Kann ich mich bei der Polizei bewerben - (Mittlerer Dienst)?

9 Antworten

Du darfst gerichtlich nicht bestraft sein. Wenn du deinen Führerschein für 23 Monaten abgeben musstest, gehe ich davon aus, dass du auch zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt wurdest? Damit steht dir der Weg zur Polizei leider nicht mehr offen.

Ein Führungszeugnis ist diesbezüglich irrelevant, da wir die polizeiinternen Daten bei einem Bewerber überprüfen.

Dennoch würde ich es einfach mal versuchen, kann durchaus sein, dass auf Grund der aktuellen hohen Belastung Ausnahmen gemacht werden. Einfach deinen Einstellungsberater anschreiben, der soll überprüfen, ob du eingestellt werden kannst:

https://www.komm-zur-bundespolizei.de/bewerben/beratersuche/

MK492 
Beitragsersteller
 20.01.2016, 11:50

Habe eben nochmal nachgesehen. Ich wurde zu einer Geldstrafe über 60 Tagessetzen verurteilt.

Dommie1306  20.01.2016, 12:21
@MK492

Dann würde zumindest "von Rechts wegen" nichts dagegenstehen, da du dann ja nicht vorbestraft bist. Wie das die Kollegen der Bundespolizei intern beurteilen, weiß ich natürlich nicht.

Wie gesagt, einfach mal den Einstellungsberater kontaktieren.

Es kommt auf das/die Verfahren an. Was du für eine Strafe bekommen hast und ob das bedeutet, daß du gerichtlich vorbestraft bist.

Ansonsten wird es in den Bewerbungsunterlagen noch nicht zur Sprache kommen. Wenn also ansonsten alles stimmt und du deine Bewerbung frist- und formgerecht einreichst, wirst du zum Eignungs- und Auswahlverfahren zugelassen. Mehr ist es noch nicht.

In diesem EAV, welches aus mehreren Teilen besteht, sammelt man Punkte, die dann über eine Zu- oder Absage entscheiden.

Es gibt einen Teil AC/SI, wo dann wahrscheinlich danach gefragt wird, was/wann/wo/wie/warum man schon mal mit der Polizei zu tun hatte. Ob man schonmal eine Straftat begangen hat usw. Wichtig ist dann, wie man dazu steht und ob man gereift ist.

Also: Generell chancenlos nicht - du musst dich gut verkaufen und überzeugen, daß du diese Phasen hinter dir hast.

Ein Vorschlag nebenbei: Du müsstest nur noch 1 Jahr FOS/BOS machen, um die volle Fachhochschulreife zu erlangen. Damit könntest du dich direkt für den Gehobenen Dienst bewerben. Ein interner Aufstieg dauert definitiv länger als 1 Jahr. Du und dein Führungszeugnis hätten dann auch längere Reifezeit ... :)

Gruß S.


Das kommt auf deine Verurteilungen in den beiden aufgeführten Fällen an. Du darfst nicht vorbestraft sein. Vorbestraft ist man in Deutschland sobald in einem Strafverfahren ein Urteil von ingesamt mehr als 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten (auch auf Bewährung) ausgesprochen wurde.

MK492 
Beitragsersteller
 20.01.2016, 11:56

Habe eben nochmal in den Dokumenten nachgesehen. Ich wurde damals zu einer Geldstrafe über 60 Tagessätze verurteilt.

ja du hast eine chance - bewirb dich.

ZuumZuum  19.01.2016, 11:14

Chancen wohl eher nicht, aber bewerben darf er sich natürlich trotzdem. Kommt auf die Veruteilungen in seinen beiden Fällen an, es darf halt keine Vorstrafe im Bundeszentralregister stehen. Aber selbst wenn das sauber ist ist die Vergangenheit natürlich nicht vergessen. Man wird wohl eher auf Bewerber zurückgreifen die "sauber" sind.

Besorge Dir ein polizeiliches Führungszeugnis. Wenn da kein Eintrag drin steht, wovon ich Deiner Beschreibung nach ausgehe, wird es klappen.

Viel Glück!

ZuumZuum  19.01.2016, 11:06

polizeiliches Führungsszeugnis reich nicht aus. Es ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister notwendig.

Wappitti64  19.01.2016, 11:08
@ZuumZuum

Kriegt man das denn als "Normalbürger"?

Ach, weisst Du, MK, versuch es einfach. Mehr als "Nein" sagen können sie nicht.

Und ich nehme mal an, dass der Bedarf an (Bundes-)Polizisten in naher Zukunft stark ansteigen wird :)

Hoegaard  19.01.2016, 11:03

Das ist wenig sinnvoll. Man erhält selber ja kein erweitertes FZ, außerdem fragt die Polizei auch polizeiinterne Datenbanken ab.