Hartz4 ,jetzt wieder mit mann zusammen
hallo, mein mann und ich sind seid ca einem halben jahr getrennt.ich bekomme unterhalt für unseren sohn und für mich und den rest bekomme ich vom amt.jetzt könnte es passieren das ich und mein mann es nochmal miteinander versuchen.was muss ich denen beim amt sagen?müssen wir dann was zurück zahlen?habe auch renovierungskostenhilfe bekommen!?bekomme ich überhaupt noch was vom amt wenn ich denen mitteile das wir wieder zusammen sind?wir werden wohl erstmal nicht zusammen wohnen da er im ausland wohnt.aber 2 mieten können wir uns von seinem gehalt nicht leisten. wer hat ein paar infos für mich??
danke im voraus!
3 Antworten
Wenn Du mit Deinem Mann wieder zusammen lebst, gilt das Gleiche, wie vor der Trennung. Falls er arbeitet und für die Familie aufkommt, bekommst Du natürlich nichts mehr vom Amt.Die Einmalzahlungen wie Renovierungsbeihilfe mußt Du nicht zurück zahlen. Sollte allerdings noch einmal die Situation eintreten, das Du ausziehen und Dich trennen willst, bekommst Du keine Beihilfe mehr. Das wird einmalig gezahlt.
Wenn ihr verheiratet seid, dann ist das natürlich kein eheähnliches, sondern ein eheliches Verhältnis.
Ihr seid verheiratet, also gibt es keinen Grund für die Arge für Dich und das Kind aufzukommen. Wenn das ginge, würden sich etliche Paare getrennte Wohnungen nehmen und Deutschland wäre schneller pleite, als es ohnehin bald sein wird.
Der Status "Dauernd getrennt lebend" bezeichnet nicht nur die Lebensverhältnisse, sondern auch den Zustand der Beziehung der Ehepartner. Wenn ihr wieder ein Paar seid, dann seid ihr nicht mehr "Dauernd getrennt lebend". Damit wird er Teil Deiner Bedarfsgemeinschaft. Sein Einkommen kann dadurch wieder voll angerechnet werden, er genießt dann allerdings ggf. auch wieder die Vorzüge einer besseren Steuerklasse.
wenn du wieder eine eheähnliche partnerschaft eingehst und zusammen mit ihm lebst, dann wird dein mann wird finanziell wieder mit einbezogen. sehr wahrscheinlich musst du nichts zurückzahlen, aber die zahlungen werden dir wohl gekürzt und auf deinen partner umgelegt. solange ihr nicht zusammenlebt, euch keine wohnung teilt, solange läuft alles wie bisher.:-)
erstmal danke für die schnelle antwort! also...wie gesagt...zusammen leben können wir erstmal nicht.das blöde ist halt das wir nicht wissen ob wir offiziell sagen können das wir wieder zusammen sind ohne das die vom amt dann nicht mehr für mich zahlen.?ich dachte sobald wir quasi wieder ein paar sind müsste er für mich aufkommen? im moment kommt er ca. jedes zweite we.
sorry ich muss nochmal fragen... also wir leben nicht zusammen,er wohnt im ausland und kommt ca alle 2 wochen am we.ist das dann ein eheähnliches verhältniss??