Hat der Schuldirektor die Wahrheit gesagt? Könnte ich in den Knast kommen, wenn man Bußgeld nicht bezahlt?

6 Antworten

Das nennt man Beugehaft aber...ob es in Deinem Fall tatsächlich dazu kommen würde, das wage ich zu bezweifeln!

Auf die leichte Schulter solltest Du die Drohung  des Schuldirektors allerdings nicht betrachten, eine Strafe wird es sicher zur Folge haben.

Das nennt sich Beugehaft und tritt dann ein, wenn man Bußgelder nicht zahlen will.

Nein wird zu höhere Geldstrafe kommen ist nur Angstmacherei. Bezahlen und gut ist 😉

OriginalMerc 
Beitragsersteller
 12.10.2018, 20:27

Aber wenn ich es nicht bezahlen kann?

jule2204  12.10.2018, 20:29
@OriginalMerc

Dann die Arbeitsstunden ableisten.

Derking111  13.10.2018, 11:33
@OriginalMerc

Deine Eltern geben dir bestimmt 50€ ?!

Das hängt davon ab wo Du lebst

Darüber hinaus können Schulen etwa in Nordrhein-Westfalen in Fällen von Schul­ver­wei­gerung und Schulschwänzern von Kindern und Jugend­lichen das Ordnungsamt einschalten. In besonders krassen Fällen von Schul­ver­wei­gerung holt das Ordnungsamt Schulschwänzer von zu Hause ab und bringt sie in den Unter­richt.

Außerdem müssen Schul­ver­wei­gerer, die älter als 14 Jahre alt sind, mit Bußgelder von bis zu 1.000 Euro rechnen. „Wenn die Jugend­lichen diese Geldbuße nicht selbst zahlen können, kann der Jugen­d­richter festsetzen, dass sie statt­dessen eine bestimmte Arbeits­leistung erbringen müssen“, sagt Rechts­anwalt Dr. Schulze.

Auch Deine Eltern könne eine Ordnungsstrafe bekommen,das nicht nur in NRW

Eltern, die Interesse daran zeigen, dass ihr Kind wieder die Schule besucht und die mit der Schule und den Lehrern koope­rieren, haben keine Strafen zu befürchten.

„Probleme entstehen dann, wenn sich die Eltern nicht darum kümmern, ob ihre Kinder zur Schule gehen“, sagt Rechts­anwalt Dr. Schulze. „Dann laufen ja auch alle Sanktionen gegen den Schüler ins Leere.“

Gegen Eltern von Schul­ver­wei­gerern, die nichts tun, damit das Kind oder der Jugend­liche wieder die Schule besucht, gehen die Behörden vor und aufer­legen ihnen mitunter Bußgelder wegen des Begehens einer Ordnungs­wid­rigkeit. Diese können nach dem nordrhein-westfälischen Schul­gesetz bis zu 1.000 Euro betragen

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/schule-schwaenzen-welche-strafen-drohen

Bei einer Ordnungswidrigkeit wird ein Bußgeld verhängt, bei einer Straftat kann es eine Geldstrafe geben. Bei Bußgeldern gibt es keine Möglichkeit der Umwandlung in Arbeitsstunden. Wenn nicht gezahlt wird, wird tatsächlich Erzwingungshaft angeordnet. Dadurch fällt jedoch nicht das Bußgeld weg. Das muss trotzdem gezahlt werden. Vorher wird gepfändet (z. B. das teure Handy oder die Spielekonsole). Kann man das Bußgeld nicht in einer Summe zahlen, kann man aber Ratenzahlung beantragen.

Bei Geldstrafen (Straftat) kann man die Umwandlung in Arbeitsstunden oder Ersatzfreiheitsstrafe beantragen (Ein Tagessatz = 6 Stunden = 1 Tag Haft).