Hartz4 und Abfindung
ich brauche dringend mal hilfe ich habe vor 16 monaten eine abfindung von meiner firma bekommen das war 2011 habe mit diesem geld sehr viele schulden bezahlen müssen .Ich war von ende 2011 bis ende 2012 in Elternzeit m dez 2012 habe ich einen antrag auf hartz für mich und meine tochter gestellt was auch bewilligt wurde ich habe dem jobcenter nix von meiner abfindung gesagt weil das geld schon längst weg war ich bin vor einpaar wochen von jemanden auf dem jobcenter angezeigt worden mit der begründung das ich eine abfindung bekommen habe und das geld bei meiner tochter auf m konto sei was völliger quatsch ist weil sie gar keins hat ich habe immer noch schulden und stehe noch in der schufa dem jobcenter habe ich ein schreiben von meinem ex arbeitgeber vorgelgt das ich die abfindung bekommen habe aber die lassen nicht locker und wollen belege sehn die ich leider nicht mehr habe .ich habe ende dez 2011 bis ende 2012 vom elterngeld gelebt und nicht vom hartz den antrag habe ich erst dez nach der elternzeit gestellt ich will nur wissen ob ich dazu verpflichtet bin belege über meine abfindung bei denen vorzulegen .die haben kontoeinsicht habe dafür unterschrieben und bin auch mit einigen tausend euros im minus kann ich den anonymen anrufer der mich angezeigt hat zurückverfolgen lassen
3 Antworten
Das wird dir nicht viel bringen,also kannst du dir das gleich ersparen !!! Wenn du deine Abfindung 2011 bekommen hast und erst 2012 einen Antrag auf ALG - 2 gestellt hast,hat dass das Jobcenter nicht zu interessieren,da die Abfindung vor der Antragstellung auf deinem Konto war.Hättest du die Abfindung erst nach der Antragstellung auf dein Konto überwiesen bekommen,würde diese als Einkommen angerechnet werden.Selbst wenn du und dein Kind Geld auf dem Konto hätte,könnte das Amt nichts machen,solange die Höchstbeträge nicht überschritten werden.Für kinder gilt,mindestens 3100 € vermögensfreie Anrechnung und sonst gilt,pro Lebensjahr 150 € x Lebensjahre,dazu kommt für jede Person einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen.
geh zum anwalt wenn du nicht mehr weiter kommst, du kannst beim gericht so einen hilfeantrag stellen dann bekommst du den anwalt umsonst weil du ja von hartz4 lebst. das mit dem anrufer da kannst du wohl nix machen.
werde ich tun
Eine Abfindung wird auf Hartz IV angerechnet. In Deinem Fall ist also genau zu belegen, wann Du die Abfindung erhalten hast und wie sie auf die monatlichen Einnahmen oder das Vermögen anzurechnen ist. Wenn Du das nicht selbst kannst, dann nutze anwaltliche Hilfe, so wie frechdaxrobby das geschrieben hat. Allein wirst Du da wohl nicht zurecht kommen.
Außerdem empfehle ich Dir eine seriöse Schuldnerberatung, sonst zahlst Du doppelt und dreifach.
Das trifft aber nur zu,wenn sie die Abfindung nach der Antragstellung auf Leistungen ALG - 2 auf ihr Konto gezahlt bekommen hätte,aber nicht 1 Jahr vor Antragstellung !!!