Hat der Lokführer oder der Aushang recht?
Als ich heute zum Trainspotting am Bahnhof war, motzte mich ein Lokführer an, da er der Meinung war, ich dürfte kein Blitzlicht verwenden (es war gegen 22:30 Uhr). Auf dem Aushang am Bahnhof steht jedoch nur folgendes:
**Nicht gestattet sind....
....
.... die Benutzung von künstlicher Videobeleuchtung....
.....
Nur nach vorheriger Anmeldung gestattet sind....
.....
..... Foto und Videoaufnahmen für GEWERBLICHE Zwecke....
.....**
Was stimmt denn jetzt?
Das Problem ist:
Ich kann an meiner Kammera den Blitz abschalten. Wenn es jedoch Dunkel ist, belichtet er automatisch länger. Das kann ich nicht abstellen. Da ich auch einen Smartphoneadapter für mein Stativ habe, könnte ich dieses benutzen, damit gibt es kein Problem, das ding belichtet nicht länger. Dafür muuss ich allerdings jedes mals die Schnellwechselplatte umschrauben (habe leider nur eine)- Die Kammera ist nur eine alte, billige Traveller Happy Smile von Aldi. Was besseres kann ich mir nicht leisten.
3 Antworten
Der Lokführer hart recht und zwar eindeutig...! Es gibt hier Sicherheitsaspekte, die DU außer acht gelassen hast und somit die Schuld eindeutig auf dich fällt.
Fühlt sich der Lokführer geblendet oder sieht eine Gefahr darin ,was Du treibst,darf er die Polizei benachrichtigen.
Die wird Dir dann erzählen, das er recht hat,egal was am Aushang steht.
Wobei das Blitzlicht unter ,,künstliche Beleuchtung",auch wenn nur kurz, fällt und somit ja verboten ist.
Blitzlicht gilt als "künstliche Videobeleuchtung". In der Langfassung der Hausordnung steht es auch etwas ausführlicher formuliert. Kurz gesagt: Blitzlicht ist tabu. Aufnahmen mithilfe eines Statives ohne vorherige Genehmigung ebenfalls.
Das ist so ähnlich wie mit Fußgängern und roten Ampeln. Selbst wenn ein Polizeiauto in der Nähe ist, wird normalerweise niemand einschreiten, wenn man über "rot" geht und dabei niemanden sonst gefährdet. Erlaubt ist es formal dennoch nicht.
Nur, dass Stative privat trotzdem geduldet werden (ich habe auch eines und bin bisher noch nie verscheucht worden, da dies nur wenige durchziehen).