Hat der Schuldirektor die Wahrheit gesagt? Könnte ich in den Knast kommen, wenn man Bußgeld nicht bezahlt?
Also mein Schuldirektor hat gesagt, dass wir noch Bußgeld bekommen wegen vielen unentschuldigten Fehltagen und er sagte auch, dass wenn ich das Bußgeld nicht bezahle, dass man dann Arbeitsstunden abgeleistet werden muss wenn man das aber auch nicht tut kommt man in den Knast. Können die mich wegen Schuleschwänzen wirklich in ein Jugendknast schicken oder ist das zu weit hergeholt?
6 Antworten
Das nennt man Beugehaft aber...ob es in Deinem Fall tatsächlich dazu kommen würde, das wage ich zu bezweifeln!
Auf die leichte Schulter solltest Du die Drohung des Schuldirektors allerdings nicht betrachten, eine Strafe wird es sicher zur Folge haben.
Das nennt sich Beugehaft und tritt dann ein, wenn man Bußgelder nicht zahlen will.
Nein wird zu höhere Geldstrafe kommen ist nur Angstmacherei. Bezahlen und gut ist 😉
Dann die Arbeitsstunden ableisten.
Deine Eltern geben dir bestimmt 50€ ?!
Das hängt davon ab wo Du lebst
Darüber hinaus können Schulen etwa in Nordrhein-Westfalen in Fällen von Schulverweigerung und Schulschwänzern von Kindern und Jugendlichen das Ordnungsamt einschalten. In besonders krassen Fällen von Schulverweigerung holt das Ordnungsamt Schulschwänzer von zu Hause ab und bringt sie in den Unterricht.
Außerdem müssen Schulverweigerer, die älter als 14 Jahre alt sind, mit Bußgelder von bis zu 1.000 Euro rechnen. „Wenn die Jugendlichen diese Geldbuße nicht selbst zahlen können, kann der Jugendrichter festsetzen, dass sie stattdessen eine bestimmte Arbeitsleistung erbringen müssen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Schulze.
Auch Deine Eltern könne eine Ordnungsstrafe bekommen,das nicht nur in NRW
Eltern, die Interesse daran zeigen, dass ihr Kind wieder die Schule besucht und die mit der Schule und den Lehrern kooperieren, haben keine Strafen zu befürchten.
„Probleme entstehen dann, wenn sich die Eltern nicht darum kümmern, ob ihre Kinder zur Schule gehen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Schulze. „Dann laufen ja auch alle Sanktionen gegen den Schüler ins Leere.“
Gegen Eltern von Schulverweigerern, die nichts tun, damit das Kind oder der Jugendliche wieder die Schule besucht, gehen die Behörden vor und auferlegen ihnen mitunter Bußgelder wegen des Begehens einer Ordnungswidrigkeit. Diese können nach dem nordrhein-westfälischen Schulgesetz bis zu 1.000 Euro betragen
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/schule-schwaenzen-welche-strafen-drohen
Bei einer Ordnungswidrigkeit wird ein Bußgeld verhängt, bei einer Straftat kann es eine Geldstrafe geben. Bei Bußgeldern gibt es keine Möglichkeit der Umwandlung in Arbeitsstunden. Wenn nicht gezahlt wird, wird tatsächlich Erzwingungshaft angeordnet. Dadurch fällt jedoch nicht das Bußgeld weg. Das muss trotzdem gezahlt werden. Vorher wird gepfändet (z. B. das teure Handy oder die Spielekonsole). Kann man das Bußgeld nicht in einer Summe zahlen, kann man aber Ratenzahlung beantragen.
Bei Geldstrafen (Straftat) kann man die Umwandlung in Arbeitsstunden oder Ersatzfreiheitsstrafe beantragen (Ein Tagessatz = 6 Stunden = 1 Tag Haft).
Aber wenn ich es nicht bezahlen kann?