Kamera an der Tür zu Seiner Wohnung erlaubt?

12 Antworten

Nein, das ist sicherlich nicht erlaubt. Schließlich verletzt sie damit deine Privatsphäre. Sie darf ihre eigene Tür filmen, aber nur mit deiner Zustimmung deine.

Ihr "Beweis" wird nicht halten. Die Antwort weshalb ist einfach: Deine Nachbarn haben mit 'unlauteren' Mitteln "beweise" verschafft, die gesetzlich nicht von Richtern, Polizei usw. gewertet werden dürfen!!

Das beste was du jetzt machen kannst: Anzeige bei der Polizei erstatten wegen Verletzung deiner Privatsphäre. Und den Vermieter anschreiben.

Das Bild ist irrelevant und belastet dich in keinster Weise. Was soll damit bewiesen werden?? Dass du als Bewohnner des Hauses deine Wohnung betreten hast? Wär wohl was Anderes, wenn es dich beim Beschmieren ihrer Türe zeigen würde oder wenn die Polizei bei einer Hausdurchsuchung bei dir, genau die Farbe/das Material findet, mit welcher/m deren Türe beschmiert wurde. Ich finde die Beweislage sehr dürftig und es wundert mich, dass es überhaupt für einen Prozess reichen sollte. Darüber hinaus wirst du dich eh mit einem Anwalt beraten dürfen, wenn es einen Prozess gegen dich gibt.

Eine Kamera, die quasi das ganze Haus überwacht dürfte nicht wirklich legal sein, da müssen die wohl noch ne Korrektur der "Blickrichtung" vornehmen, aber das ist auch wieder die Sache des Gerichts etc. die darüber aufzuklären, was sie dürfen und was nicht...

Nein, das ist natürlich nicht erlaubt und es ist auch nicht erlaubt, Fotos die sie von dir gemacht hat ohne deine Zustimmung weiterzugeben. Du könntest sie deswegen anzeigen. Den Vermieter würde ich auf jeden Fall informieren und ich würde mir rechtliche Schritte überlegen.

Zeigt dieses Bild, wie Du Dich an der Wohnungstür Deiner Nachbarn zu schaffen machst, - dann wird es Im Prozess von Bedeutung sein - und selbst das ist fraglich.. Andernfalls ist es Belanglos.

Du kannst eine Unterlassungsklage anstreben, die Deinen Nachbarn untersagt, mehr zu Filmen, als Ihren eigenen Wohnungseingang. www.frag-einen-Anwalt.de

Du hast das Recht, von Deinen Nachbarn zu verlangen, daß sie alle "Daten", die sie über Dich gesammelt haben (also die Aufnahmen der Kamera, auf denen Du vorkommst) vollständig offen zu legen und hast das Recht, daß sie die Daten dann nachvollziehbar für Dich vernichten. Nur in Rücksprche und Anwesenheit Deines Anwaltes diese Vorgehensweise auswählen, evtl. gibt es Details zu beachten.

Du bist nicht verpflichtet, bei der Polizei eine Aussage zu machen - Die Polizei hat dich hoffentlich vor der Vernehmung oder im Anschreiben zu dem Termin darauf hingewiesen?!

zREMIXz 
Beitragsersteller
 29.10.2013, 11:55

1# Danke 2# Ja sie haben mir eine 'Einladung' geschickt

Fangen wir mal von vorne an:

Ist das erlaubt?

Die Überwachug von Fluren, Aufzügen usw. ist ohne Zustimmung aller Betroffenen definitiv nicht zulässig. Dazu ein Urteil des AG München:

Die Klage auf Entfernung der Videokamera im Treppenhaus war ursprünglich begründet. Die Überwachung des Hauseingangs durch eine Kamera – unabhängig davon, ob eine Speicherung von Aufnahmen erfolgt – stellt einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und Selbstbestimmungsrecht der Klägerin und ihres Besitzrechtes an der gemieteten Wohnung dar. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 GG umfasst auch die Freiheit von ungewünschter Kontrolle oder Überwachung durch Dritte. Dies beinhaltet für den Mieter einer Wohnung nicht nur die Freiheit, die eigene Wohnung bzw. das Haus zu verlassen oder zu betreten, ohne dass der Vermieter dies jederzeit überwachen und Anwesenheit oder Abwesenheit des Mieters feststellen kann. Es beinhaltet auch das Recht, ungestört und unüberwacht Besuch zu empfangen. Dem Vermieter steht grundsätzlich kein Recht zu, dauerhaft überprüfen zu können, welche Personen wann oder wie oft bei dem Mieter zu Besuch sind.

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=KORE506262010&st=ent&showdoccase=1&paramfromHL=true

Dieses Bild ist soll wohl ein Beweis sein

Das Bild ist auf jeden Fall nicht vor Gericht verwertbar da a) keine illegale Handlung erkennbar ist und b) die Aufzeichnung widerrechtlich erfolgte.

Bitte um euren Rat

  • Druck dir das o.g. Urteil aus.
  • Schreib einen Brief an deinen Nachbarn. Inhalt: Verweis auf das Urteil, Fristsetzung zur Entfernung der Kamera und Löschung aller Aufzeichnungen auf allen Trägermedien, Androhung weiterer rechtlicher Schritte, Unterschrift.
  • Alles unter Zeugen(!) eintüten und dem Nachbarn in den Briefkasten werfen oder klingeln und persönlich übergeben.
  • Falls nichts passiert: Unterlassungsklage. Dazu berät Dich dein Anwalt.
clemensw  29.10.2013, 12:15

P.S: Bei der Polizei kannst (und solltest) Du die Aussage verweigern. Du kannst allerdings die Gelegenheit nutzen, dir das angebliche "Beweismaterial" zeigen zu lassen.