordern Inkassos meistens auch noch erheblich höhere Kosten ein, für eine wirkungslose "Nicht" Leistung.
Eine Forderung verjährt nicht schon 3 Jahre nach Leistungserbringung, sondern erst nach 3 Kalenderjahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Forderung entstanden ist.
D.h.: Forderungen aus dem Jahr 2010 und älter sind jetzt verjährt, neuere Forderungen noch nicht. Ggf. mal einen Anwalt fragen.
Beschwere dich halt beim Aufsichtsgericht (siehe Suche unter www.rechtsdienstleistungsregister.de), dass die keinerlei Kompetenz haben und beantrage eine Untersagung der Geschäftstätigkeit, da die das in die Verjährung haben rennen lassen und nur Geld eingesteckt haben ohne auf das Risiko der Verjährung hinzuweisen. Dass die daher nicht fähig sind, Rechtsdienstleistungen zu erbringen.
Das kommt dazu, ja.
Ein Dienstleister haftet bei Schlechtleistung.
Das gibt es z.B. auch bei Anwälten, Steuerberatern usw.
Bei schuldhaften Pflichtverletzungen und Versäumnissen haftet ein Dienstleister.
Das Inkasso ist zwar nicht den Erfolg schuldig, wohl aber eine korrekte, fehlerfreie Bearbeitung