Hartz 4 - In Auto wohnen?
Hallo,
falls man keine Wohnung finden sollte, ist es dann möglich, dass man in ein Wohntransporter schläft bzw. wohnt? Wie wenn Menschen im Wohnwagen leben etc. und würde das Amt die Miete dafür übernehmen? Lg
5 Antworten
Ich weiß von Obdachlosen, die bei einer Sozialstation (z.b. Suppenküche) Ihre Post abholen (z.b. H4-Bescheid) . Dies ist dann ihre offizielle Meldeadresse. Der Wohnwagen muss also nicht zwingend die Meldeadresse sein, wie hier in anderen Antworten mehrfach behauptet. Der Wohnwagen muss auch nicht zwingend auf der Strasse stehen (dann allerdings natürlich angemeldet), wie ebenfalls unten falsch behauptet. Selbstverständlich kann der auch auf einem privaten Grundstück stehen (Zeltplatz, Garten...) und muss dann natürlich nicht angemeldet sein, obwohl das ja auch nicht Inhalt der Frage war.
Auch die (vermeintlich) verminderte Vermittelbarkeit ist selbstverständlich kein Grund H4 zu verweigern. Dann wären alle Obdachlosen zum verhungern verdammt. Selbst bei ALGI, wo durchaus Vermittelbarkeit Voraussetzung ist, sehe ich keinen Hinderungsgrund. Warum sollte mich diese Wohnform hindern, einen Job anzunehmen?
Die Jobcenter sind froh,. wenn sie Wohnkostenerstattungen reduzieren können. Es will mir nicht einleuchten warum die Jobcenter lieber eine 50qm-Wohnung finanzieren wöllten als einen Wohnwagen.
Du kannst alle mit dem Wohnwagen verbundenen Kosten beantragen:
- ggf. Miete (bitte Prüfe, ob auch ein Zuschuss für den Kaufpreis möglich ist, die Arge währ dumm, lieber die Miete zu erstatten als den Kaufpreis)
- die Stellplatz- oder Grundstücksmiete
- Heizkosten (z.b. Propangas)
- Instandhaltungskosten des Wohnwagen
- Warmwasserchips für die Gemeinschaftsduschen
- Waschmaschinenmiete
Mir ist keine Regelung bekannt, dass Wohnkosten zu verweigern sind, wenn unter der Wohnung zwei Räder montiert sind.
Danke für deine ausführliche Antwort. Den Stern wirst du bekommen!
würde das Amt die Miete dafür übernehmen?
Übernehmen Nein aber erstatten. Soweit ich weiß, werden die Kosten der Unterkunft und Heizung für in Wohnwagen lebende Leistungsempfänger durchaus erstattet. Es mag aber auch auf den Einzelfall ankommen.
Du hast nur Anspruch auf Harz 4 wenn du auch für das Amt vermittelbar bist. Du kannst schon im Wohnwagen leben must dabei aber eine feste Postanschrift haben. Das bedeutet das du z.B. auf einem Campingplatz oder auf einem Privaten Grundstück mit offizieller Anschrift stehen musst.
In der Gegend herumziehen wie ein Zigeuner ist nicht erlaubt da hast Du keinen Anspruch auf Harz 4.
Also müssen jetzt die ganzen Obdachlosen verhungern?
Das geht aber nur auf Campingplätzen oder Privatgrundstück. Und auch da ist es eigentlich nicht erlaubt. Aber da fällt es halt nicht so schnell auf.
Auf öffentlichen Plätzen wird man schnell vertrieben, wenn man da ein paar Tage steht.
Außerdem hat man dann das Problem, dass das Ding angemeldet sein und Hu haben muss.
Alle Obdachlosen sind nicht vermittelbar und bekommen trotzdem H4. Sollen die jetzt verhungern? Das ist nur bei ALG1 Bedingung.
Da gibt es Hartz 4 Empfänger die Dauercamper sind auf einem Campingplatz. Denen bezahlt das Amt die Platzmiete und die Heizung.
Und man braucht eine Adresse, da sonst nicht vermittelbar- dann kein Hartz IV