Hartz 4, kleine Kinder, alleinerziehend. Muss man arbeiten?

16 Antworten

Das kleinste Kind ist erst 2 Jahre alt, somit kann niemand sie zwingen. Dem Sachbearbeiter sollte sie erklären, das sie wieder vermittelbar ist, sobald das KInd 3 Jahre alt ist. Selbst wenn die Arge einen Kita-Platz vermitteln kann, ist es in diesem Alter allein ihre Entscheidung.

TLB72 
Beitragsersteller
 23.07.2010, 15:18

Danke, weißt Du das genau oder hast es mal irgendwo gelesen?

Sally2809  23.07.2010, 17:55
@TLB72

Hab Dir eine Nachricht geschrieben.

Wenn man die Antworten liest, dann frage ich mich, wozu es ein Forum gibt. Die Fragestellerin hat eine Frage gestellt und ihr gibt ein Urteil ab, ohne die betreffende Person zu kennen, was ihre Beweggründe sind. Natürlich steht es jedem frei seien Meinung zu äüßern, aber über jemanden herziehen, finde ich gesschmacklos.

Siam1  23.07.2010, 17:47

>>Ist ein Kind jünger als drei Jahre, ist den Alleinerziehenden Erwerbstätigkeit nicht zumutbar, solange das Kind nicht in der Kinderkrippe oder anderweitig betreut werden kann.

>>Ist ein Kind älter als drei Jahre und ein Kindergarten- oder Hortplatz verfügbar oder die Betreuung auf sonstige Weise (z.B. durch Großeltern) sichergestellt, wird Alleinerziehenden während der Betreuungszeit eine Erwerbstätigkeit zugemutet.

>> Kinder ab drei Jahren haben einen vorrangigen Anspruch auf einen Kindergartenplatz oder die Betreuung durch eine Tagesmutter, wenn dadurch die Aufnahme einer Arbeit durch die Mutter bzw. Vater möglich wird. Die Kosten übernimmt das Jugendamt („Wirtschaftliche Jugendhilfe“, Dietzstr. 4).

>>Ist die Betreuung eines Kindes wegen Krankheit, Behinderung oder Verhaltens-auffälligkeiten nicht durch Kindergarten, Hort oder auf sonstige Weise unabhängig von den Eltern sichergestellt, so ist Erwerbstätigkeit nicht zumutbar. Im Zweifel hilft ein ärztliches Attest.

http://www.ohm-hochschule.de/fileadmin/Fachbereiche/sw/Dateien/BroschuereALGII.pdf

Siam1  23.07.2010, 17:52
@Siam1

Die besonderen Verhältnisse in der Familie des Hilfesuchenden sind zu berücksichtigen. Sie sind bei Alleinerziehenden anders als bei Zweielternfamilien. Die Pflichten, die die Führung eines Haushalts auferlegt" (§ 18 Abs. 3 BSHG) sind ebenfalls zu berücksichtigen.


Die geordnete Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel dann nicht gefährdet, wenn und soweit unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in der Familie des Hilfesuchenden die Betreuung des Kindes in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege sichergestellt ist. Die Träger der Sozialhilfe sollen darauf hinwirken, dass Alleinerziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird" (§ 18 Abs. 3 BSHG

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1078426 !

Sally2809  23.07.2010, 19:05

ich denke nicht, daß von ihr verlangt wird, eine vollzeitstelle anzutreten. hartz4 sollte kein dauerzustand sein, wenn es auch anders geht.

ich denke wenn sie chronisch krank ist UND 2 Kinder bekommen kann, wird sie auch arbeiten gehen müssen, dann brauch sie schon ein Athest vom Amtsarzt, wenn sie dazu nicht in der Lage ist

TLB72 
Beitragsersteller
 23.07.2010, 15:08

Mensch, weißt Du denn ob sie arbeiten gehen "muss", wenn sie ein Kind hat, dass unter 3 ist? Das ist doch der eigentliche Punkt!

Sally2809  23.07.2010, 15:16
@TLB72

Muss sie nicht. Das Kind ist noch zu klein.

Katja1976  23.07.2010, 15:19
@Sally2809

nein, aber spätestes wenn das Kind 3 is und in den Kindergarten gehen kann, wird sie bestimmt "rangezogen"

Sally2809  23.07.2010, 18:02
@Katja1976

Vielleicht muss sie gar nicht "ran gezogen" werden. Sie will doch wieder arbeiten. Noch ist das Kind erst zwei Jahre.

Ich glaube nicht, dass sie arbeiten muss.

Aber es gibt Foren, wo man über solche sozialen Dinge spricht.

Dort ist es wesentlich besser als hier.

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