Handy dreimal repariert, nun Recht auf Neues?
Mein Problem ist folgendes: Ich habe letztes Jahr über einen Vertrag von Mobilcom ein Handy bekommen. Dieses macht nur Zicken und muss ungefähr alle 4 Monate eingeschickt werden, weil immer wieder ein oder mehrere Fehler auftreten. So vibriert mal die Kamera und das Bild flackert, ein anderes Mal dann Pixelfehler usw. Der letzte Fehler war ein nicht richtig funktionierender Homebutton.
Mittlerweile habe ich das Handy 4 mal in den Store zum Reparieren gebracht, selbstverständlich alles in der Garantie. Soweit war dies auch kein Problem, es wurde immer repariert. Mittlerweile ist der Fehler der vibrierenden Kamera wieder vorhanden und ich müsste es erneut einsenden. Wegen genau dem Fehler wurde es aber bereits zweimal eingeschickt, einmal schlug die Reparatur fehl, beim anderen Versuch haben sie es geschafft.
Nun meine Frage(n): 1. Ab wann kann ich ein neues Handy verlangen? (Mit Paragrafen Angabe falls möglich) 2. Wie sieht dies aus wenn das Handy Bestandteil eines Vertrages ist? 3. Habe ich die Möglichkeit die Kosten des Vertrages zu senken oder die Einzugsermächtigung des Anbieters zu sperren, solange das Handy in Reparatur ist und ich meinen Vertrag überhaupt nicht nutzen kann? Weil berechnet wird trotz der eingeschränkten Nutzung voll... Bei Nachfrage im Call Center heißt es dann nur "Mobilcom ist nicht verpflichtet Ausgleichszahlungen zu leisten, dies geschieht nur auf Kulanz" kurz: ich müsste für eine Leistung die ich nicht in Anspruch nehmen kann, voll bezahlen. Das beißt sich rechtlich doch sehr, oder? 4. Wie sieht es aus, wenn mir durch die eingeschränkte Erreichbarkeit ein Schaden entsteht, kann ich den dann Mobilcom in Rechnung stellen?
Über Antworten, am BESTEN mit Paragrafen freue ich mich sehr. Die Beste Antwort wird ausgezeichnet ;)
4 Antworten
§439 BGB wird dein bester Freund... :-)
Danach darfst Du verlangen, eine neue Sache statt der ausgebesserten zu bekommen.
Wichtige Einschränkung: das ist eine Norm, die meines Wissens für Kaufverträge gilt. Wenn es um ein "Miethandy" oder ähnliche Konstruktionen geht, hast Du vielleicht schlechte Karten.
Von der Einzugsermächtigung würde ich ohne Ankündigung die Finger lassen. Wenn du einfach die Beträge zurückbuchen lässt, musst Du am Ende die Gebühren dafür auch noch bezahlen. Dem Anbieter gegenüber widerrufen und auf Rechnung bestehen ist dagegen okay.
Hi,
in deinen Fall wär BGB § 440
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html
Ich würd fast sagen, verlange jetzt die Gewährleistung und evtl. bekommst du dann ein neues Handy. (Garantie ist nicht gleich Gewährleistung)
Ab wann kann ich ein neues Handy verlangen?
Gar nicht.
Das Gerät wurde über längeren Zeitraum genutzt, weshalb nur noch der Zeitwert ins Gewicht fällt.
Um überhaupt Ansprüche geltend zu machen, reicht es nicht, dass x-Mal der Service in Anspruch genommen werden musste. Das Gerät wurde offensichtlich repariert und ob die weiteren "Pannen" die gleiche Ursache hatten, müsste man im Zweifelsfall beweisen.
Wie sieht es aus, wenn mir durch die eingeschränkte Erreichbarkeit ein Schaden entsteht, kann ich den dann Mobilcom in Rechnung stellen?
Da hast Du ganz schlechte Karten.
Es ist schlicht Deine Sache, Vorsorge für solche Fälle zu treffen. Zum Beispiel indem man vertraglich Anspruch auf ein Ersatzgerät festlegt.
Abgesehen dürfte es ziemlich aussichtslos sein, einen solchen Schaden zu beweisen (!).
Möglich, man stellt Dir ein gleichwertiges Ersatzgerät zur Verfügung (was im Zweifel auf Kulanz hinausläuft), aber "Neu" und "Schadensersatz", das wird aus meiner Sicht nichts.
Können wir alles nicht wissen. Wir kennen dein Vertrag nicht
endlich eine richtige Antwort :D