Hartz 4: Umzug nach Ende des Bewilligungszeitraums?

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Wenn du keine Kosten beantragen willst, kannst du hinziehen, wo du willst. Du wirst dann deinen Antrag in der neuen Stadt eben neu stellen müssen. Das kannst du außerdem jederzeit machen. Es gibt keine "Kündigungsfrist" beim JobCenter.

Das klingt logisch. In einem anderen Forum laß ich zum Thema "Endbescheid" den folgenden Satz: (Auszug)

" Zudem gibt es beim ALG I, genau wie beim ALG II, keinen "Endbescheid". "

Dass ich mich nicht verpflichtet sehe denen meinen Umzug mitzuteilen, versteht sich von selbst. Nur bin ich verunsichert, da in einem anderen Forumsbeitrag jemand die exakt selbe Situation beschrieben hat: Umziehen, Anmelden, kein Geld. Hat jemand schon mal so einen Endbescheid ausgestellt bekommen - oder einen Umzug ohne großes Prozeder mit dem Amt vereinbart?

Ich erinnere mich noch, dass ich damals von Kreuzberg nach Neukölln gezogen bin ohne mich vorher (leibeigenschaftlich ;) um Erlaubnis zu bemühen. Da gabs schon Terz vom jobcenter. Jedoch hatte ich damals nur einen befristeten Mietvertrag, welcher ausgelaufen war. Damals gabs verständnis vom Amt. Da ich nun in ein anderes Bundesland ziehe bin ich unschlüssig, ob es bei denen auch so reibungslos funktioniert. Ich rufe am besten am Montag mal an und erkundige mich.

@ derdorfbengel: Vielleicht habe ich es unklar formuliert. Was ich eigentlich will steht im letzten Absatz unter "Die Frage". Der Teil den du aufgreifst bestand aus formuliertem Zweifel - ich hatte in Erwägung gezogen den Zeitraum auslaufen zu lassen. Einfach um dann, wenn ich nicht gemeldet bin, leichter umziehen zu können. Selbstredend gibt es dann eine Unterbrechung der Leistungsbezüge. Diese würden mir jedoch nachgezahlt, sobald der Antrag vom 15.12. durchkäme (angenommen ich würde ihn vorher gestellt haben), da die Leistungen jeweils rückwirkend zum jeweiligen Monatsbeginn berechnet werden.

@ Ariee Das hatte ich auch vor. Verunsichert war und bin ich nach wie vor nur deshalb, da das jobcenter in Brandenburg eine Umzugsgenehmigung vom alten jobcenter in Berlin sehen möchte. Doch da ich jetzt hier im Forum laß, dass das jobcenter keine Probleme machen wird, da ich den Umzug ja nicht bezahlt haben will... das wäre natürlich ideal! Ich rufe heute dort mal an und erkundige mich mal.

Zudem laß ich in einem Forum, dass man prinzipiell einfach umziehen und sich nachträglich ummelden könne, auch ohne sich vorher abzumelden. Dies jedoch nur wenn man über 25 sei. Menschen unter 25 bekämen aufgrund einer gesonderten Regelung eine dauerhafte Kürzung von 20 Prozent bei Neubeantragung im neuen jobcenter. Ob da was dran ist, weiß ich nicht...

Soviel gefährliches Halbwissen... ;-)

"...jedoch brauche ich eine Umzugsgenehmigung von Berlin, UM MICH in Brandenburg ANMELDEN ZU KÖNNEN"

Reine Lüge, Du brauchst keine Genehmigung um umzuziehen und woanders Leistungen zu beziehen, die Leibeigenschaft wurde in Berlin bereits 1811 abgeschafft, als es noch zu Preußen gehörte ;) Du gehst zu der Nase hin, beantragst die Ausstellung des Endbescheides, damit ziehst Du um und legst ihn bei erneuter Beantragung in Brandenburg mit vor.

Das mit der WG würde ich mir aber an Deiner Stelle überlegen, denn beim Thema WG kann es nach hinten losgehen, von wegen Bedarfsgemeinschaft, etc.... . Da sind sich die Jobcenter für nichts zu schade, da werden auch eben mal schwule Beziehungen unterstellt, auch wenn beide WG Partner nachweisbar in festen Beziehungen sind. Wenn dann lieber alleine und in angemessen großer Wohnung, Infos zur Angemessenheit bekommst Du entweder beim zuständigen Jobcenter in Brandenburg, oder bei Tacheles im Internet, sofern die Kommune dort gelistet ist.

du gibst lediglich an, wann du umziehst. ziehst um, meldest dich in der stadt an und ab zum neuen job center. ende aus. die können dir nix. habe das schon mehrmals gemacht. wenn du fragen hast, her damit