Ich müsste eventuell ein Annäherungsverbot durchsetzen. Wann kann ich das veranlassen und wie kann ich das veranlassen?
4 Antworten
Ein Annährungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz kann man bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts seines Wohnortes beantragen. Dieses wird immer dann erlassen, wenn der Täter wenigstens einen Hausfriedensbruch begeht, die geschädigte Person stalkt oder mit einer Körperverletzung droht. Es muss noch gar nix passiert sein.. Hilfreich ist es aber immer, wenn bereits eine Anzeige bei der Polizei wegen einer Straftat läuft. Voraussetzung ist das aber nicht.
Nein. Weder braucht es zwingend eine Anzeige wegen Stalkings noch muss man irgendwelche Vorwürfe beweisen können. Es reicht zunächst die bloße Behauptung.
Du müßtest den Stalker wegen Nachstellung anzeigen und diese beweisen können.
Dann kannst du vor Gericht einen Antrag stellen.
Das ist glücklicherweise nicht richtig.
Das geht denke ich übers Gericht.
Wieso musst du denn ein Annäherungsvebot durchsetzen?
Wei ich zu jemandem keinen Kontakt haben möchte.....
Dann kannst du dieser person sagen du willst kein Kontakt mit ihr. Merkst du was?
was wollen Die mir sagen
Sie
Da steht exakt das drin, was ich geschrieben habe...