Hartz 4 + 450€ Minijob - Wer bezahlt die Rentenversicherung?

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Wenn du keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hast, also mehr als monatlich 450 € Brutto verdienen würdest, gibt es nur die Zuzahlung zur RV - von der man sich vorher beim Arbeitgeber ( AG ) auf schriftlichen Antrag befreien lassen kann.

Der AG - zahlt also nur eine Pauschale, wenn man sich nicht von der RV - Zuzahlung befreien lassen würde, gingen von dem Bruttoeinkommen ein paar Euro ab, man würde dann also seinen Verdienst nicht Brutto = Netto aufs Konto bekommen.

Dein Eigenanteil läge dann derzeit bei 3,6 %, weil der gesamte RV - Beitrag bei 18,6 % liegt, der AG - aber nur diese Pauschale von 15 % zahlen muss, würdest du dich also nicht befreien lassen, dann müsstest du bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 450 € dann 16,20 € selber zahlen, würdest dann also nur noch 433,80 € aufs Konto bekommen.

Die Jobcenter zahlen schon seit 2011 keine Beiträge mehr in die RV - ein, man wird im ALG - 2 Bezug also nur von der Zahlung freigestellt, die Zeit im ALG - 2 Bezug also bei der Berechnung einer evtl. späteren Rente nur mit 0 € berücksichtigt.

isomatte  17.11.2020, 08:50

Danke dir für deinen Stern !

Arbeitslosengeld-II-Bezieher unterliegen seit dem 1. Januar 2011 nicht mehr der Rentenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass von dieser Leistung keine Beiträge in deine Rentenversicherung gezahlt werden .  

Mit einem Minijob hast du die Möglichkeit Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen und du sicherst dir damit den Anspruch auf das volle Leistungspaket der Rentenversicherung.

Beachte: Während Arbeitgeber immer Beiträge zur Rentenversicherung entrichten müssen, können sich Minijobber auf Antrag von der Zahlung ihres Beitrags befreien lassen. Doch diese Befreiung gilt für die gesamte Dauer der geringfügigen Beschäftigung und kann nicht widerrufen werden.

In der Broschüre "Mit Minijobs die Rente sichern" informieren wir ausführlich zu diesem Thema. 

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

ALG 2 - Bezieher sind seit 01.01.2011 nicht mehr pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung.

https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/leistungsrecht/1011-rentenberechnung-entgeltpunkte-fuer-arbeitslosengeld-ii.html

Möglicherweise ist das mit "Befreiung" gemeint.

Zum Minijob:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/07_abgaben_im_ueberblick/node.html