Brief vom jobcenter: die wollen die Miete an den Vermieter überweisen Begründung stand nur: § 22 III SGB II.?

13 Antworten

Steht doch da - die überwiesen direkt damit sicher gestellt ist dass das Geld für die Miete verwendet wird und nicht ein Teil in deiner Tasche landet.

Derya449 
Beitragsersteller
 30.11.2018, 23:17

Komisch nur dass ich die ganzen mietquittungen vorgelegt habe.

Lotta1965  30.11.2018, 23:33
@Derya449

Wenn der Vermieter dein Schwiegervater ist, dann vermuten die wahrscheinlich, dass das "Gefälligkeitsquittungen" sind.

wilees  30.11.2018, 23:48
@Lotta1965

Also dann könnte der Schwiegervater dieses Geld auch "gefällig" in bar wieder an die Kinder auszahlen.

Lotta1965  01.12.2018, 00:01
@wilees

Genaugenommen ja. Aber erstmal stellt das Joc-Center sicher, dass die Kohle auch beim Schwiegervater ankommt. Wenn er das Geld wieder in bar zurück gibt - darauf hat das Job-Center keinen Einfluss mehr. (Was sie aber am liebsten hätten)

Derya449 
Beitragsersteller
 01.12.2018, 00:15
@Lotta1965

Miet Quittung + abbuchungen vom Konto wurde vorgelegt beim Jobcenter

Lotta1965  01.12.2018, 09:02
@Derya449

ICH zweifle nicht an, dass du deinem Schwiva die Miete gegeben hast. Aber offensichtlich das Jobcenter. Ich vermute, die denken so: Du holst das Geld vom Konto und dein Schwiva stellt dir ´ne Quittung über die Miete aus - und du verpulverst das Geld. Dein Vermieter ist schließlich dein Schwiegervater, daher vermuten die Gemauschel. Das bedeutet nicht, dass das Handeln des Jobcenters richtig ist. Es wäre nur eine Erklärung, warum die so handeln.

Du musst dem nicht folgen. Diese Verfahrensweise ist nur mit deiner schriftlichen Zustimmung zulässig, zumal es keine Mietschulden gibt.

Derya449 
Beitragsersteller
 01.12.2018, 00:33

Haben auch keine Mietschulden. Das wegen versteh ich es auch nicht. Wen die Eltern erfahren das wir Zuschuss vom Amt bekommen werden Sie mein Mann erniedrigen und dumme Kommentare von sich geben. Das sind die Gründe warum wir nicht wollen das die es Erfahren

Lotta1965  01.12.2018, 09:06
@Derya449

Dann überweise die Miete per Dauerauftrag. Das dürfte das Jobcenter zufrieden stellen und dein Schwiva erfährt auch nix.

Sei doch froh, dadurch ersparst du dir Arbeit und der Vemieter bekommt sein Geld etwas früher.

"... Es soll an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn

1.

Mietrückstände bestehen, die zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen,

2.

Energiekostenrückstände bestehen, die zu einer Unterbrechung der Energieversorgung berechtigen,

3.

konkrete Anhaltspunkte für ein krankheits- oder suchtbedingtes Unvermögen der leistungsberechtigten Person bestehen, die Mittel zweckentsprechend zu verwenden, oder

4.

konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die im Schuldnerverzeichnis eingetragene leistungsberechtigte Person die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet.

Der kommunale Träger hat die leistungsberechtigte Person über eine Zahlung der Leistungen für die Unterkunft und Heizung an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte schriftlich zu unterrichten."

Derya449 
Beitragsersteller
 30.11.2018, 23:23

Für was soll ich froh sein bitte? Will nicht das die erfahren das wir Zuschuss vom Amt bekommen.

knutschzwiebel  30.11.2018, 23:26
@Derya449

Verhindern kannst du das sowieso nicht. Davon mal abgesehen sind die meisten Vermieter froh, wenn die Miete direkt vom Amt überwiesen wird, weil das Amt im Regelfall zuverlässiger bezahlt.

lalala321q  30.11.2018, 23:30
@Derya449

willste nicht dass sie erfahren dass du seit einem Jahr auf der faulen Haut rumliegst. Stattdessen willste dich als der tolle Dude hinstellen.

