Hat der Polizist unrechtmäßig gehandelt?
Ich bin minderjährig (zu dem Zeitpunkt 15) und mein Mofa wurde aufgrund erhöhter Geschwindigkeit abgeschleppt.
Ich wurde nicht belehrt dass Ich keine Aussagen zu der Tat machen muss und Ich wurde nicht gefragt ob Ich Einspruch gegen die Abschleppung einlegen möchte, was wahrscheinlich eh nichts gebracht hätte aber trotzdem ist es ja seine Pflicht.
Ausserdem musste Ich mir Vorurteile über meine Religion anhören, dass Ich betrunken sei (Ich hatte noch nie Alkohol getrunken) obwohl Ich der gläubigste Mensch bin und dass alle Menschen meiner Religion von sich bezeugen dass sie der perfekte Gläubiger wären und damir beweisen wollen dass sie kein Alkohol trinken, Ich finde das sehr beleidigend.
Bemerkungen wie dass Ich duschen sollte abundzu gehörten auch dazu
Kann Ich ihn zumindest aufgrund der Tatsache anklagen weil er nich nicht gefragt hat ob Ich Einspruch einlegen will?
Danke im Vorraus
6 Antworten
Sicher. Das nennt man Amtsmissbrauch und Anmaßung falscher Tatsachen. Zu guter letzt ist es aber eine Diskriminierung und Beleidigung deiner Würde.
Nimm dir einen Anwalt und klage auf Grundlage des Vorgangs den Polizisten an. Ansonsten reichst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim zuständigen Polizeipräsidium ein. Nenne dort den Namen des Polizisten und dein Fall wird überprüft.
Die Sache mit dem Mofa ist ein anderer Teil des "Konflikts" - unabhängig von der Diskriminierung erhältst du trotzdem die Strafe dafür.
Nachtrag:
Da du minderjährig bist, musst du alle Schritte mit deinen Eltern einleiten. Wichtig jedoch ist, dass du eine Art "Beweis" bzw. du Zeugen hast.
Dadurch, dass ein Verstoß begangen wurde, hat der Polizist sich das Recht rausgenommen, ihn zu diskriminieren. Einfach bitte nochmal die Frage lesen.
Das ist kein Amtsmissbrauch. Lies lieber nach, was das überhaupt ist.
Und auch Anmaßung falscher Tatsachen gibt's nicht.
Anmaßung falscher Tatsachen.
Was soll das für ein Strafttatbestand sein?
Rechtlich gesehen ist Diskriminierung...
Genau das ist es, Ich habe die Strafe dafür bekommen für den Fehler den Ich begangen habe, dich wo bleibt die Strafe für den Polizisten? Er muss seine Arbeit machen, ohne persönlich zu werden vorallem weil Ich sehr ruhig war und kooperiert habe.
Vielen Dank für die Antwort!
Wofür soll er bestraft werden? Für den Umgang mit dir? Dann zeig ihn an und schau, wie weit du kommst. Nimm deine Eltern mit, denn du bist nicht antragsmündig.
Vom lieben Gott - oder wem auch immer du deinen perfekten Glauben schenkst - wird er nicht bestraft.
Ich wurde nicht belehrt dass Ich keine Aussagen zu der Tat machen muss
Muss man auch nicht.
und Ich wurde nicht gefragt ob Ich Einspruch gegen die Abschleppung einlegen möchte
Muss man auch nicht, weil es eh nichts bringt.
Ausserdem musste Ich mir Vorurteile über meine Religion anhören,
Welche? Lass mich raten....... und Du musst denen ja klar doch Deine Religion unter die Nase reiben, weil das ja was belegen könnte?
Hallo? Ich bin XY Gläubig, also ist alles ok.....???
dass Ich betrunken sei
Je nachdem, was Du so von Dir gibst, könnte man eventuell auf den Gedanken kommen. Ich war ja nicht dabei, aber möglich ist das....
