Handy im Hostel geklaut Mehrbettzimmer, Hostel mitverantwortlich?
Hallo,
Ich wohne derzeit in einem Hostel, gestern Nacht wurde mein Handy geklaut. Die Polizei habe ich direkt verständigt. Jetzt ist meine Frage, normalerweise müssen Hostels in Mehrbettzimmern ja nicht haften. Allerdings hat das Hostel in dem ich momentan wohne sogar vergessen, die Adresse des Typen aufzunehmen, der hier heute Morgen abgehauen ist aus dem Zimmer ohne auszuchecken. Macht das das Hostel nicht irgendwie mitverantwortlich, wenn die sich nicht mal die Adresse notieren? Den Namen hatten sie notiert.
Gruß.
5 Antworten
Wenn du in einem Mehrbettzimmer wohnst, dann bist du allein für deine Sachen verantwortlich. Du weißt ja, dass dort noch andere Leute untergebracht sind.
Also bei uns im Hostel gab es immer eine Regel: bring ein Schloss für den Schrank mit oder leih dir gegen Pfand eins. Merkste selber ne...
Das Hostel haftet nach § 701 BGB für den Verlust. Auf die Nichtaufzeichnung der Anschrift des anderen Zimmergastes kommt es dabei nicht an, denn die Haftung ist verschuldensunabhängig.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn bereits bei Vertragsschluss vereinbart wurde, dass Wertsachen an einem besonderen Ort aufbewahrt werden müssen und du gegen diese Vereinbarung verstoßen hast.
Für die sichere Aufbewahrung Deines Handys bist nur Du alleine verantwortlich. Aus der gegebenen Unterkunft eine Haftung konstruieren zu wollen ist mehr als abenteuerlich.
Die Norm ist mir wohl bekannt. Wer aber in einem Mehrbettzimmer sein Handy nicht selbst sicher verwahrt kann keinen Schadenersatzanspruch herleiten. Ganz abgesehen davon dass der Beweis des Diebstahls auch zu erbringen ist.
Er hätte das Handy oder sonstige Wertsachen auch dem Hotel zur Aufbewahrung übergeben oder ein Safefach (sofern vorhanden) nutzen können.
Gerade für solche Situationen wie Mehrbettzimmer, die man sich mit Fremden teilen muss, ist der Paragraph geschaffen worden. Wenn man mit anderen zusammen in einem Zimmer übernachtet, sind solche Risiken unvermeidbar, und der Gesetzgeber hat sich entschieden, dieses Risiko dem Wirt aufzuerlegen.
Auf ein Schließfach muss sich der Gast nur verweisen lassen, wenn dies schon bei Vertragsschluss explizit vereinbart wurde. Es ist das Recht des Gastes, seine Sachen bei sich zu haben.
Nein das wird hoechstens ne Ordnungswidrigkeit oder sowas fuers Hostel sein, wenn es dazu ne Vorschrift gibt und hat nichts mit dem Diebstahl zu tun..
peace^^
Das ist überhaupt nicht abenteuerlich, sondern die Kernaussage von § 701 BGB.