Handy-Versicherung verweigert Schadensübernahme, was kann ich tun?
Hallo, vor 5 Monaten habe ich mir das neue Iphone 5 im Gravis-Store gekauft und gleich dazu den Hardware Schutz Pro (versichert auch Schäden durch eigene Ungeschicklichkeit laut Versicherungsbedingungen). Vor einer Woche ist mir das Handy leider ins Klo gefallen und war danach eigentlich nicht mehr verwendbar. Ich habe mir natürlich sofort die Versicherungsbedingungen durchgelesen und erleichtert festgestellt, dass gegen eine Selbstbeteiligung von 49€ meine Versicherung das übernehmen müsste ( sie versichern "Ungeschicklichkeit", welche Bruch, sowie Wasserschaden beinhalten). Bin dann sofort in den Gravis-Laden, habe den Vorfall geschildert und dort wurde mir gesagt, dass das Handy eingeschickt wird und ich dann in zwei Wochen ein neues bekomme. Ich war also erleichtert und eigentlich froh, da ich ja dann ein ganz neues bekomme. Tja, dann eine Woche später bekomme ich eine E-Mail, dass die Versicherung die Schadensübernahme abgelehnt hat, weil dieser Schaden durch mein unsorgsames Verhalten entstanden sei. Da haben sie zwar Recht, aber sie versichern ja dieses unfolgsame Verhalten, was nichts anderes als Ungeschicklichkeit ist!! Habe dann sofort per Mail Widerspruch eingelegt, auch über die Rechtsabteilung von Gravis, alles schön formal geschrieben, viele Argumente etc. Heute kam dann eine erneute Ablehnung, aber ohne Bezug auf meine Argumente oder jegliche Begründung. Mir wurde von Gravis geraten, noch einmal Widerspruch einzulegen und diesmal mit androhen von Rechtsbeistand. Ich werde auch auf jeden Fall noch ein oder auch tausend Mal Widerspruch einlegen, denn die Versicherungsbedingungen sagen eindeutig, sie versichern gegen Wasserschaden und auch selbstverursachten!!
Meine Frage: Habt ihr in so einem Fall bereits Erfahrungen oder Tipps, was ich noch machen könnte, an wen ich mich wenden kann? Es geht um die Itonia-Versicherung.
Danke im Voraus :)
6 Antworten
Geh zum Gravis Store, bitte um Hilfe! Schreib emails mit Gravis Mitarbeitern oder sonstiges!
Bitte aufmerksam lesen, ich habe über die Gravis-Rechtsabteilung ebenfalls Widerspruch eingelegt und stehe mit denen in Kontakt. Die sagen, sie könnten da nichts machen, das würde andauernd passieren.
Falls sie gegen den erneuten Widerspruch ebenfalls widersprechen, bleibt Dir nur der Anwalt.
Bei allen Versicherungen ist "GROBE FAHRLÄSSIGKEIT" ausgeschlossen. Die genaue Definition obliegt den Sachverständigen, bzw. den Richtern, wenn du klagen willst. Für mein persönliches Rechtsempfinden sehe ich es als unnötig an, für einige Minuten das Handy auch auf der Toilette nutzen zu müssen.
Es ging nicht darum, das Handy auf der Toilette zu nutzen. Das Handy passt bei den engen Frauenhosen nicht vorne in die Tasche, nur in die Potasche und ich war auf dem Sprung, wollte zur Arbeit und hab mein Handy noch schnell gegriffen und wollte nur noch schnell auf Toilette. Die Eile ist hier der Schuldige....
" Androhen" einen Rechtsbeistand beizuziehen, bringt gar nichts. Dann muss du auch tatsächlich das Kostenrisiko eingehen und einen Anwalt einschalten. Der wird sich die Bedingungen anschauen, und dir dann sagen, ob es sich lohnt zu klagen.
Eigentlich wollte ich von der Versicherung verlangen, den genauen Grund für die Ablehnung schriftlich bei mir einzureichen, damit ich das rechtlich prüfen lassen kann. Weil bisher wurde einfach nur abgelehnt und die Antwort kam zu schnell für eine wirkliche Prüfung meines Falles. Ich glaube nämlich, dass da irgendein Fuzi am PC saß und einfach, nö gesagt hat.
Bitte lies mal die Versicherungsbedingungen komplett durch. Da steht extra drinnen, dass Schäden durch "Nicht sorgsame, vorausschauende Verwahrung oder Benutzung" ausgeschlossen sind. Und darauf wird man sich hier vermutlich berufen seitens der Versicherung
Tja....deshalb liest man eben die Versicherungsbedingungen, bevor man so was abschließt. Und sucht sich dann halt eine Versicherung aus, die nicht so schwammige Bedingungen hat.
In den Versicherungsbedingungen habe ich aber deutlich gelesen: "Ungeschicklichkeit des VN betreffend Wasserschaden, Bruch, Schaden durch andere Flüssigkeiten etc." und bin damit davon ausgegangen, dass somit meine "Dusseligkeit" versichert ist. So schlau war ich auch.
Das andere steht halt aber nun mal auch drin!
Und was ist dann bitte der Unterschied zwischen nicht sorgsamer verausschauender Verwahrung oder Benutzung und Ungeschicklichkeit? Mir ist schon klar, dass das doof war und ich besser aufpassen hätte müssen, aber eben genau deshalb habe ich doch den Hardware Schutz PRO gekauft und nicht den Hardware Schutz. Weil ich weiß, was für ein Dussel ich bin...