(Ich hatte noch nie Alkohol getrunken)
Sagen sie alle.
obwohl Ich der gläubigste Mensch bin und dass alle Menschen meiner Religion von sich bezeugen dass sie der perfekte Gläubiger wären und damir beweisen wollen dass sie kein Alkohol trinken,
Ich kenne Moslems, die sind ab und zu doch hackedicht bis über die Halskrause...... was also soll da was beweisen?
Ich finde das sehr beleidigend.
Damit musst Du selbst klar kommen.
Bemerkungen wie dass Ich duschen sollte abundzu gehörten auch dazu
Naja, je nachdem, wie Du riechst......
Kann Ich ihn zumindest aufgrund der Tatsache anklagen weil er nich nicht gefragt hat ob Ich Einspruch einlegen will?
Nein, denn man muss es nicht.
Genau das ist es, Ich habe die Strafe dafür bekommen für den Fehler den Ich begangen habe,
also eben.
dich wo bleibt die Strafe für den Polizisten?
Wieso, da war nix.
Er muss seine Arbeit machen,
Hat er doch.
ohne persönlich zu werden
Steht wo?
Wo steht bitte ganz genau, dass der keine persönluichen Bemerkungen machen darf?
vorallem weil Ich sehr ruhig war und kooperiert habe.
Sagst Du.......
Es wurden keine Manipulationen durchgenommen, der Roller lief etwas zu schnell da falsch gedrosselt also kein Tuning
Dennoch lief er zu schnell und damit darf man nicht rumfahren. Wer da was gemacht hat, ist erstmal unwichtig.
Hallo, ich gehe mal davon aus, dass die "erhöhte Geschwindigkeit" daher rührt, dass an dem Fahrzeug Manipulationen vorgenommen wurden, die die allgemeine Betriebserlaubnis zum Erlöschen gebracht haben;
das Fahrzeug wurde sicher nach den §§ 94 und 98 der StPO sichergestellt und beschlagnahmt; der Polizist wird Dich dabei nicht fragen, ob Du mit der Sicherstellung von Beweismitteln einverstanden bist;
an Ort und Stelle wird er Dich ja nicht vernommen haben, sondern nur allgemein angehört, ohne dass diese Anhörung in irgend einer Weise verwertet werden kann;
zu einer Anhörung mit entsprechender Belehrung wird es später kommen; welche Rechte Du dann in Anspruch nimmst, musst Du selbst entscheiden;
ist denn eine Alkoholkontrolle durchgeführt worden? zum übrigen kann ich hier nichts sagen, wären nur Mutmassungen;
Es wurden keine Manipulationen durchgenommen, der Roller lief etwas zu schnell da falsch gedrosselt also kein Tuning
Ich habe darauf bestanden dass eine Alkoholkontrolle durchgeführt wird, da Ich nicht wollte das vor Gericht behauptet wird dass mir vorgeworfen wird Ich sei betrunken gewesen
Promille Wert 0,0
Hallo, wenn sie keinen Alko-Test durchgeführt haben und auch keine Blutprobe entnommen haben, kann dir auch nicht später vorgeworfen werden, Du seist angetrunken gewesen; insoweit hast Du nichts zu befürchten;
wie es zu der "falschen Drosselung" gekommen ist, ist wahrscheinlich auf den ersten Augenschein nicht zu erkennen; trotzdem muss ja diese Tatsache der falschen Drosselung unter Umständen durch einen Sachverständigen festgestellt werden; gegen die Beschlagnahme wirst Du schwerlich vorgehen können, vor allem wenn sich rausstellt, dass durch das falsche Drosseln möglicherweise die ABE erloschen ist;
Das hört sich ja wirklich wirr an, noch wirrer ist, dass Du als erfahrener Fahrer die Geschwindigkeit nicht ablesen konntest.
So kommt dann ja eins zum anderen, und zum Duschen habe ich auch schon so einige schicken müssen, deren Gestank kaum auszuhalten war, habe das natürlich nie kontrolliert.
Kannst du es nachweisen? Hast du Zeugen?
und da du eh minderjährig bist, müssen das deine gesetzlichen Vertreter tun,
Meine Freundin und der Kollege des nicht-rechtmäßig handelnden Polizisten
Wo siehst du denn da einen Amtsmissbrauch?