Wäre es rein gesetzlich erlaubt, mit einem Tier Geschlechtsverkehr zu haben?
Wäre das erlaubt? Keine Angst, ich frage nur aus Interesse.😅
37 Stimmen
6 Antworten
Sexuelle Handlungen an Tieren sind verboten, wenn diese artwidrig sind und (nicht oder) das Tier dazu gezwungen wird. Das bestätigte das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 08. Dezember 2015 (Aktenzeichen: 1 BvR 1864/14).
Achja und übrigens dieses "eigene Erfahrung" bei woher ich das weiß macht mir ein wenig angst😅
Nicht grundsätzlich, wenn das Tier aus Angst, z. B. durch drohender Gewalt in Form von Züchtigung oder Schmerzen keinen Widerstand leistet, dann wäre auch das verboten, eventuell sogar strafbar.
PS. "eigene Erfahrung" ist die besten von den Optionen und wenn ich mich damit beschäftige, dann sammle ich ja gewissermaßen eigenes Wissen. Wäre ich zoophil, würde ich das nicht verheimlichen.
Warum stimmst du dann für erlaubt
Weil es erlaubt ist.
Nein? 1 minute googeln sagt eindeutig NEIN.
Wikipedia: Zoophilie
Am 8. Dezember 2015 lehnte das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen den § 3 Satz 1 Nr. 13 des Tierschutzgesetzes ab. In der Begründung stellte es klar, das im Tierschutzgesetz verankerte Verbot greife nur dann, wenn das Tier zu einem artwidrigen Verhalten gezwungen wird. Demnach ist der Geschlechtsverkehr mit Tieren in Deutschland nicht generell verboten. [93]
Schön. Mein Artikel beschäftigt sich mit einer Verordnung von 2016 und nicht 2015. Also ist dein Text Iraktuell und nicht als relevantes Argument zu werten
Die Augsburger Allgemeine nennt zwar keine Quelle, jedoch bezieht sie sich auf die Entscheidung von 2015. Der Spiegel gibt z. B. das Aktenzeichen in einem Artikel der ein Tag zuvor erschienenen ist an.
Der Autor versteht einfach nicht, was die Begriffe artwidrig und zwingen bedeuten. Das BVerfG hat in diesem Urteil bestätigt, dass die sexuelle Selbstbestimmung der Zoophilen zwar eingeschränkt wird, jedoch nicht so, dass es verfassungswidrig ist. Denn sexuelle Handlungen, die den Charakter des Zwingens und der Artwidrigkeit nicht erfüllen, sind legal.
Inwiefern ist es denn burteilbar ob das Tier es gegen den Willen macht, huh?
Das spiel keine Rolle. Du darfst ein Tier dazu zwingen, wenn es nicht artwidrig ist.
Wenn du es zwingst ist es artwidrigt. Artwidrig bedeutet, dass das Tier zu unnatürlichem Verhalten GEZWUNGEN WIRD.
Vorallem: Warum diskutiert ihr eigentlich alle so? Vögelt ihr eure Hunde oder warum ist euch das so wichtig?
Artwidrig bedeutet, dass das Tier zu unnatürlichem Verhalten GEZWUNGEN WIRD.
Nein, zu nicht artgerechtem. Fische in einem Aquarium zu halten, ist nicht natürlich, jedoch artgerecht. Mit einem Pferd Sex zu haben, das in die Duldungsstarre verfehlt, ist ebenfalls artgerecht. Das ist ein natürlicher Reflex. Dem Pferd ist es egal, ob das Tier ein Pferd, Esel oder Mensch ist.
Vorallem: Warum diskutiert ihr eigentlich alle so? Vögelt ihr eure Hunde oder warum ist euch das so wichtig?
Weil es so im Gesetz steht und du es nicht verstehst.
Von dir will ich nichts mehr lesen. Du machst dich alleine mit deiner Profilbeschreibung strafbar.
Deine Moralvorstellung ist absolut minderwertig.
Du wirst jetzt erstmal angezeigt.
Viel Spaß beim Anzeigen für eine imaginäre Straftat.
Sodomiten sind mit ihrer Klage gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass Sex mit Tieren weiterhin eine Ordnungswidrigkeit ist.
Sex mit Tieren ist in Deutschland unter Strafe gestellt. Es ist verboten, ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen, heißt es in § 3 des Tierschutzgesetzes. Verstöße gegen dieses Gesetz können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro sanktioniert werden.
Du scheinst die Entscheidung nicht verstanden zu haben. Es wurde damit bestätigt, dass Sex mit Tieren nicht generell verboten ist. Verboten ist es nur, wenn das Tier dadurch zu artwidrigem Verhalten gezwungen wird.
Und wird das Tier etwa nicht dazu gezwungen. Freiwillig wird es das ja wohl nicht machen
Das ist doch artwidrig!
Das ist Haarspalterei. Wenn ein Mensch Sex mit einem Tier hat , wird es dazu gezwungen und wenn das nicht artwidrig und gewaltsam ist , was denn dann???
Das ist doch artwidrig!
Nein, artgerecht wäre es, wenn das Verhalten an die Natur des Tieres abgepasst ist. Mach Tiere, wie z. B. Pferde fallen in eine Duldungsstarre, wenn sie von einem anderen Tier begattet werden. Das wäre artgerecht, es ist ein natürliches Vergalten des Tieres und auch mit einem Menschen nichts unnatürlich. Dass Pferde nicht nur mit Tieren der eigenen Art Sex haben ist bekannt, schließlich kommt es nicht selten vor, dass sie mit Eseln Nachwuchs zeugen.
Selbst, wenn es artwidrig wäre, müsste das Tier auch dazu gezwungen werden.
Das ist Haarspalterei. Wenn ein Mensch Sex mit einem Tier hat , wird es dazu gezwungen und wenn das nicht artwidrig und gewaltsam ist , was denn dann???
Dann ist es artgerecht und liebevoll, also das Gegenteil. Inwiefern wird ein Hund gezwungen, der von allein aufspringt?
Hallo.
Ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen ist in Deutschland seit 2013 laut Tierschutzgesetz verboten.
Zoophilie ist genauso wie Pädophilie vollkommen legal. Entsprechende Handlungen sind verboten 😉
Hallo, du hast recht, ich habe das nicht klar genug differenziert. Zoophilie an sich ist genauso wenig strafbar wie jede andere sexuelle Neigung, allerdings die Handlungen, die hierbei vollzogen werden.
Ich habe meine Antwort bereits angepasst :)
Eine sexuelle Neigung kann gar nicht verboten werden.
Hallo, du hast recht, ich habe das nicht klar genug differenziert. Zoophilie an sich ist genauso wenig strafbar wie jede andere sexuelle Neigung, allerdings die Handlungen, die hierbei vollzogen werden.
Ich habe meine Antwort angepasst :)
"Sex mit Tieren ist in Deutschland unter Strafe gestellt. Es ist verboten, ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder [...] abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen, heißt es in § 3 des Tierschutzgesetzes.19.02.2016"
Quelle:
Nein, es ist verboten.
Also wenn es keinen Wiederstand leistet wäre es erlaubt?