Handwerker stellt Reparatur von Materialfehler in Rechnung?
Hallo zusammen,
die Kurz-Version meiner Frage: Haftet bei (angeblichem) Materialfehler der Auftraggeber oder der Handwerker, falls das Material vom Handwerker gestellt wird?
Hintergrund der Frage - falls benötigt:
vor einiger Zeit habe ich eine Sanitär-Firma neue Wasserleitungen für eine neue Küche verlegen lassen. Dabei wurden die neuen Abwasserrohre über ein neues Y-Verbindungsstück mit der bestehenden Abwasserleitung verbunden.
Nun ist mir - vor Ablauf der Gewährleistung - aufgefallen dass dieses Y-Stück in der Mitte gerissen ist. Dies habe ich dann auch reklamiert und um eine Mängelbeseitigung gebeten. Die Firma hat dann auch einen Monteur vorbeigeschickt der das Y-Stückdurch ein neues ersetzt hat.
Obwohl ich darauf gedrängt habe das dies eine kostenlose Mängelbeseitigung ist, hatte der Mitarbeiter sich geweigert Reklamation auf dem Auftrag anzukreuzen (die haben einen Vordruck auf dem die durchgeführten Arbeiten etc. nochmal notiert und vom Auftraggeber quittiert werden) mit dem Vermerk das es sich hierbei wohl um einen Materialfehler handelt. Er sagte mir dann dass sich das Büro bald bei mir melden würde.
Kurz darauf kam dann eine Rechnung. Ich natürlich angerufen, mündlich widersprochen und um Rückruf gebeten da die zuständigen Mitarbeiter nie verfügbar waren. Das habe ich einige Wochen gemacht, wurde jedoch nie zurückgerufen und habe dann die Rechnung einfach ignoriert.
Mittlerweile schickt mir die Firma jedoch Mahnungen und ich sehe es nicht ein zu bezahlen. Besonders weil das neu verbaute Y-Stück eine Woche nach Einbau wieder an der gleichen Stelle gerissen ist (was ich denen am Telefon auch mitgeteilt habe) und sie dies noch nicht wieder repariert haben.
Für mich als Laien sah es so aus als hat die Firma etwas gepfuscht und das Y-Stück so verbaut, dass zuviel Spannung / Druck(?) darauf ist und dieses dementsprechen in der Mitte auseinander reißt.
Kennt hier jemand die rechtliche Situation? Selbst wenn es ein Materialfehler wäre - was meiner Meinung nach ziemlich unwahrscheinlich ist, wenn 2 Stücke an genau der gleichen Stelle reißen - muss ich wirklich die Reparatur bezahlen obwohl die Firma das Material gestellt hat?
Edit: Rechtsschutz habe ich leider aktuell nicht, müsste das also selbst versuchen zu klären.
5 Antworten
ES kann auch beim montieren passiert sein ... Also ich bin kein Anwalt aber im einzelhandel tätig und bei uns lauf das so .... Wenn wir etwas verkaufen und es reklamiert wird wird das alles von befugten kontrolliert ... Wenn der Mitarbeiter sich weifert beschweren dich beim Chef. Aber wenn es vor kurzem war sollte ja eigentlich alles wie Neu sein .... Die frage ist ob du ausschließen kannst das es nicht von dir beschädigt wurde .... Da man davon ausgeht das jetzt alles instand ist achtet man ja auch nicht drauf .... Aber ich würde mich aufjedenfall erstmal mit dem Leiter dieses Unternehmens in Verbindung setzten ansonsten falls das nicht klappt vielleicht ein Rat von einem Anwalt einholen bin mir nicht so ganz sicher aber ich glaub nicht das er verpflichtet ist dir das zu ersetzen da es auch bei dem Transport oder in der Herstellung gelegen haben kann ...
Wenn es ein Materialfehler ist, zahlt der Hersteller (also weder du noch der Handwerker). Das ganze funktioniert dann so: du meldest das natürlich dem Handwerker, er repariert das und holt sich das Geld nachher beim Hersteller (bzw. der Versicherung). Also du solltest da eigentlich nur den Aufwand des Anrufens haben.
Wenn es ein Fehler beim Einbauen ist, zahlt der Handwerker.
Leider kannst du als Laie beide Fälle nicht beurteilen. Ich kann dir keinen Rat geben, was du jetzt tun sollst, da ich nur weiß wie es sein sollte. Am besten reklamierst du schriftlich oder schaltest eventuell mal einen Anwalt ein.
Ich bin kein Jurist!
Wenn ich aber, was ich gelesen habe richtig verstanden habe, haftet der Handwerker dir gegenüber. Er kann wiederum evtl. seinen Lieferanten haftbar machen.
"Bauhandwerker haften für Fehler verwendeter Materialien, also für Umstände und Ursachen, für die sie eigentlich nichts können. Wichtig sind deshalb ihre eigenen Gewährleistungsansprüche gegenüber ihren Zulieferanten. Strittig sind bei Materialfehlern vor allem die Ein- und Ausbaukosten, die oft weit über den Kosten des eigentlichen Materialersatzes liegen."
Quelle: http://www.meidert-kollegen.de/wp-content/uploads/Materialfehler_-_wer_haftet.pdf
Der Handwerksbetrieb haftet für Material und Arbeit.
Das bedeutet aber nicht, dass ein Materialfehler kostenlos ausgetauscht werden muss. Das Ersatzmaterial kostet nichts. Wenn du den Ausbau/Einbau selber bewerkstelligen kannst, dann kostet es dich auch nichts. Wenn dir jemand dabei helfen muss, der Handwerksbetrieb beispielsweise, dann zahlst du dessen Arbeitszeit .
Ich sehe keine Rechtsgrundlage für eine Forderung, wenn es tatsächlich im Rahmen der Gewährleistung liegt.
Einfach alles ignorieren, was keine Gerichtspost ist. Oder zumindest einmalig schriftlich widersprechen.