muss ich alle Konten offenlegen?
Hallo ihr Lieben,
da ich für meinen Sohn erst ab dem 2. Lebensjahr einen Kindergartenplatz habe muss ich ab seinem 1. Geburtstag Hartz IV beantragen.
Meine Fragen nun: Ich habe zwei Girokonten die auf meinem Namen laufen. Muss ich dem Amt Kontoauszüge von beiden Konten vorlegen? Das eine Konto ist mein "richtiges" mit meinen normalen Ein- und Ausgängen. Ganz normal halt. Das zweite Konto ist eigentlich für meinen Lebensgefährte. Diese ist Selbständig und macht dort ständige größere bzw. höhere Einzahlungen und damit werden die Rechnungen der Firma gezahlt. Konto läuft aber auf meinen Namen.Die Gründe warum wir dies so machen müssen tun ja hier nichts zur Sache (nicht frech gemeint) aber ich müsste wissen ob ich dem Amt beide Konten angeben muss oder nur mein eigentliches Konto.
Danke für eure Antworten
9 Antworten
Wenn es auf deinen Namen läuft musst du es eigentlich angeben. Kann man es nicht umschreiben lassen oder so? Es wäre für das Jobcenter ja ein leichtes, das rauszufinden, wenn sie Verdacht haben, dass etwas nicht stimmt.
Wenn man das nur wegen Hartz IV umschreiben lässt, dann fliegt das auch auf. Also jetzt ist es eh zu spät.
Klar musst du die Konten offenlegen, die auf deinen Namen lauten. SOgar auf dem Konto deines Kindes dürfen nicht mehr als 1500 drauf sein, soweit ich weiß.
der grundfreibetrag- (auch für ein kind) liegt bei 3100 euro plus ,750 euro für anschaffungen... also insgesamt 3850 euro.
Ja du musst beim Amt beide Konten angeben. Das euch damit eventuell krasse Probleme ins Haus stehen sollte dir aber klar sein. Ihr solltet vor deinem Antrag noch mal genau (am besten mit eurem Steuerberater) prüfen, ob alles was geschäftlich über das Konto läuft auch so legal ist. Also ob die Ust abgeführt wurde und eventuelle andere Abgaben gemacht wurden und ob es überhaupt mit der REchtsform des Unternehmens deines Lebensgefährten vereinbar ist, dass er kein eignes Konto nutzt.
Du mußt beide Konten offenlegen,das wird Probleme geben. Die kreative Kontoführung deines Freundes wird für Dich auch noch ne Menge Ärger bedeuten, ein Geschäftskonto muß auch auf die Firma oder den Inhaber lauten.
Weil das Finanzamt solche Faxen gar nicht gern sieht.
es ist alles legal und läuft auch über einen steuerberater
Da es auf deinen Namen läuft: Ja... angeben musst du es. Aber das würde ich in einem persönlichen Gespräch beim Sachbearbeiter klären, damit du da nichts falsch machst.
wieso wird das für mich noch eine menge ärger bedeuten?