Hartz 4: Umzug nach Ende des Bewilligungszeitraums?
Hallo liebe Leute,
ich schildere mal kurz meine Situation.
Ich bekomme Arbeitslosengeld 2 in Berlin. Meine Partnerin studiert eine Stadt weiter - etwa 50 km entfernt in Brandenburg. Nun möchte ich zu ihr in die selbe Stadt ziehen, weil das Pendeln auf Dauer sehr stressig ist, und vorallem ins Geld geht (Wir haben jedoch NICHT vor eine Bedarfsgemeinschaft zu gründen!). Ich selbst arbeite grad als Selbstständiger in Berlin (Saisonarbeit im Tourismus-Bereich). Beim jobcenter habe ich noch den Status als "Selbstständiger in der Gründungsphase" und werde daher grad von Arbeitsvorschlägen verschont. Gefördert bekomme ich diese Selbstständigkeit nicht. Falls die Frage aufkommen sollte: Ich bin noch keine 25.
Nun zur Problematik.
Ab Ende Oktober werde ich keine dauerhafte Arbeitsgrundlage in Berlin haben (zu kalte Temperaturen und keine Touristen), und habe bisher nur kleinere, gut bezahlte, aber unregelmäßige Honorar-Jobs in Aussicht. Da ich auch schon ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft in der Stadt meiner Partnerin in Aussicht habe, wäre ein Umzug für mich die eindeutig beste Lösung. Nun habe ich mir Rat bei beiden jobcentern eingeholt. Fazit: Zwar kann ich halbwegs problemlos aus Berlin wegziehen und mich abmelden, jedoch brauche ich eine Umzugsgenehmigung von Berlin, UM MICH in Brandenburg ANMELDEN ZU KÖNNEN. Und da liegt der Hase begraben. Es gibt keinen triftigen Grund, dass ich umziehe. Einzig eine Arbeitsplatz-ZUSAGE in der Stadt meiner Partnerin würde dem Abhilfe verschaffen. Jedoch bin ich als Selbstständiger nicht auf der Suche nach einem erneuten Angestelltenverhältnis - und in meinem Bereich finde ich dort nichts Dauerhaftes...
Die Idee.
Mein Bewilligungszeitraum endet zum 30.11.2013. Meine Überlegung war jetzt, dass ich den aktuellen Bezugs-Zeitraum einfach auslaufen lasse, keinen Antrag auf erneutes Hartz 4 in Berlin stelle, und mich dann einfach Mitte Dezember in der neuen Stadt anmelde. Da ich zudem kaum Besitz habe und den Umzug praktisch mit dem PKW eines Freundes absolvieren könnte, würde ich beim jobcenter nicht mal zwingend einen Antrag auf Umzugskosten stellen (zumindest bin ich nicht darauf angewiesen).
Die Zweifel.
Ich stelle mir vor, dass ich nicht der erste Mensch bin, der das versucht. Zudem ist es wohl auch nicht das Selbe sich (a) beim Jobcenter schriftlich ABZUMELDEN mittels Veränderungsmitteilung ("Ich brauche kein Geld mehr"), und sich dann 2 Wochen später wieder neu woanders anzumelden; oder (b) den Bewilligungszeitraum einfach AUSLAUFEN ZU LASSEN, um sich dann neu irgendwo anzumelden. In einem anderen Forumsbeitrag laß ich zudem, dass - sollte ich dennoch einfach umziehen - die Leistungen für mehrere Monate ganz gestrichen werden würden.
Die Frage.
Hat jemand von euch Ideen, wie ich diesen Umzug am cleversten über die Bühne bringen kann? Im Idealfall ohne meine Leistungsbezüge für mehrere Monate zu unterbrechen.
Danke für eure Ratschläge!
Joan
7 Antworten
Wenn du keine Kosten beantragen willst, kannst du hinziehen, wo du willst. Du wirst dann deinen Antrag in der neuen Stadt eben neu stellen müssen. Das kannst du außerdem jederzeit machen. Es gibt keine "Kündigungsfrist" beim JobCenter.
