Schadensmeldung nach Wasserschaden am Handy..
Hallo (:
Meinem Opa ist bei Fotografieren mein Handy ins Wasser gefallen.
Nun muss ich den Schaden seiner Versicherung melden, doch ich weiß nicht genau wie ich das schreiben muss.
Kann mir jemand helfen?
Danke. (:
5 Antworten
Hallo bambaah
Du kannst es gleich so melden, wie du es hier geschrieben hat. Wenn du den Schaden per Telefon meldest, werden sie dir bestimmt noch Fragen stellen (Wo es genau passiert ist, wann es passiert ist, etc.).
Jedoch bin ich mir nicht sicher, dass es überhaupt versichert ist. Am besten rufst du einfach bei seiner Versicherung an.
also nehmen wir mal an, daß es so passiert ist wie du es geschildert hast, dan hat sich der opa dein handy "geliehen" um fotos zu machen. wenn er in seiner haftpflicht nicht die zusatzvereinbarung "schäden an gemieteten oder geliehenen sachen" vereinbart hat, ist er zwar dir gegenüber zum ersatz des schadens verpflichtet, hat aber in seiner ph keine deckung. er muss also den schaden selbst bezahlen.
warum wendet sich dein opa nicht einfach an seinen vertreter oder makler, der kann ihm sofort sagen ob das risisko versichert ist (hoffentlich hat opa nicht nur die basis-deckung gewählt) und ggf. auch beim erstellen der schadenanzeige behilflich sein. den versand des handys an die prüffirma übernimmt er normalerweise auch.
und achtung leute, bleibt bitte bei der wahrheit. auch versicherern ist bekannt, daß alte leute so modernen kram wie smartphones und handys anpacken wie ein rohes ei weil sie schon angst haben beim anfassen was kaputt zu machen. es ist halt in letzter zeit sehr auffällig wie viele omas und opas die handys der enkel "fallen lassen" vor allem wenn gerade mal wieder ein neues modell auf den markt gekommen ist. zwinker.;-) daher werden solche schäden genau geprüft. und bitte, versicherungsbertrug ist ein straftatbestand!
Nee, der allianzer hat recht. Haftpflichtversicherungen gehen auch bei kurzer Überlassung von Leihe aus.
nein, das ist realität, sorry.
wie er schreibt : "Meinem Opa ist bei Fotografieren mein Handy ins Wasser gefallen."
d.h. opa hat sich das handy ausgeliehen um fotos zu machen. der hintergrund ist ganz einfach folgender. wenn ich mir etwas ausleihe habe ich hierüber verfügungsgewalt wie über mein eigentum. wenn opa sein eigenes handy fallengelassen hätte wäre es auch nicht von der haftpflicht bezahlt worden. es ist in diesem zusammenhang mit einem eigenschaden gleichzusetzen.
wenn also in der ph diese schäden nicht explizit mitversichert sind, haftet opa zwar für den schaden den er angerichtet hat, hat aber über die ph keine deckung.
ausnahme, es sind wie bereits gesagt "schäden an gemieteten oder geliehenen sachen" mitversichert. in dem zusammenhang spielt es im übrigen keine rolle wie lange die "ausleihe" gedauert hat.
Hallo JaAl11 und Allianzer, ich muss Euch nach wie vor widersprechen. Haftpflichtversicherungen gehen in solch einem Fall nicht von einer Leihe aus (Anmerkung: Ich bearbeite selbst tagtäglich PH-Schäden). Aber wir können doch einfach mal abwarten, welche Entscheidung der zuständige PH-Versicherer in diesem Fall treffen wird und den Fragesteller hierzu zu befragen.
Als erstes sollte er den Vertreter wechseln. Wenn ich den Schaden bei einer Versicherung melde, dann sollen die mir alles nötige abnehmen (außer es ist eine Internet-Versicherung).
So wie du den Schaden geschildert hast, ist er nicht versichert (siehe Allianzer).
dann sollte die Versicherung dir eigentlich ein Schadensformular schicken.
Ansonsten geh mal davon aus, dass unter Familienangehörigen keine Versicherung greift, dein Opa wird die Rep. oder ein neues handy wohl aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Eigentlich muss Dein Opa die Schadensmeldung vornehmen.......
Am besten ruft er bei der Versicherung an und fordert ein Schadensformular an. Dort die Fragen beantworten und den Hergang schildern........
Er war schon bei seiner Versicherung und hat nachgefragt was man da machen kann.
Die haben ihm nur gesagt, dass wir den Schaden per Post melden sollen und das Handy einschicken.
Er hat mich beauftragt, das Schreiben zu übernehmen (:
Möglichst exakt so schreiben, wie es passiert ist - Versicherungen sind nicht zum melken da - die merken auch, wenn es so nicht passiert sein kann.
Wieso kann er nicht mit dem Schreiben und dem Handy zu seiner Versicherung gehen? Die können ihm doch dann gleich sagen, ob das übernommen wird. (und ggf. die Portokosten übernehmen)
Auf alle Fälle müssten die sagen können, ob das versichert ist.
Das Problem ist ja immer, dass es unwahrscheinlich klingt, dass der Opa das teure iphone des Enkels hat ins Wasser fallen lassen. ;-)
Ich kann den Opa verstehen.
Du willst auf Kosten seiner Versicherung ein neues Handy - also sollst Du auch selber schreiben, was er gemacht haben soll ;-)
Hallo Allianzer, das ist etwas realitätsfern. Nur weil jemand einen Gegenstand vom Eigentümer kurz zur Benutzung bekommt, ohne längere Zeit allein darüber zu verfügen, kann noch nicht von einer Leihe die Rede sein. Somit ist dieser Schaden standardmäßig ohne Zusatz versichert.