Handyvertrag gekündigt, trotzdem werden Rechnungen gestellt?
Ich habe mein Handyvertrag gekündigt, habe auch zwei Bestätigungen erhalten, trotzdem bekomme ich weiter Rechnungen, auf Schreiben ragiert man nicht. Was kann ich jetzt tun?
10 Antworten
Kommt drauf an. Wenn deine Kündigung rechtzeitig erfolgte und die Rechnungen somit ungerechtfertigt sind, dann gar nicht erst bezahlen oder bei Abbuchung wieder zurück buchen lassen. Wie oben schon geschrieben wurde, die melden sich schon wenn die Geld wollen.
Wenn deine Kündigung ungerechtfertigt ist (zu spät abgeschickt, mittem im Vertrag gekündigt etc.) Bleibt dir nichts anderes übrig, als die Rechnungen zu bezahlen. Immerhin bist du einen Vertrag mit denen eingegangen, der natürlich auch von beiden Seiten eingehalten werden muss.
Die meisten Anbieter erkennen einfache Kündigungen per e-mail z.B. nicht an, muß per Einschreiben geschehen. Nur, wenn man einen Vertrag abschließt, geht es sehr einfach und formlos. Das ist m.E. nicht ok. Deine Kündigung war in deren Augen wahrscheinlich nicht anerkannt. Hast Du eine Bestätigung erhalten? Wenn Du zurückbuchen läßt, was innerhalb einer Frist geschehen mußt, werden die sich sicher melden.
Bei einer Kündigung kann es sein, dass Du vorher noch Kosten hattest, die dann einen Monat später erst verrechnet werden. Z.B. Du hast ein Vertragsende zum 31.März gehabt, hast aber am 31. März noch telefoniert, dann kommt diese Rechnung im April, da die Abrechnung ja ein wenig braucht. Wenn es so ist würde ich zahlen. Sie haben Dir die Kündigung wahrscheinlich zu einem bestimmten Stichtag bestätigt und bis dahin mußt Du Deinen Vertrag erfüllen mit der Grundgebühr.
Erstmal in den Vertrag schauen und in die Kündigungsbestätigung zu welchem Datum kekündigt wurde, dann mal mit dem Provider sprechen. Rückbuchen ist immer schlecht wenn der Provider im Recht ist wird er sich das Geld für die Rüla auch noch zurückholen!
Geld zurückbuchen
mit dem Provider Kontakt aufnehmen
nochmals überprüfen, ob der Vertrag fristgemnäß gekündigt wurde bzw. was in dem Bestätgungschreiben steht