Harz4 wohnen auf Probe gescheitert und nun?
Guten Morgen, zu meinem Problem: ich bin mit meinem Freund am 1.2.2014 zusammen gezogen und bin von Gießen nach Darmstadt gezogen ich beziehe Harz4 und wir haben zunächst einmal wegen meinen 2 Kids 11 und 5 J. wohnen auf Probe gemacht. Soweit so gut nun bin ich von ihm im 6. Monat schwanger und ich kann mich hier einfach nicht einleben und möchte zurück in meine alte heimat zu meiner familie etc. Kann sich nun das Jobcenter für den Umzug quer stellen? Ich meine wohnen auf Probe heisst doch wir haben 1 Jahr zeit zum schauen ob es klappt und nun ist es gescheitert. Ich möchte hier zum 1.8. kündigen sodass ich dann noch 4 Wochen bis zur geburt in Gießen habe.
LG
8 Antworten
Setz dich mit dem Jobcenter in Verbindung.
Querstellen kann sich das Jobcenter nicht, sofern Du selbst für Deine Umzugskosten aufkommst und auch keine Kaution von denen haben möchtest. Aber der werdende Vater könnte sich querstellen, weil Du ihm sein Kind entziehst damit.
Das meinte ich auch nicht, es geht aber um die Distanz zwischen Gießen und Darmstadt - Nord- zu Süd-Hessen, geschätzte 100 Kilometer und da kann er schon Einwände anmelden.
Langsam.
"Wohnen auf Probe" kennt das SGB2 nicht!
WENN Männlein und Weiblein zusammen ziehen UND keine Kinder im Spiel sind, DANN kann bis zu einem Jahr das JC nicht einfach so eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen.
Wenn aber Kinder mit im Spiel sind, DANN seid ihr sofort eine BG.
Du musst mit dem JC reden, dass deine Beziehung gescheitert ist und du deswegen aus/umziehen willst. Wobei:
Umziehen darfst du jederzeit. Aber den Umzug musst du selber finanzieren. Und die neue Wohnung wird dir nur finanziert, wenn ein schwerwiegender Grund zum Umzug vorliegt, den das JC VORHER absegnen muss.
Aufgrundessen das ich 2 Kids habe, konnten wir wohnen auf Probe machen um zu schauen wie es auch mit den Kids läuft dieses wurde auf 12 Monate festgesetzt.
Kannst du erklären, was du mit wohnen auf Probe meinst? Ich kann mir nur denken, dass das Jobcenter damit meinte, dass im 1. Jahr keine Bedarfsgemeinschaft angenommen wird. Kann das sein? Das hat aber mit Umzug nichts zu tun.
Ganz genau wir werden getrennt gehalten und nicht als Bedarfsgemeinschaft....
Ok, das hat KEINEN EInfluss auf solche Sachen wie Umzug. Nur auf die Berechnung deines Einkommens. Es ist kein Umzugsgrund in sozialrechtlichem Sinne. Gewalt aber wäre ein Umzugsgrund....allerdings nur bis zur Grenze der Sicherheit und nicht bis in die Wunschstadt. Zieh alleine um. Kündigung der Wohnung wird wohl kein Hindernissgrund sein, da ER ja auch noch weiter da wohnt, nicht wahr?
Du kannst wohnen wo du willst. Aber: Die Kosten für den Umzug tragen sie nur in folgenden Gründen:
-
Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt (sozialversicherungspflichtig)
-
Unzumutbare Lebensbedingungen (Schimmel, Lärm, unzumutbar klein wegen Familienzuwachs etc)
In jedem Fall übernimmt das Jobcenter nur die geringsten möglichen Kosten. Also selbst wenn eine Unzumutbarkeit (im sozialrechtlichen Sinne) vorläge, würde nur ein Umzug innerhalb derselben Stadt gewährt.
Ein "NEIN" zum Umzug vom Jobcenter bedeutet nicht, dass du nicht umziehen darfst. Es bedeutet nur, dass sie die Kosten dafür nicht übernehmen. Die Miete einer angemessenen anderen Wohnung müssen sie aber übernehmen.
Wenn ihr harz 4 seid ist die wohnung sowiso nur für x personen geeignet. Jetzt wird eine weitere person dazu kommen. Da sollte man überlegen ob die dann nicht überbelegt ist.
Wenn du subjektive unüberwindbare schwierigkeiten mit dem partner hast solltest du mit deinem gyno darüber reden da du schwanger bist und den stress bekommt auch schon das kind im mutterleib mit. Ggfl. kann er dir ein dringlichkeitsschreiben aufsetzendas die situation aus medizinischen gründen nicht tragbar ist.
