Hartz 4 -Probejahr trotz Kind

3 Antworten

Ich glaube Du hast da etwas falsch verstanden !!! Soweit ich informiert bin,gilt das was Du hier schilderst nur bei leiblichen Kindern.Soll heißen,wenn Dein Freund nicht der leibliche Vater ist,steht Euch das so genannte Probejahr zu,wenn Ihr die anderen Anforderungen wie z. B. jeder sein eigenes Konto habt.Was dann nicht der Fall währe,wenn es Sein Kind ist oder währe,dann würde von Anfang an eine Einstands Gemeinschaft angenommen und alle Einkommen zur Berechnung des Bedarfs herangezogen.

0103sp 
Beitragsersteller
 05.05.2013, 11:23

lieben dank für deine antwort nur leider ist eine BG von der arge zu unterstellen wenn: ein nicht gemeinsames kind im haushalt zusammen versorgt wird und gerade das finde ich schwer zu widerlegen. lg

Claud18  09.05.2013, 16:27
@0103sp

Woher wollen sie wissen, dass es zusammen versorgt wird? Da ist die Arge in der Beweispflicht. Wenn dein Freund schriftlich bestätigt, dass er das Kind weder versorgt noch sich an der Erziehung beteiligt, sollte das genügen.

Wenn die Erziehung des Kindes alleine dir obliegt und du weitgehend seinen Tagesablauf alleine bestimmt, es ggf. regelmäßig - wenn auch nicht ausschließlich - von der Schule abholst, zum Kindergarten und Sportverein bringst, dann trägt dein neuer Partner keine elterliche Sorge, versorgt das Kind nicht wie ein Elter. Das aber ist Voraussetzung für die Anwendung des von dir zitierten Passus: es muss ein Versorgung stattfinden, die nach landläufiger Rechtsprechung der elterlichen Fürsorge zumindest nahekommt.
Begründe das Ganze also an Hand herausragender Ereignisse, bei denen dein Partner entscheidungsmäßig außen vor ist.

ich bin gerade in der situation dem sozialgericht zu begründen warum ich mit meinen freund auf ein probejahr bestehe.

Also das hat das Sozialgericht aber höchstwahrscheinlich nicht erfragt, oder ? ;) Zwischen Unverheirateten ohne gemeinsames Kind gibt es keine gesetzlichen Unterhaltsansprüche/- pflichten. Und niemand muss irgendwem "begründen", warum er nicht freiwillig für einen Anderen aufkommen will, für den er per Gesetz nicht aufkommen muss .

wie soll ich eine nicht gemeinschaftliche versorgung des im haushalt lebenden kindes nachweisen

Negativ-Nachweise (dass etwas Behauptetes nicht der Fall ist) sind doch immer etwas Feines. - Aber siehe VirtualSelfs Antwort. Dein Freund hat schon schriftlich erklärt, dass er weder für dich/das Kind aufkommt noch sich an der Erziehung des Kindes beteiligt ? Habt Ihr leiblichen Eltern irgendwas Schriftliches bzgl. geteiltem Sorgerecht/ Umgangsregelungen usw., das du vorlegen konntest ? Darlegung der Unterhaltszahlungen des Vaters natürlich sowieso.

:immerhin hat sie ihren richtigen papa

..und in Absprache mit dem leiblichen Vater und deinem Freund legt Ihr ja wahrscheinlich auch Wert darauf, dass das Kind sich bei Problemen und wichtigen Fragen (z.B. zur Sexualkunde^^) "nur" an Euch Eltern wendet und dass dein Freund sich da komplett raushält, damit der Kindesvater (neben dir) die wichtigste Bezugsperson bleibt ? Vielleicht könnte der Papa ggf. so eine Absprache schriftlich bestätigen ? Zum Schulelternabend geht dein Freund auch nicht (mit), er darf dich nirgendwo in "Kindesangelegenheiten" vertreten usw . ? Das kann man alles erläutern.

Eine Bedarfsgemeinschaft zwischen Euch setzt aber zwingend gemeinsames Wirtschaften voraus. Sofern Ihr nachweisen könnt, dass Ihr wirtschaftlich im Sinne einer WG zusammenwohnt und (außer bei den geteilten Wohnkosten) getrennte Kasse macht und finanziell nicht füreinander aufkommt , dürfte meiner Meinung nach (wenn überhaupt) höchstens dein Mehrbedarf für Alleinerziehung zur Diskussion stehen.. falls (!) dein Freund das Kind vielleicht doch schon so "häufig" von der Schule abgeholt hat, dass das Gericht eine Mit-Erziehung nicht völlig ausschließen mag.

Aber auch das würde so oder so nix daran ändern, dass er dir und deinem Kind gegenüber nicht unterhaltspflichtig ist. Selbst WENN das Sozialgericht zu dem Schluss käme, dass dein Freund sich "eltern-ähnlich" in die Erziehung einbringt und dass dieses als ein Indiz für eine Verantwortungs-BG gewertet werden kann.. Was wäre denn ggf. das Ende vom Lied ? Jobcenter zahlt dir/ Kind weniger Leistung und verweist darauf, dass dein Freund für Euch aufkommen soll. Freund sagt aber "Nö, muss ich nicht und mach ich auch nicht". Du reichst gegen ihn Klage auf Unterhalt ein - die aber abgelehnt wird, da Ihr im BGB keinerlei Unterhaltsansprüche ihm gegenüber habt und somit keinerlei Aussicht auf Erfolg der Klage bestünde. Und damit wäre eh wieder das Jobcenter in der Leistungspflicht. Also was soll der ganze Humbug überhaupt..