Das klingt logisch. In einem anderen Forum laß ich zum Thema "Endbescheid" den folgenden Satz: (Auszug)
" Zudem gibt es beim ALG I, genau wie beim ALG II, keinen "Endbescheid". "
Dass ich mich nicht verpflichtet sehe denen meinen Umzug mitzuteilen, versteht sich von selbst. Nur bin ich verunsichert, da in einem anderen Forumsbeitrag jemand die exakt selbe Situation beschrieben hat: Umziehen, Anmelden, kein Geld. Hat jemand schon mal so einen Endbescheid ausgestellt bekommen - oder einen Umzug ohne großes Prozeder mit dem Amt vereinbart?
Ich erinnere mich noch, dass ich damals von Kreuzberg nach Neukölln gezogen bin ohne mich vorher (leibeigenschaftlich ;) um Erlaubnis zu bemühen. Da gabs schon Terz vom jobcenter. Jedoch hatte ich damals nur einen befristeten Mietvertrag, welcher ausgelaufen war. Damals gabs verständnis vom Amt. Da ich nun in ein anderes Bundesland ziehe bin ich unschlüssig, ob es bei denen auch so reibungslos funktioniert. Ich rufe am besten am Montag mal an und erkundige mich.
@ derdorfbengel: Vielleicht habe ich es unklar formuliert. Was ich eigentlich will steht im letzten Absatz unter "Die Frage". Der Teil den du aufgreifst bestand aus formuliertem Zweifel - ich hatte in Erwägung gezogen den Zeitraum auslaufen zu lassen. Einfach um dann, wenn ich nicht gemeldet bin, leichter umziehen zu können. Selbstredend gibt es dann eine Unterbrechung der Leistungsbezüge. Diese würden mir jedoch nachgezahlt, sobald der Antrag vom 15.12. durchkäme (angenommen ich würde ihn vorher gestellt haben), da die Leistungen jeweils rückwirkend zum jeweiligen Monatsbeginn berechnet werden.
@ Ariee Das hatte ich auch vor. Verunsichert war und bin ich nach wie vor nur deshalb, da das jobcenter in Brandenburg eine Umzugsgenehmigung vom alten jobcenter in Berlin sehen möchte. Doch da ich jetzt hier im Forum laß, dass das jobcenter keine Probleme machen wird, da ich den Umzug ja nicht bezahlt haben will... das wäre natürlich ideal! Ich rufe heute dort mal an und erkundige mich mal.
Zudem laß ich in einem Forum, dass man prinzipiell einfach umziehen und sich nachträglich ummelden könne, auch ohne sich vorher abzumelden. Dies jedoch nur wenn man über 25 sei. Menschen unter 25 bekämen aufgrund einer gesonderten Regelung eine dauerhafte Kürzung von 20 Prozent bei Neubeantragung im neuen jobcenter. Ob da was dran ist, weiß ich nicht...
Soviel gefährliches Halbwissen... ;-)
"...jedoch brauche ich eine Umzugsgenehmigung von Berlin, UM MICH in Brandenburg ANMELDEN ZU KÖNNEN"
Reine Lüge, Du brauchst keine Genehmigung um umzuziehen und woanders Leistungen zu beziehen, die Leibeigenschaft wurde in Berlin bereits 1811 abgeschafft, als es noch zu Preußen gehörte ;) Du gehst zu der Nase hin, beantragst die Ausstellung des Endbescheides, damit ziehst Du um und legst ihn bei erneuter Beantragung in Brandenburg mit vor.
Das mit der WG würde ich mir aber an Deiner Stelle überlegen, denn beim Thema WG kann es nach hinten losgehen, von wegen Bedarfsgemeinschaft, etc.... . Da sind sich die Jobcenter für nichts zu schade, da werden auch eben mal schwule Beziehungen unterstellt, auch wenn beide WG Partner nachweisbar in festen Beziehungen sind. Wenn dann lieber alleine und in angemessen großer Wohnung, Infos zur Angemessenheit bekommst Du entweder beim zuständigen Jobcenter in Brandenburg, oder bei Tacheles im Internet, sofern die Kommune dort gelistet ist.
du gibst lediglich an, wann du umziehst. ziehst um, meldest dich in der stadt an und ab zum neuen job center. ende aus. die können dir nix. habe das schon mehrmals gemacht. wenn du fragen hast, her damit