Vorgeworfene Mittäterschaft bei Ladendiebstahl
Hallo Leute, ich hab ein Problem und zwar bin ich letztens in der Schulpause mit zwei Freunden in einen Laden gegangen, um mir was zu essen zu kaufen. Wir sind zuerst in die Abteilung gegangen wo es Süßigkeiten, wie auch Getränke gibt. Wir drei standen nah zusammen und ich schaute in mein Portmonee, ob ich auch genug Kleingeld für zwei belegte Brötchen dabei hatte. Max nahm sich eine Dose Cola aus dem Regal, während sich plötzlich Fritz von uns entfernte und zur den Schokoladen ging. Ich schaute ihm kurz über meiner Schulter hinterher und sah in diesem Moment, wie er eine Tafel Schokolade in seiner Jacke verschwinden ließ. Ich wusste erst mal nicht wie ich reagieren soll und ging einfach zur Fleischtheke, um mir zwei belegte Brötchen zu bestellen. Während ich an der Theke auf meine Brötchen wartete kamen meine zwei Freunde zu mir. Ich merkte das einige Angestellte auffällig zu uns guckten und ich sagte zu Fritz, er solle die Schokolade wieder zurück legen, da man auf uns gucke, aber ihm war das egal. Als meine zwei Brötchen fertig waren gingen wir zur Kasse. Beim Ausgang wurden wir dann vom Personal Angehalten und wir mussten alle drei ins Büro des Ladens. Wir wurden zuerst aufgefordert alles aus unseren Taschen raus zu holen. Ich hatte nicht mehr als mein Portmonee und mein Handy in den Taschen. Zu meiner Überraschung war Fritz nicht der einzige der geklaut hatte, denn Max hatte in seiner inneren Jackentasche die Cola-Dose versteckt. Dann wurde die Polizei gerufen. Als die Polizei kam wollte ich klar stellen, dass ich nicht geklaut habe und nichts damit zu tun habe, aber einer der Polizisten unterbrach mich und maulte mich an, dass ich nichts zu sagen habe. Wir wurden dann von einem Polizisten nach Diebesgut durchsucht und obwohl ich nichts in den Taschen hatte, wurde ich vom Laden, wie auch Max und Fritz wegen Ladendiebstahls Angezeigt. Außerdem hab ich 6 Monate Ladenverbot erteilt gekriegt und sollte 100 € Strafe an den Laden zahlen. Natürlich mussten wir unsere Namen, Adresse etc. sagen und unsere Eltern wurden angerufen. Dann wurden wir auf die Polizeiwache gefahren, dort wurde ich dann von meiner Mutter abgeholt. Ich bin mit meiner Mutter gleich zu dem Laden gefahren, hab mich bei der Chefin für den Vorfall entschuldigt und mein Ladenverbot wurde sogar aufgehoben. Außerdem durfte ich die Aufnahme sehen. Auf der Aufnahme sieht man, dass ich nicht mal schmiere stand, sondern nur kurz sah wie Fritz die Schokolade einsteckte. Mir wurde Mittäterschaft vorgeworfen, aber ich wollte nichts damit zu tun haben. Ich muss noch bei der Polizei eine Aussage machen. Welche Folgen werden jetzt auf mich zukommen? Ich bin 15 Jahre alt und hab keine Vorstrafen.
6 Antworten
Okay, die Polizei hat am Ort des Geschehens etwas überzogen reagiert. Erst einmal gilt es vernünftig zu ermitteln wer was entwendet hat und dann eben genau auch für die hier ermittelten Personen eine Strafanzeige zu fertigen.
In diesem Fall für Fritz und Max. Und beide Anzeigen sollten auf Diebstahl geringwertiger Güter lauten. Müsste demnach der §248a StGB sein.
Für Dich bleibt da erst einmal die vermutete Mittäterschaft. Aber dafür kannst Du ja nichts, da Du ja keine Kenntnis über deren Handlungen hattest. Selbst wenn die Polizei hier gegen Dich ermittelt wird das Verfahren mit Sicherheit eingestellt werden.
