Hammer und Sichel in der Schule?
Ist es verboten, während des Unterrichts auf ein Blockblatt, also NICHT auf Schuleigentum, Hammer und Sichel zu malen, und kann man dafür eine Strafarbeit bekommen, wenn es sehr deutlich zu erkennen war, dass man kein Unterstützer des Kommunismus ist? Zumal Hammer und Sichel nicht einmal ein verfassungswidriges Symbol ist.
(Die Strafarbeit war laut Lehrkraft nicht für das, was gemalt wurde, sondern dafür, dass während des Unterrichts gemalt wurde anstatt aufzupassen)
2 Antworten
Genau, du hast während des Unterrichts aufzupassen, unterrichtsbegleitende Einträge zu machen und nicht dabei zu malen.
Was hierbei gemalt wird, ist unrelevant, somit die die Maßnahme der Lehrkraft korrekt. Verboten sind allerdings verfassungswidrige Kennzeichen, das wäre z.B. ein Hakenkreuz. Dafür hätte dich der Lehrer anzeigen können (Voraussetzung, Alter über 14 Jahre).
Nein, du darfst das Malen. Aber passe besser auf den Unterricht auf.