Hat der Arbeitgeber das Recht Krankheitstage nicht auszubezahlen wenn sie auf Samstag/Sonntag fallen, trotz Kontischicht?
Hallo,
folgendes Problem : Ich war am 2 - 5.12.2016 krankgeschrieben, ich müsste an den 4 Tagen zur Spätschicht, nun wurden mir aber nur Freitag/Montag bezahlt.
Hab natürlich meinen Arbeitgeber darauf angesprochen, er hat mir erklärt das es keine normalen Arbeitstage seien, und ich keinen Anspruch auf das Geld vom Samstag/Sonntag habe.
Auf meine Reaktion dass es unfair sei und völlig schwachsinnig, erwiederte er und meinte dass für mich Feiertage auch auf normale Arbeitstage fallen ( wegen der Kontischicht 4 Tage arbeiten 2 Tage frei ) aber ich trotzdem Feiertagszuschläge bekomme, obwohl ich die eigentlich nicht bekommen müsste --> da für mich normaler Arbeitstag.
Ich weiß es ist total schwachsinnig, Zeitarbeit eben.
Kann er das so mit mir machen ?
5 Antworten
Dein Arbeitgeber soll sich mal das Entgeltfortzahlungsgesetz anschauen.
Im § 4 ist eindeutig geregelt dass der AN bei Krankheit so bezahlt werden muss als hätte er ohne Krankheit gearbeitet. Das nennt sich Lohn-/oder Entgeltausfallprinzip.
Wenn im Schichtplan festgelegt ist, dass Du am Samstag und Sonntag hättest arbeiten müssen, muss der AG Dir diese Arbeitstage auch so bezahlen wie er sie bezahlt hätte, wenn Du nicht krank gewesen wärst. Da zählen auch die Schichtzulagen dazu.
Dein Chef soll Dir mal zeigen auf welcher Rechtsgrundlage er die Zahlung verweigert, das wird er aber nicht können.
Bitte, sehr gerne. Danke auch fürs Sternchen
Er muss dich für die Tage bezahlen, die du normalerweise hättest arbeiten müssen. D.h., wenn du hättest vier Tage arbeiten müssen, muss er auch für 4 Tage bezahlen. Und im Schichtbetrieb ist es ja völlig unerheblich, welche Wochentage das sind. Da könnte es dann höchstens noch um Zuschläge gehen.
Da könnte es dann höchstens noch um Zuschläge gehen.
Schichtzuschläge die gezahlt werden müssen bezahlt werden, auch sie fallen unter das Entgeltausfallprinzip.
Was nicht bezahlt werden muss sind z.B. Schmutzzulagen oder Fahrtkostenzuschüsse.
Wie ist das denn wenn du Urlaub hast?
Musst du da auch für Samstag und Sonntag einen Urlaubstag nehmen?
Lasse Dich nicht bequatschen, der Arbeitgeber muss die Tage auch bezahlen.
Weise den Arbeitgeber auf das Entgeltfortzahlungsgesetz hin und fordere ihn höflich auf die Tage zu bezahlen.
Notfalls zum Arbeitsgericht gehen und dort Klage aufnehmen lassen.
perfekt danke, habe ich ihm so mitgeteilt und eine Frist bis zum 3.2.2017 gesetzt.