Hartz 4, kleine Kinder, alleinerziehend. Muss man arbeiten?
Meine Freundin ist alleinerziehend, Kinder sind gerade 2 und gerade 7 geworden. Sie kriegt Hartz4, Kinderwohngeld, Unterhaltsvorschuss und Kindergeld. Beim ersten Kind ist sie nach 3 Jahren, als das Kind in die Kita kam, wieder arbeiten gegangen. Der Mann war damals in der Ausbildung und sie kriegten auch Hartz4. Damals war es in Ordnung, dass sie zur Betreuung des Kindes erstmal zu Hause bleibt. Jetzt hat sie eine Einladung zu einem Gespräch bekommen, dort soll über ihre berufliche Situation gesprochen werden. Sie hat Angst, dass ihr alles über den Kopf wächst, wenn sie jetzt schon wieder arbeiten muss, sie ist auch erst seit einigen Monaten alleine. Zudem ist sie chronisch krank, aber nicht krankgeschrieben zur Zeit.
16 Antworten
Das kleinste Kind ist erst 2 Jahre alt, somit kann niemand sie zwingen. Dem Sachbearbeiter sollte sie erklären, das sie wieder vermittelbar ist, sobald das KInd 3 Jahre alt ist. Selbst wenn die Arge einen Kita-Platz vermitteln kann, ist es in diesem Alter allein ihre Entscheidung.
Hab Dir eine Nachricht geschrieben.
Wenn man die Antworten liest, dann frage ich mich, wozu es ein Forum gibt. Die Fragestellerin hat eine Frage gestellt und ihr gibt ein Urteil ab, ohne die betreffende Person zu kennen, was ihre Beweggründe sind. Natürlich steht es jedem frei seien Meinung zu äüßern, aber über jemanden herziehen, finde ich gesschmacklos.
>>Ist ein Kind jünger als drei Jahre, ist den Alleinerziehenden Erwerbstätigkeit nicht zumutbar, solange das Kind nicht in der Kinderkrippe oder anderweitig betreut werden kann.
>>Ist ein Kind älter als drei Jahre und ein Kindergarten- oder Hortplatz verfügbar oder die Betreuung auf sonstige Weise (z.B. durch Großeltern) sichergestellt, wird Alleinerziehenden während der Betreuungszeit eine Erwerbstätigkeit zugemutet.
>> Kinder ab drei Jahren haben einen vorrangigen Anspruch auf einen Kindergartenplatz oder die Betreuung durch eine Tagesmutter, wenn dadurch die Aufnahme einer Arbeit durch die Mutter bzw. Vater möglich wird. Die Kosten übernimmt das Jugendamt („Wirtschaftliche Jugendhilfe“, Dietzstr. 4).
>>Ist die Betreuung eines Kindes wegen Krankheit, Behinderung oder Verhaltens-auffälligkeiten nicht durch Kindergarten, Hort oder auf sonstige Weise unabhängig von den Eltern sichergestellt, so ist Erwerbstätigkeit nicht zumutbar. Im Zweifel hilft ein ärztliches Attest.
http://www.ohm-hochschule.de/fileadmin/Fachbereiche/sw/Dateien/BroschuereALGII.pdf
Die besonderen Verhältnisse in der Familie des Hilfesuchenden sind zu berücksichtigen. Sie sind bei Alleinerziehenden anders als bei Zweielternfamilien. Die Pflichten, die die Führung eines Haushalts auferlegt" (§ 18 Abs. 3 BSHG) sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Die geordnete Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel dann nicht gefährdet, wenn und soweit unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in der Familie des Hilfesuchenden die Betreuung des Kindes in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege sichergestellt ist. Die Träger der Sozialhilfe sollen darauf hinwirken, dass Alleinerziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird" (§ 18 Abs. 3 BSHG
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1078426 !
DH!
wurde von gf für 24 std. gesperrt,(??) und konnte nicht mehr meine Antworen vervollständigen
http://www.finanztip.de/recht/s4 ozialrecht/arbeitslosengeld-II.htm
www.sozialleistungsrecht.de/.../ALG2fuerAlleinerziehende.ppt - ( genau so in Google eingeben)
http://tinyurl.com/3aa3xqu (arbeitslosennetz.de)
http://tinyurl.com/ya5av3t (xxx.faz.net; Politisches...)
http://tinyurl.com/ya5av3t (xxx.faz.net; Politisches...)
ich denke nicht, daß von ihr verlangt wird, eine vollzeitstelle anzutreten. hartz4 sollte kein dauerzustand sein, wenn es auch anders geht.
ich denke wenn sie chronisch krank ist UND 2 Kinder bekommen kann, wird sie auch arbeiten gehen müssen, dann brauch sie schon ein Athest vom Amtsarzt, wenn sie dazu nicht in der Lage ist
Mensch, weißt Du denn ob sie arbeiten gehen "muss", wenn sie ein Kind hat, dass unter 3 ist? Das ist doch der eigentliche Punkt!
Muss sie nicht. Das Kind ist noch zu klein.
nein, aber spätestes wenn das Kind 3 is und in den Kindergarten gehen kann, wird sie bestimmt "rangezogen"
Vielleicht muss sie gar nicht "ran gezogen" werden. Sie will doch wieder arbeiten. Noch ist das Kind erst zwei Jahre.
Ich glaube nicht, dass sie arbeiten muss.
Aber es gibt Foren, wo man über solche sozialen Dinge spricht.
Dort ist es wesentlich besser als hier.
Im Internet suchen
Danke, weißt Du das genau oder hast es mal irgendwo gelesen?