Hartz 4 Kinder Konto angeben?
Hallo, ich habe einen. 450€ Job und bekomme Geld vom Sozialamt. meine Frage wäre, muss ich wenn ich meinem 15 Jährigen Sohn ein ein Konto mache. Muss ich dieses beim Sozialamt angeben weil er ist ja ein Teil der bedarfsgemeinschaft ... Mit Konto meine ich ein Kinder Konto wo er Geld rauf machen kann und jeder Zeit abheben kann und nicht unter 0€ gehen kann. Also ... Muss ich? Danke schon ein mal
5 Antworten
Wenn du nicht dauerhaft voll Erwerbsgemindert bist,also min.3 Stunden täglich arbeiten kannst,dann meinst du bestimmt das Jobcenter und nicht das Sozialamt ?
Denn dann würden dir von deinen 450 € gerade mal 30 % bleiben,hingegen beim ALG - 2 der § 11 b SGB - ll zum Tragen kommt und da hättest du 170 € Freibetrag und nur 280 € anrechenbares einkommen,das nur mal so am rande.
Konto,Sparbücher,usw.sind alle anzugeben und die darauf befindlichen Beträge nachzuweisen,weil man nur einen bestimmten Freibetrag ( Schonvermögen ) hat,was man entweder vor der Antragstellung schon angespart haben dürfte oder im Leistungsbezug ansparen kann.
Solange du ihm also von deinem bzw.seinen Leistungen oder Einkommen Taschengeld auf sein Konto überweist und das dann insgesamt sein Schonvermögen von 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen nicht übersteigt,gibt es keine Probleme,denn das kann ja durch Kontoauszüge nachgewiesen werden,wenn du es ihm überwiesen hast.
Anders sieht es dann aus,wenn er von Oma / Opa usw.regelmäßig Geld auf sein Konto bekommen würde,das würde dann voll auf seinen Bedarf angerechnet. Eine Ausnahme gibt es bereiz,wenn man zum Beispiel für einmalige Anlässe einen höheren Geldbetrag bekommt.
Schuleinführung,Kommunion,Jugendweihe,usw.dann kann man bis zu diesem Schonvermögen von insgesamt 3850 €,Geld überwiesen bekommen,es darf also diesen Betrag nicht übersteigen,sonst ist es anrechenbares Einkommen und wird auf seinen Bedarf angerechnet.
Für dich geltend dann folgende Freibeträge ( Schonvermögen ) pro vollendetem Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 € für notwendige Anschaffungen.
Wichtig ist,dass das Konto auf den Namen des Kindes läuft.
Er könnte im übrigen auch eine Nebentätigkeit ausüben,wenn es seine schulischen Leistungen zulassen würden,dann hat er auch die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll , welche er dann für sich hätte.
Ja, jedes Konto .. jedes Sparbuch der Bedarfsgemeinschaft muss angegeben werden und durch Kontoauszüge der Stand in Abständen belegt werden.. glaub 2x im Jahr.
Es gibt einen Freibetrag .. der müßte noch bei 3100,- € liegen.. also alles zusammen: Girokonto, Sparbuch, Bargeld ..
Japp musst du solang er minderjährig ist (wenn er volljährig ist muss er das selbst anzeigen) Würde das übrigens sofort machen bevor unangenehme Fragen kommen sollten mal wieder die Kontoauszüge geprüft werden ;) Sonst unterstellt man dir du schaffst Gelder unrechtmässig auf die Seite.
Du musst es anzeigen (das sit Deine Pflicht als Vorsteherin der Bedarfsgemeinschaft), es kommt sowieso früher oder später von alleine raus ....
Und das Geld darauf? Gibt es einen frei Betrag oder wird mir alles abgezogen zB Taschengeld Überweisungen von Oma oder Verwandten
Wenn da regelmäßig Geld drauf kommt, von anderen Personen, kann es passieren das es als Einkommen angerechnet wird .. ansonsten hat man einen Freibetrag von 3100,- für ein Kind.
Und was ist mit dem Geld darauf? Wird mir das abgezogen oder gibt es einen frei Betrag?