Auch bei Deinen zwei Kollegen wird da nicht die Welt passieren. Ermahnung, vlt. Sozialstunden,. nicht mehr und nicht weniger. Jedenfalls habt ihr keine Vorstrafen und werdet auch keine eingetragen bekommen.
Sei halt bei der Polizei ehrlich, erzähle Deine Geschichte und dann sollte es das gewesen sein.
Du kriegst eine Vorladung zur Polizei. Offensichtlich haben die Beamten dort leider eine vorgefasste Meinung gegen Dich. Das dürfen die zwar eigentlich nicht und sollten die auch nicht, aber das gibt es manchmal. Und wenn das schon so ist, dann würde ich am besten mit einem Anwalt zu dieser Vorladung gehen. Es ist Dein Recht, einen Anwalt zu nehmen. Der Anwalt wird Dich davor beschützen, dass Du unter Umständen etwas taktisch falsches sagst, was gegen Dich verwendet werden kann.
Die andere Möglichkeit ist die, bei der Vorladung außer zu Deiner Person (wie Du heißt, wann Du geboren bist, und wo Du wohnst) überhaupt keine Angaben zu machen. Du musst folgendes wissen: im Strafrecht gilt für den Beschuldigten, der keinen Anwalt dabei hat, auch wenn er falsch beschuldigt wird, ein allererster Grundsatz, und der heißt:
Klappe halten!
Glaub mir, das ist so. Besonders wenn man es mit solchen Beamtenmuffeln zu tun hat, die Dir aus irgendeinem Grund etwas anhängen wollen. Ein einziges falsches Wort von Dir auf deren geschickte Fragen hin kann dann Deine Rechtslage so verschlechtern, dass Dich dann hinterher auch kein Anwalt mehr rauspauken kann.
Also: am besten mit Anwalt da hin.
Der Anwalt kommt teurer als die Strafe.
Ehrlich den Vorgang erklären, macht einen deutlich besseren Eindruck.
Die Polizisten konnten bei der Festnahme die Verantwortlichkeiten nicht feststellen. Das ist auch nicht ihre Aufgabe. Daher wurden erstmal alle Beteiligten einkassiert.
Du wirst auch zukünftig keine Vorstrafen haben. Selbst dann nicht, wenn die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, daß Du an einem gemeinschaftlichen Diebstahl beteiligt warst. Denn wenn 3 Leute eine Coladose klauen wollen, dann gibts nur einen einzigen, der die Dose einstecken kann. Die beiden anderen haben nix bei sich, obwohl sie den Diebstahl auch wollten... Mittäter kannst Du also trotzdem durchaus sein. Wie Du siehst, GANZ so einfach ist die Sache nicht. Nur, wenn Du von dem Vorhaben nix wußtest und man Dir auch keinen Tatbeitrag nachweisen kann, wärest Du raus.
Aber was auch am Ende steht - am Ende wirst Du keinen Eintrag im Führungszeugnis haben und auch nicht vorbestraft sein.
Also, Deine Antwort ist mit Abstand das gruseligste was ich je gelesen habe.
Dann kläre uns doch auf, wo Deiner Meinung nach die Fehler liegen^^
Ähm ..mich meinst Du wohl nicht... Ich habe die Antwort von Martin2011 in Beschuss genommen...:-)) Deine Meinung teile ich ohne Einwand:!!
- Man MUSS niemals eine Aussage machen als Beschuldigter und das sollte man auch nicht ohne Rechtsbeistand.
- Die Polizei lädt ein, nicht vor. Vorladen können Staatsanwaltschaft und Gericht.
- Die Beweise belegen hier, dass du nicht Mittäter warst und daher denke ich wird die Staatsanwaltschaft hier die Sache auch nicht weiter verfolgen.
Dir wird nichts passieren .
Falscher kann so eine Antwort kaum sein. I
Und das von einem "Ratgeberhelden".
Und ja, je nach Berufswunsch kann das ein arges Nachspiel haben.
Warum gibst Du so falsche Informationen?