Hat der Lokführer oder der Aushang recht?

3 Antworten

Der Lokführer hart recht und zwar eindeutig...! Es gibt hier Sicherheitsaspekte, die DU außer acht gelassen hast und somit die Schuld eindeutig auf dich fällt.

Fühlt sich der Lokführer geblendet oder sieht eine Gefahr darin ,was Du treibst,darf er die Polizei benachrichtigen.

Die wird Dir dann erzählen, das er recht hat,egal was am Aushang steht.

Wobei das Blitzlicht unter ,,künstliche Beleuchtung",auch wenn nur kurz, fällt und somit ja verboten ist.

Blitzlicht gilt als "künstliche Videobeleuchtung". In der Langfassung der Hausordnung steht es auch etwas ausführlicher formuliert. Kurz gesagt: Blitzlicht ist tabu. Aufnahmen mithilfe eines Statives ohne vorherige Genehmigung ebenfalls.

Tabaluga92 
Beitragsersteller
 09.05.2017, 01:51

Nur, dass Stative privat trotzdem geduldet werden (ich habe auch eines und bin bisher noch nie verscheucht worden, da dies nur wenige durchziehen).

dan030  09.05.2017, 11:12
@Tabaluga92

Das ist so ähnlich wie mit Fußgängern und roten Ampeln. Selbst wenn ein Polizeiauto in der Nähe ist, wird normalerweise niemand einschreiten, wenn man über "rot" geht und dabei niemanden sonst gefährdet. Erlaubt ist es formal dennoch nicht.