Hat ein Zeitsoldat ein Anrecht auf einen Fernseheranschluß auf der Einzelstube
Hallo es eilt, ich habe eine Einzel Stube in der Kaserne bekommen, die hat keinen Anschluss für den Fernseher. Zimmerantenne hat keinen Empfang. Ich zahle Miete. Muss der Vermieter (Bundeswehr) für einen Anschluss sorgen.? Recht auf Medium Fernseher und Rundfunk.? Gilt das auch für Zeitsoldaten oder wie sieht da die Rechtslage aus.?
Ich bedanke mich im voraus für eure Hilfe.
6 Antworten
Du hast das Recht einen Fernseher in der Stube aufzustellen. Der Bund ist jedoch (genau wie der Vermieter auch nicht) verpflichtet für einen Fernsehempfang zu sorgen.
Moin moin
Also ich wäre froh gewesen wenn ich so nen Luxus gehabt hätte.
das dieser Anschluss nun nicht funktioniert ist doof, aber lässt sich auch nicht ändern.
ist deine Stube die einzige, geh zu deinem Spieß und sag ihm das. Kann es evtl sein das du dir noch nen Sat-Receiver kaufen musst?
Aber zu deinem recht auf Fernsehen: Ich musst mir damals ne Sat-Schüssel kaufen und die konnte ich weder absetzen noch hat mir mein Dienstherr irgendwas dafür gegeben.
Weil du zahlst keinen Miete, du zahlst einen Geldwertenvorteil, das ganze vor Steuer.
Nein, denn der Fernsehanschluss ist im Gemeinschaftsraum. Die Bundeswehr ist kein Vermieter sondern dein Dienstherr. Mit Eingehen deiner Verpflichtung hast du auf einige Rechte verzichtet. So bist du verpflichtet in der Gemeinschaftsunterkunft zu schlafen.
da gibt es mit Sicherheit Fernsehräume und da kannst Du fernsehen. Außerdem gibt es für digitalen Empfang Zimmerantennen
Für Soldaten gilt das normale Mietrecht nicht! Selbst im Panzer steht Dir z.B. keine Warmwassserbeleuchtung zu!