Derya449 
Beitragsersteller
 30.11.2018, 23:36
@lalala321q

Mein Mann macht seinen Zimmerer Meister und arbeitet zusätzlich. Ich bin Hausfrau mit 3 Kindern. Sorry aber bei deinem kommemtar kann ich nur Kopfschütteln.

lalala321q  30.11.2018, 23:38
@Derya449

ja gut wenn das so ist dann tut mir mein Kommentar leid. Ich habe mir dich ganz anders vorgestellt. Ich hab da jetzt so n jungen Türken vor mir gesehen der einfach zu faul zum arbeiten ist.

Derya449 
Beitragsersteller
 30.11.2018, 23:44
@lalala321q

Nur weil Ich türkin bin? Naja konntest du ja nicht wissen. Alles gut. Das was die an uns an Miete Zahlen sind 300€ und wir den Rest

lalala321q  30.11.2018, 23:47
@Derya449

woher soll ich wissen dass du Türkin bist? ach bist du oder was?
das war einfach so meine Vorstellung.

Derya449 
Beitragsersteller
 30.11.2018, 23:52
wilees  30.11.2018, 23:53
@Derya449

Sorry - und ich würde mir das nicht bieten lassen.

Zuerst einmal kannst Du gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen und darauf verweisen, dass Du den Nachweis geliefert hast, dass die Miete gezahlt wurde.

Derya449 
Beitragsersteller
 01.12.2018, 00:16
@wilees

Danke das werde ich machen

Tja, Verwandtschaft und Barzahlung, da denkt der Sachbearbeiter beim Jobcenter gleich, dass da etwas gemauschelt wird.

Nur, trotzdem darf das Jobcenter Deinen Vermieter nicht darüber informieren, dass Du Leistungsempfänger bist. Das würde mit der Überweisung aber geschehen. Verstoß gegen den Datenschutz.

Also erneut alle Mietquittungen in Kopie vorlegen und einer Überweisung oder sonstige Kontaktaufnahme zum Vermieter ausdrücklich widersprechen. Vielleicht anbieten künftig die Miete zu überweisen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Derya449 
Beitragsersteller
 01.12.2018, 00:06

Danke

die Tochter hat hier gelebt sie bekamm Hartz IV weil sie alleinerziehend ist. Bei ihr gab es keine Probleme sie hat es auch in bar gezahlt weil die Eltern es so haben wollten. Sie ist ausgezogen und wir sind eingezogen und von uns wollten die auch in bar haben.

DogDiego  01.12.2018, 08:23
@Derya449

Diese "Vorgeschichte" eines Mietverhältnisses innerhalb einer ebenfalls verwandtschaftlichen Beziehung (Vater/Tochter) ist dem Jobcenter vermutlich bekannt und hat die Zweifel des Sachbearbeiters, ob denn da alles wohl mit rechten Dingen vor sich geht, bestärkt. Deshalb sein jetziger Vorstoß, der Dich trifft. Gleichwohl bleibt es dabei,dass.das Jobcenter sich aus Gründen des Datenschutzes sich nicht direkt an den Vermieter wenden darf. Das Jobcenter darf die Tatsache Deines Leistungsbezuges Dritten gegenüber ohne Deine Zustimmung nicht offenbaren.

Lege alle Quittungen noch mal vor. Manchmal gehen Unterlagen verloren. Ich denke nicht, dass das Schreiben rechtsgültig ist.

Informiere Dich in einer Beratungsstelle für ALG II Empfänger, ob man dem Schreiben widersprechen kann.

Warum überweißt Du die Miete nicht? 

Derya449 
Beitragsersteller
 30.11.2018, 23:37

Ok dan werde ich es so machen. Danke

Der Vermieter wollte es so. Sind vor ein Jahr hier eingezogen.

beangato  30.11.2018, 23:42
@Derya449

Gerne.

Du solltest jetzt einen Dauerauftrag einrichten.