Kann jeder der Hartz4 bekommt ein Darlehen beim Jobcenter bekommen?
Welche Voraussetzungen? Wäre nett wenn mir das jemand genau erklärt, danke!
10 Antworten
Das wird einzelfallabhängig entschieden.
Gesetzliche Bestimmung dazu siehe http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html
Der Text ist ziemlich wischiwaschi gehalten und man bekommt nicht immer Geld, sondern auch Sachleistungen.
Die Chance ist eigentlich gleich 0, das du mit dieser Situation irgendwo ein Darlehen bekommst.
Freut mich für dich das du meine momentane Situation kennst CDplayer.
@Valorhor Wieso soll ich wissen? aber du sagst "Situation" aber als HartzIV Empfänger lebt bestimmt bequemer als du, aber wer kein Geld vom Staat bekommt, dann muss man arbeiten gehen
Situation? heheheh Junge als HartzIV Empfänger lebt man bestimmt bequemer als du
Der Jobcenter kann keine Darlehen vergeben, so weit ich das mitbekommen habe, da die keine Bank sind. Wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, dann kann ein Grundsicherungsbetrag berechnet werden, das ist aber nicht besonderes viel - und so lange irgendwo ein Euro übrig, angespart herumliegt, gibt es eher nichts... Ein HartzIV kann auch keine Garantie für eine Rückzahlung eines Darlehens dienen... Beim Gewähren eines Darlehens wird berechnet, ob ein min. 3faches der Rückzahlung aus dem geregelten Einkommen über die Lebenshaltungskosten übrigbleiben. Da aber H4 nur die Grundsicherung ist, kann nicht viel getilgt werden, gar nichts.
Doch können die, ein Darlehen haben wir schon von denen bekommen, das war für unsere Wohnung und wird uns Monatlich abgezogen.. die Voraussetzungen muss ich nur halt wissen wie es ist wenn man es so braucht, wenn man kein Geld hat..
Du meinst Wohngeld? Das kommt aber nicht von dem Jobcenter, sondern von dem Sozialamt. Das geht aber nur dann, wenn ein bestimmtes Einkommen da ist, ein Umzug nicht zumutbar, etc. Also ist das eine Zweckgebundene Geldzuwendung.
Ne Wohngeld nicht, sondern mein Freund meinte es ist ein Darlehen vom Jobcenter und sein Bruder hat das auch bekommen.. also gehen tut es das weiß ich..
Grundsätzlich ja. Allerdings bekommst du dieses nur um Mietschulden oder Rückstände bei Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser) auszugleichen. Jedoch nicht um dir irgendwas wie z.b. nen PC, nen Fernseher etc. anzuschaffen. Desweiteren wird dir ein gewisser betrag von deinem Lebensunterhalt abgezogen um diese "Schulden" bei der ARGE zu tilgen.
Nur für ganz fest umrissene Notlagen, wie Mietrückstand, oder evtl. Vorstellungskosten. Wer mittellos ist, und das nachweist, kann einen "VORSCHUSS" auf die fällige Leistung beantragen.
Nicht irgendwo, sondern beim Jobcenter.. das es geht weiß ich, nur ich weiß die Voraussetzungen nicht..