Ich müsste eventuell ein Annäherungsverbot durchsetzen. Wann kann ich das veranlassen und wie kann ich das veranlassen?

4 Antworten

Ein Annährungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz kann man bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts seines Wohnortes beantragen. Dieses wird immer dann erlassen, wenn der Täter wenigstens einen Hausfriedensbruch begeht, die geschädigte Person stalkt oder  mit einer Körperverletzung droht. Es muss noch gar nix passiert sein.. Hilfreich ist es aber immer, wenn bereits eine Anzeige bei der Polizei wegen einer Straftat läuft. Voraussetzung ist das aber nicht.

https://www.gesetze-im-internet.de/gewschg/__1.html

Menuett  29.01.2017, 21:51

Da steht exakt das drin, was ich geschrieben habe...

skyfly71  30.01.2017, 18:47
@Menuett

Nein. Weder braucht es zwingend eine Anzeige wegen Stalkings noch muss man irgendwelche Vorwürfe beweisen können. Es reicht zunächst die bloße Behauptung.

Du müßtest den Stalker wegen Nachstellung anzeigen und diese beweisen können.

Dann kannst du vor Gericht einen Antrag stellen.

https://dejure.org/gesetze/StGB/238.html

skyfly71  29.01.2017, 14:50

Das ist glücklicherweise nicht richtig.

Das geht denke ich übers Gericht. 

Wieso musst du denn ein Annäherungsvebot durchsetzen?

AdlerKartal88 
Beitragsersteller
 12.08.2018, 22:51

Wei ich zu jemandem keinen Kontakt haben möchte.....

Wasserdrink  12.08.2018, 23:09
@AdlerKartal88

Dann kannst du dieser person sagen du willst kein Kontakt mit ihr. Merkst du was?

AdlerKartal88 
Beitragsersteller
 12.08.2018, 23:15
@Wasserdrink

was wollen Die mir sagen