Ein umzug in eine größere wohnung/ andere wohnung ist erst dann möglich wenn das kind da ist außer wie gesagt medizinischen gründen. Bis das kind da ist wirst du nur eine wohnung genehmigt bekommen (solltest du dich trennen) nur füdich und die 2 kids. Wenn das 3. da ist thema überbelegung.
Worum du dich auch kümmern solltest sind unterhaltszahlungen für dich da du mit einem neugeborenen nicht arbeiten gehen kannst. Anwalt hilft.
Jeder kann sich eine eigene meinung bilden von wegen 31jahre und schon den 3.braten in der röhre. Et gibt sonner und sonner leute. Jeder jeck is anders. Ich halte zwar auch nichts davon aber et is wie et is.
Danke mit dem Tip für den Frauenarzt. Er weiss bescheid was hier abläuft und findet es sogar besser noch hochschwanger umzuziehen trotz alledem.
Also falls der Kerl gewalttätig ist, zieh einfach sofort ins Frauenhaus...durchaus auch in Darmstadt. Dann hast du Hilfe bei der Wohnungssuche und dein Eigentum kannst du rückwirkend mit den Sozialarbeitern dort einklagen auf Herausgabe. Unter Gewalt fällt auch emotionale Gewalt wie ständigs Lächerlichmachen, Abwerten, Kontrollieren usw. Dass dein Kind weint klingt besorgniserregend.
Du solltest Dir vorher überlegen, von wem Du Dich schwängern lässt. Also viel hast Du nicht nachgedacht in Deiner Vergangenheit. Naja, der Staat wird schon alles finanzieren, gell?
Schuldzuweisungen sind ja sowas von kontraproduktiv! Vor allem bei Frauen, deren Selbstwertgefühl eh untergraben wurde und schon für die Ausbrüche des Partners dauernd die Schuld zugewiesen bekommen haben! Du glaubst ja gar nicht, wie charmant manche Männer sind, die sich anschließend als Machtmenschen herausstellen. Und wie sehr manche Frau dann sogar mit dem Körper zu besänftigen versucht. Wünsche DIR Ginger nicht so eine Erfahrung. Das kann die Besten treffen, wenn jemand bewusst manipuliert. Und besonders Menschen, die meist eh schon wenig Unterstützung haben und sich nach Halt sehnen. Das wird oft ausgenutzt. Erst nachdenken, dann posten. Oder einfach mal die Klappe halten, wenn man keine Ahnung hat
Auf solche Vorschläge reagiert sie überhaupt nicht. Sie möchte einfach den Umzug vom Staat finanziert bekommen und fertig. Dass sie die Kinder damit zum 2. Mal innerhalb 1 Jahres aus einem festen Umfeld herausreißt ist für sie Nebensache. Sie hat das alles einfach überstürzt damals. Da habe ich persönlich kein Mitleid.
Bis zu einem gewissen Punkt lassen sich bestimmte Frauen aber auch gern blenden. Sie suchen Halt und Zuneigung (was ihnen vielleicht als Kind und Jugendliche gefehlt hat) und geraten dabei immer wieder an den gleichen Typ Mann, weil sie unterbewusst nach einem bestimmten Suchschema vorgehen. Dennoch fehlt mir dafür jegliches Mitgefühl. In diesem Falle gilt mein Mitgefühl einzig und allein den Kindern und dem ungeborenen Leben - aber nicht der Frau. Sie stellt ihre privaten Bedürfnisse durch den mehrfachen Umzug über die Bedürfnisse ihrer Kinder. So stellt sich das hier für mich dar - was man auch an ihren Antworten erkennen kann.
Ich hab für Menschen kein Mitgefühl, die meinen die Weißheit mit Löffeln gefressen zu haben. Wünsche dir unglückliche Entscheidungen und ein "aufregendes" Leben.
Danke für deine guten Wünsche. Ich war auch schon arbeitslos (zwar "nur" ALG1, aber trotzdem ohne Job). Ich kenne die andere Seite. Und komme mir jetzt nicht mit "Jobcenter ist schlimm und bla bla bla". Wie es in den Wald hineinruft ...
Fragestellerin will hier einfach nur wissen, wie sie schnell und möglichst kostenlos umziehen kann und das macht hier mehrere - nicht nur mich - wütend. Sie soll sich einfach an ihr Jobcenter wenden. Dort wird man ihr schon sagen was Sache ist.
Den Auszug/Umzug in eine eigene Wohnung kann er ihr nicht verbieten, aber er kann das Besuchs- bzw. Umgangsrecht verlangen, insofern von ihm keine Gefahr für Leib und Leben der Kinder bzw. der schwangeren Ex-Partnerin ausgeht.