Hartz/4 Sperre für immer möglich?

8 Antworten

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Ja. Nach 3 Monaten ist wieder alles beim alten - die 3 Monate sind die maximale Zeit, die eine Sanktion dauern kann. Erneute Pflichtverletzungen lösen natürlich weitere Sanktionen aus. Auch Pflichtverletzungen während einer Sanktion. Eine lebenslange Sperre bei Hartz IV gibt es aber nicht.

VirtualSelf  01.09.2012, 21:51

Wenigstens ein Lichtblick hier!

Raziel256 
Beitragsersteller
 01.09.2012, 20:44

Danke für deine Antwort ! Das wollten wir wissen.

Da reicht ein Blick ins Gesetz!

(1) Der Auszahlungsanspruch mindert sich mit Beginn des Kalendermonats, der auf das Wirksamwerden des Verwaltungsaktes folgt, der die Pflichtverletzung und den Umfang der Minderung der Leistung feststellt. In den Fällen des § 31 Absatz 2 Nummer 3 tritt die Minderung mit Beginn der Sperrzeit oder mit dem Erlöschen des Anspruchs nach dem Dritten Buch ein. Der Minderungszeitraum beträgt drei Monate. Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann der Träger die Minderung des Auszahlungsanspruchs in Höhe der Bedarfe nach den §§ 20 und 21 unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auf sechs Wochen verkürzen. Die Feststellung der Minderung ist nur innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung zulässig.

(2) Während der Minderung des Auszahlungsanspruchs besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Vorschriften des Zwölften Buches.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-31-31b-SGB-II-Sanktionen.pdf

Eine Sanktion darf maximal drei Monate betragen; mehr kann es nur werden, wenn mehrere Sanktionen direkt aufeinanderfolgen.

Ergänzend zu Deinen Bemerkungen über die Sinnlos-Maßnahmen:

Die sind nicht gedacht zum Wohle der Arbeitslosen, sondern zum Wohle der Politiker. Denn mit den Sinnlos-Maßnahmen - genauso wie mit den 1 €-Jobs - werden die Statistiken geschönt. Solche Arbeitslosen erscheinen nämlich nicht in der Statistik.

Deshalb auch das Bestehen auf die Maßnahmen und die Sanktionen (die übrigens auch noch Gelder einsparen).

Auf YouTube findest Du viele Dokumentationen zu diesem Thema. - Diese ist besonders krass:

Raziel256 
Beitragsersteller
 06.09.2012, 17:41

Genauso ist es...

Die Totalsperre betrifft nur die 3 Monate. Hiergegen könnte er formalen Wiederspruch einlegen:

http://www.erwerbslosenforum.de/

Infos und Tricks beim Umgang mit dem Amt gibts auch hier !

Viel Erfolg, Chris

Raziel256 
Beitragsersteller
 01.09.2012, 21:17

Danke für deine Antwort und dem Link !

Er sollte vor allem mal lernen, sich an Regeln zu halten. Übrigens kann man ihn nicht ganz auf NULL setzen. Ihm stehen zumindest Lebensmittelgutscheine zu.