Hallo, Ich bekomme ALG2 und habe geheiratet,da ich witwenrente bekam bekomme ich nun eine Abfindung von 4300 euro wird das das vom jobcenter angerechnet?

5 Antworten

Das wird als Einkommen (einmalige Einnahme) angerechnet. Falls durch die Nachzahlung im Nachzahlungsmonat dein/euer Leistungsanspruch entfallen würde, dann würde diese einmalige Einnahme auf sechs Monate aufgeteilt und mit diesen Anteilen angerechnet werden (§ 11 Abs. 3 Satz 4 SGB II: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html ).

Wenn mit diesem Zufluss diene Vermögensfreibeträge überschritten werden, rechnet das Jobcenter dies natürlich an.

Elke28101 
Beitragsersteller
 11.04.2017, 12:05

wie freibeträge??

MAB82  11.04.2017, 12:10
@Elke28101

Man muss bis zu einem gewissen Punkt von seinem Ersparten leben, bevor man ALG2 beziehen darf. Der Freibetrag ist dabei vom Alter abhängig. 150€ x vollendetem Lebensjahr, nach meinem letzten Kenntnisstand.

isomatte  11.04.2017, 18:55
@MAB82

Wenn man im Leistungsbezug bzw.im Monat der Antragstellung etwas aufs Konto ( Zuflussprinzip ) bekommt,dann handelt es sich nicht um Vermögen,sondern um Einkommen und in diesem Fall wäre es dann einmaliges Einkommen !

Dieses wird dann ggf. nach Abzug von geringen Freibeträgen ( wenn es kein Erwerbseinkommen ist ) auf den Bedarf angerechnet.

Das so genannte min. Schonvermögen beträgt 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,allgemein dann pro vollendetem Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 €.

Selbstverständlich musst Du das dem Jobcenter melden. Dieses wird dann Deine Regelleistungen kürzen oder ein paar Monate einstellen.

Falls Du es nicht meldest, ist das ein Betrug zu Lasten des Jobcenters nach § 263 StGB. Das Jobcenter erfährt das im Rahmen eines Abgleichs sowieso.

Alles was du im Leistungsbezug bzw.im Monat der Antragstellung auf dein Konto ( Zuflussprinzip ) bekommst ist Einkommen und wird nach Abzug von Freibeträgen auf den Anspruch angerechnet !

In deinem Fall handelt es sich dann um einmaliges Einkommen und wenn das höher ist als die monatlich zustehende Leistung muss dieser Betrag dann zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt werden.

Wenn du kein weiteres Einkommen hast kannst du zumindest erst mal die 30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen und das für jeden dieser 6 Monate in der angerechnet wird.

Du könntest dann von den 4300 € schon mal min. 180 € abziehen,der Rest von etwa 4120 € ginge dann durch 6 Monate,würden also etwa 686 € pro Monat sein und die würden dann gekürzt.

Würdet ihr gar nicht so viel Anspruch haben und ein Leistungsausschluss drohen,dann müsste auch evtl.der dann selber zu zahlende KK - Beitrag berücksichtigt werden,sodass dann zumindest ein geringer monatlicher Betrag vom Jobcenter gezahlt würde und somit dann auch der KK - Beitrag.

Sollte dann nach diesen 6 Monaten noch Geld übrig sein,dann würde das vom einmaligen Einkommen zum Vermögen und das wiederum darf dann bis zum so genannten Schonvermögen nicht mehr auf den Leistungsanspruch angerechnet werden.

Ja natürlich. Du mußt es angeben.